Staatsziele in der Kantonsverfassung
Art. 21 KV
1 Der Staat setzt sich zum Ziel, dass:
a) die Versorgung mit Wasser und Energie gesichert ist und der Verbrauch sparsam erfolgt;
b) mit Ressourcen schonend umgegangen wird;
c) Abfälle vermieden, vermindert und wieder verwertet werden.
Regierungsziele Schwerpunktplanung 2017-2027
Strukturen optimieren: 1.2 Zukunftsfähige Infrastruktur
Strategisches Ziel:
Die Regierung schafft die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung von neuen Energiestrategien und fördert erneuerbare Energien.
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Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen