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Staatsziele in der Kantonsverfassung

Art. 19 KV

 1 Der Staat setzt sich zum Ziel, dass:
a) eine vielseitige und wettbewerbsfähige Wirtschaft besteht, die ein gesichertes und vielfältiges Arbeitsplatzangebot bereitstellt sowie der Förderung der allgemeinen Wohlfahrt dient;
b) die Sozialpartnerschaft gepflegt wird;
c) Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können;
d) Kanton und Gemeinden für Menschen und Unternehmungen als Wirtschaftsstandorte attraktiv sind.

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Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen