Logo Kanton St.Gallen

Die Veränderungen des Familiensystems, im Zuge einer Inhaftierung, sind vor allem für die Angehörigen eine herausfordernde Situation. Angehörige sind alle Personen, welche der Inhaftierte ausserhalb der Grenzen der Vollzugsinstitution begleiten. Es sind meist die Personen, welche ihn vor, während und auch nach der Haft die Hand reichen und den Halt sowie den Bezug nach aussen darstellen. Letztlich sind sie mitgefangen, obwohl sie in Freiheit sind. Sie werden oft die „vergessenen Opfer“ genannt.

Unser Ziel ist es die eingewiesene Person wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Wir alle bilden diese Gesellschaft. Die Angehörigen, der Inhaftierte und wir als Vollzugspersonal sind angehalten diese Fäden der Verbundenheit zu fördern und zu unterstützen, um dieses Gleichgewicht zu halten oder auch wieder herzustellen.

Die Beziehung zu den Angehörigen gilt als elementarer Schutzfaktor innerhalb des Resozialisierungsprozesses. Die Arbeit mit der eingewiesenen Person beinhaltet unabdingbar auch die Zusammenarbeit mit den Angehörigen. Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung können wir anbieten. In erster Linie besteht in unserer Strafanstalt die Kontaktmöglichkeit durch einen Besuch oder durch einen Ausgang oder Urlaub während der Haftzeit. Diese dienen als Lernfeld und als wichtiger Faktor des Beziehungsaufbaus oder des Beziehungserhalts während der Haftzeit. Bei den Besuchen ist immer eine Ansprechperson (Sozialarbeiter/in) der Strafanstalt anwesend und es können Unklarheiten seitens beider Parteien besprochen werden. Wichtig erscheint uns die Transparenz gegenüber den Angehörigen, vor, während und nach dem Vollzug.  

Unsere Kontaktkoordinaten

Barbara Looser, lic.iur. RAin

Barbara Looser, lic.iur. RAin

Direktorin

Strafanstalt Saxerriet

Saxerrietstrasse 1
9465 Salez