Logo Kanton St.Gallen

Staatsziele in der Kantonsverfassung

Art. 13 KV

 1 Der Staat setzt sich zum Ziel, die Familie zu schützen und zu fördern.
2 Er fördert insbesondere geeignete Bedingungen für die Kinderbetreuung.

Regierungsziele Schwerpunktplanung 2021-2031

Die Regierung formuliert unter dem Schwerpunktziel «Chancengerechtigkeit sicherstellen» die folgende Strategie im Staatszielbereich Familie:

o    Förderung der Vereinbarkeit und Bereitstellung von Betreuungsangeboten

Noch offene Fragen?

Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen