Verrechnungssteuer
Für die Erhebung der Verrechnungssteuer ist grundsätzlich die Eidgenössische Steuerverwaltung zuständig.
Haben Sie Fragen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei:
- Unverteilte Erbschaften
Hier finden Sie den Antrag auf die Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Erbfällen
Haben Sie weitere Fragen zur Rückforderung?
Gerne helfen wir Ihnen weiter:
E-Mail: ksta.vst@sg.ch
Tel.: +41 58 229 41 27
- Anrechnung ausländische Quellensteuer
- DA-1 Formular natürliche Personen Fälligkeit bis 2019
- DA-1 Antrag Natürliche Personen Fälligkeit 2020 (elektronisch ausfüllbar)
- DA-1 Antrag Natürliche Personen Fälligkeit 2020 manuell
- DA-2 Antrag für Juristische Personen Fälligkeit 2020
- DA-2 Zusatz für Juristische Personen
- DA-3 Antrag für Juristische Personen Fälligkeit 2020
- DA-3 Zusatz für Juristische Personen
Haben Sie Fragen zur
- Rückforderung ausländische Quellensteuer im Ursprungsland
Hier finden Sie die Anträge auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer:
Haben Sie weitere Fragen zur Rückforderung?
Gerne helfen wir Ihnen weiter:
E-Mail: ksta.vst@sg.ch
Tel.: +41 58 229 41 27
Wertschriftenbewertung
Informationen betreffend Bewertung von Wertschriften ohne Kurswert finden Sie in unserem Steuerbuch.
Hier geht es zum Antrag auf Bewertung gemäss Steuerbuch 56 Nr. 1
Antrag für Bewertung Randziffer 5
Haben Sie weitere Fragen zur Bewertung von Wertschriften ohne Kurswert? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
E-Mail: ksta.bewertung@sg.ch
Tel.: +41 58 229 41 39
Haben Sie weitere Fragen zur Bewertung von Wertschriften ohne Kurswert? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
E-Mail: ksta.bewertung@sg.ch
Tel.: +41 58 229 41 39