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Staatsziele in der Kantonsverfassung

Art. 16 KV

 1 Der Staat setzt sich zum Ziel, dass:

a) der Mensch und die natürliche Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen bewahrt werden;
b) die Erneuerungsfähigkeit der natürlichen Lebensgrundlagen erhalten wird;
c) die Lasten von denen angemessen getragen werden, die sie verursachen.

Regierungsziele Schwerpunktplanung 2021-2031

Die Regierung formuliert unter dem Schwerpunktziel «Klimaschutz stärken» die folgenden Strategien im Staatszielbereich «Umweltschutz»:

o    Erhaltung natürliche Ressourcen und Lebensraum neues Fenster

o    Information, Sensibilisierung und Bildung neues Fenster

o    Schutz vor Naturgefahren neues Fenster

o    Erhöhung Widerstandskraft Ökosysteme neues Fenster

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Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen