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Der Durchführung eines gerichtlichen Zivilprozesses geht in der Regel ein obligatorisches Schlichtungsverfahren voraus. Das Verfahren dient hauptsächlich dem Versuch, zwischen den Parteien einer zivilrechtlichen Streitigkeit eine einvernehmliche Lösung zu vermitteln. Die Wahl der im Gerichtskreis örtlich zuständigen Schlichtungsbehörden obliegt dem Kreisgericht. Wählbar ist, wer stimmfähig ist, für die Tätigkeit vorausgesetzt ist zudem Wohnsitz im jeweiligen Gerichtskreis (Art. 9 der Verordnung über die Schlichtungsbehörden).

Das Vermittlungsamt St.Gallen besteht aus der im Teilpensum angestellten Vermittlerin oder dem Vermittler und der nebenamtlich tägigen Stellvertretung. Es verfügt über ein im Teilpensum besetztes Sekretariat.

Das Kreisgericht St.Gallen als Wahlbehörde sucht nach dem Rücktritt der langjährigen Amtsinhaberin für das Vermittlungsamt St.Gallen per 1. Juli 2026 eine engagierte und kompetente Persönlichkeit als

Vermittler/in (m/w/d)

Pensum: 60%
Arbeitsort: St.Gallen

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Weitere Auskünfte erteilt der
Präsident des Kreisgerichts St.Gallen
Peter Frei
Tel. 058 229 06 00

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Kreisgericht St.Gallen

Bohl 1
9004 St.Gallen