Logo Kanton St.Gallen

Staatsziele in der Kantonsverfassung

Art. 23 KV

1 Der Staat setzt sich zum Ziel, in Zusammenarbeit mit dem Bund, anderen Kantonen und dem Ausland insbesondere:

a) Aufgaben gemeinsam zu lösen;
b) das gegenseitige Verständnis der Bevölkerungen auf- und auszubauen sowie einen Beitrag zur Bewahrung des Friedens zu leisten.

2 Er tritt dafür ein, dass der Bund die Eigenständigkeit der Kantone wahrt.

Regierungsziele Schwerpunktplanung 2021-2031

Schwerpunktziel "Strukturentwicklung fördern"

Der Kanton St.Gallen zeichnet sich durch eine effiziente, dienstleistungs- und kundenorientierte Verwaltung aus und optimiert seine Strukturen im Bereich der dezentralen Leistungserbringung. Er stärkt die interkantonale und staatsebenenübergreifende Zusammenarbeit.

Zu diesem Schwerpunktziel formuliert die Regierung 10 Strategien, die HIER formuliert  und weiter veranschaulicht werden. 

 

Noch offene Fragen?

Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen