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Die Unterbringung im offenen Vollzug ist eines der Mittel des Strafvollzugs, mit dem der Gesetzgeber die Erreichung des Vollzugsziels anstrebt.

Unter offenem Vollzug versteht man die Verbüssung einer Freiheitsstrafe in einer offen geführten Vollzugsinstitution, welche über vergleichsweise geringere Sicherheitsvorkehren organisatorischer und technischer Art verfügt als geschlossene Systeme. Einer Entweichung wird jedoch mit fluchthindernden und fluchthemmenden Massnahmen soweit als möglich begegnet.

Die Zielsetzung des offenen Vollzugs ist unmittelbar aus dem Förderungsgrundsatz abzuleiten, nicht aber ohne Risiken und Ressourcen zu benennen, zu überprüfen und mit verschiedensten Behandlungsmethoden auf die Rückfallverminderung abzuzielen.

Der offene Vollzug ist in der Konzeption ein Perspektivenvollzug.

Es muss mehr und mehr gelingen, Insassen in zukunftsorientierte Arbeits- und Ausbildungsprozesse zu integrieren. Das heisst: Berufseinstieg statt "kriminelle Karriere".

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Barbara Looser, lic.iur. RAin

Barbara Looser, lic.iur. RAin

Direktorin

Strafanstalt Saxerriet

Saxerrietstrasse 1
9465 Salez