Gewinne von juristischen Personen mit ideellen Zwecken werden ab 01.01.2018 nicht besteuert, sofern sie höchstens 20'000 Franken betragen und ausschliesslich und unwiderruflich diesen Zwecken gewidmet sind (Art. 66a DBG bzw. Art. 72t Abs. 1 StHG und ab 01.01.2019 Art. 95 bis StG).
Im Übrigen gelten die Besteuerungslimiten und Steuersätze der entsprechenden Rechtsformen.
Antrag
Juristischen Person mit ideellen Zwecken stellen den Antrag auf Seite 4 der Steuererklärung.
Statuten müssen der Steuererklärung beigelegt werden.