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Staatsziele in der Kantonsverfassung

Art. 11 KV

 1 Der Staat setzt sich zum Ziel, dass:

a) kulturelle Werte geschaffen und entfaltet werden;
b) kulturelles Erbe bewahrt und überliefert wird;
c) zeitgenössisches Kulturschaffen vermittelt wird.

Regierungsziele Schwerpunktplanung 2021-2031

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Davidstrasse 35
9001 St.Gallen