
Im Jahr 2020 bezog mehr als jede zweite Unterstützungseinheit in Privathaushalten ihren Lebensunterhalt ausschliesslich aus der Sozialhilfe und verfügte folglich über keinerlei zusätzliche Einkommensquellen. Mit 56,2 Prozent im Jahr 2020 wird der Wert des Jahres 2010 um 3,8 Prozentpunkte übertroffen. Diese Zunahme hängt zusammen mit dem Anstieg der Nichterwerbspersonen unter den Sozialhilfe Beziehenden: 2020 standen 41,4 Prozent der Sozialhilfe Beziehenden ab 15 Jahren dem Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen, familiären oder übrigen Gründen nicht zur Verfügung und gehören somit zu jener Gruppe, die - verglichen mit den unterstützten Erwerbstätigen und Stellensuchenden - den grössten Abstand zum Arbeitsmarkt hat. Damit verbunden sind reduzierte Perspektiven, mittelfristig durch eigenes Einkommen wieder selbst zum Lebensunterhalt beitragen zu können und ein erhöhtes Risiko, dass die Existenzsicherung komplett über die Sozialhilfe erfolgt. Der Anteil von Nichterwerbspersonen in der Sozialhilfe hat sich gegenüber 2010 um knapp 4 Prozentpunkte erhöht und sie bilden inzwischen die personenmässig grösste Gruppe.
Diese Kennzahl gibt Auskunft über das Ausmass, in welchem die Sozialhilfe-Beziehenden in Privathaushalten aufgrund fehlender Einkommen vollständig von der finanziellen Unterstützung durch die Sozialhilfe der Gemeinde abhängig sind. Je grösser der Kennzahlenwert umso grösser ist die finanzielle Belastung für die Gemeinden und umso grösser ist die Distanz der Sozialhilfe-Beziehenden von den primären Arbeitsmärkten. Die Kennzahl zeigt auch, in welchem Ausmass Haushalte keiner Erwerbstätigkeit nachgehen (können) und trotzdem nicht durch das Sozialversicherungssystem aufgefangen werden.
Berechnet wird der Anteil von Unterstützungseinheiten in Privathaushalten, die im Monat der letzten Auszahlung von Sozialhilfe ausser der Sozialhilfe keinerlei Einkommen haben, an allen Fällen mit Auszahlung im Kalenderjahr. Berücksichtigt werden nur Fälle mit positivem Nettobedarf (=Bruttobedarf minus anrechenbares Einkommen). Zu einer Unterstützungseinheit zusammengefasst werden Personen, die rechtlich zu gegenseitiger Unterstützung verpflichtet sind und im gleichen Haushalt leben (z.B. Eltern mit ihren minderjährigen Kindern, Ehepaare bzw. eingetragene Partnerschaften). Nicht bei den Eltern lebende Kinder und volljährige Kinder sowie nicht gefestigte Konkubinate bilden je eine eigene Unterstützungseinheit. So können im gleichen Privathaushalt mehrere Unterstützungseinheiten leben.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 30.03.2023
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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