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Obligatorische Krankenpflegeversicherung

Die Grundversicherung für die Gesundheitskosten ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Bei Eintritt überprüft der Sozialdienst ob eine entsprechende Krankenpflegeversicherung besteht. Die Finanzierung der Krankenpflegeversicherung erfolgt durch den Insassen selbst oder durch das zuständige Sozialamt.

Unfallversicherung

Die eingewiesenen Personen der Strafanstalt Saxerriet werden angehalten bei ihrer Krankenpflegeversicherung die Unfalldeckung einzuschliessen. Ergänzend oder bei fehlender Unfalldeckung sind die eingewiesenen Personen über die kollektive Unfallversicherung der Vollzugsinstitution versichert. Die eingewiesene Person kann gemäss den Bestimmungen der Ostschweizerischen Strafvollzugskommission  mit einem angemessenem Beitrag an den Kosten beteiligt werden.

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Das Arbeitsentgelt während des Strafvollzugs gilt nicht als Einkommen. Damit keine Beitragslücke in der Rentenberechnung entsteht wird der Mindestbeitrag bezahlt. Die eingewiesene Person entrichtet – sofern sie bei Vollzugseintritt nicht bereits den Mindestbeitrag mit ihrem bisherigen Einkommen bezahlt hat – pro Beitragsjahr die Hälfte des AHV-Mindestbeitrages von Fr. 478.- (Stand 2018). Die andere Hälfte wird von der Strafanstalt Saxerriet übernommen, sofern die Entlassung nicht vor Ende November des entsprechenden Beitragsjahres stattfindet.

Unsere Kontaktkoordinaten

Barbara Looser, lic.iur. RAin

Barbara Looser, lic.iur. RAin

Direktorin

Strafanstalt Saxerriet

Saxerrietstrasse 1
9465 Salez