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Staatsziele in der Kantonsverfassung

Art. 18 KV

 1 Der Staat setzt sich zum Ziel, dass:

a) der ganze Kanton verkehrsmässig ausreichend erschlossen ist;
b) öffentliche und private Verkehrsmittel sinnvoll und bedarfsgerecht eingesetzt werden.

2 Er berücksichtigt die Bedürfnisse von schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern.

Regierungsziele Schwerpunktplanung 2021-2031

Die Regierung formuliert unter verschiedenen Schwerpunktzielen die folgenden Strategien im Staatszielbereich «Verkehr»:

o    Effizientes Mobilitätsmanagement und innovative Mobilitätslösungen

o    Organisations- und Kooperationsmodell im öV-Ostschweiz

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Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen