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Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
27.+28.08.2024 08:00 Kreisgericht lll G ST.2024.14-MJU
Strafsache betreffend versuchte schwere Körperverletzung etc.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, seiner damaligen Freundin A im September 2022 mehrfach gegen das Gesicht geschlagen zu haben. A habe aufgrund eines Schlages gegen die Schläfe das Bewusstsein verloren und sei zu Boden gegangen. Der Beschuldigte habe sie dennoch weiter geschlagen und auch getreten. A habe durch die Schläge und Tritte zahlreiche Prellmarken erlitten. Sie habe eine Nacht im Spital verbracht und sei ca. eine Woche vollständig krankgeschrieben gewesen.
Am 21./22. Februar 2023 soll der Beschuldigte A nach deren Rückkehr von der Arbeit in ihrer Wohnung eingeschlossen haben. Er habe ihr vorgeworfen, tagsüber nicht arbeiten gewesen zu sein, sondern Umgang mit anderen Männern gepflegt zu haben. Als A dies nicht bestätigte, habe er ihr mit einem Rüstmesser in der Hand vor ihr stehend in Aussicht gestellt, sie in den Oberschenkel zu stechen, wenn sie nicht sofort die Wahrheit sagen würde. Auch habe er gesagt, 'Ich schwöre, ich bringe Dich um'. Dies habe bei A Angst und Panik ausgelöst. Der Beschuldigte habe A sodann mit der Faust gegen den Oberschenkel geschlagen und sie daraufhin zur Wohnungstüre gezerrt. Diese habe er aufgeschlossen, A in den Hausgang gestossen und sie gegen den Kopf geschlagen. A habe die Gelegenheit ergriffen und sei die Treppe nach unten geeilt, der Beschuldigte ihr hinterher. Er habe versucht, sie zurück in die Wohnung zu zerren. Schliesslich habe sie sich in die Wohnung einer Nachbarin begeben können.
Die Staatsanwaltschaft beantragt Schuldsprüche betreffend den Beschuldigten wegen versuchter schwerer Körperverletzung sowie mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes (Konsum Cannabis und Amphetamine). Hinsichtlich der Ereignisse vom 21./22. Februar 2023 geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte infolge einer akuten Intoxikation mit Betäubungsmitteln und seiner psychischen Prädisposition schuldunfähig war. Er soll insgesamt zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monate, bedingt zu vollziehen bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Busse verurteilt werden. Zudem sei eine Massnahme für junge Erwachsene nach Art. 61 StGB, eventualiter eine Massnahme nach Art. 59 StGB anzuordnen.
27.08.2024 14:15 Einzelrichter III F ST.2024.106-LSU
Strafsache betreffend versuchter Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, etc. Die Staatsanwaltschaft wirft der beschuldigten Person vor, zusammen mit einer weiteren, bisher unbekannten Person versucht zu haben, einen Einbruchdiebstahl zu begehen. Dabei sollen sie von der Hausbesitzerin in flagranti erwischt worden sein. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie einen Landesverweis von sieben Jahren.
28.08.2024 09:00 Einzelrichter ll F Forderung
29.08.2024 08:30 Einzelrichter III G ST.2024.107-LSU, Strafsache betreffend grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Einsprache gegen Strafbefehl). Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00 sowie eine Busse von CHF 300.00.
30.08.2024 08:30 Kreisgericht III G ST.2023.127+128-SKE
Strafsache betreffend Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht etc. Die Beschuldigten sollen ihre Tochter ab deren 15. Altersjahr insbesondere wiederholt geschlagen (bzw. die Mutter bei den Züchtigungen durch den Vater anwesend gewesen sein) und ihr mit einer Verbringung ins Heimatland oder gar Tötung gedroht haben. Wesentliche Anträge der Staatsanwaltschaft: Für Vater 18 Monate Freiheitsstrafe bedingt sowie 5 Jahre Landesverweisung (LV), für Mutter bedingte Geldstrafe und 3 Jahre LV.
02.09.2024 13:30 Einzelrichter ll G Forderung
03.09.2024 08:30 Einzelrichter llI G Forderung aus Arbeitsrecht
03.09.2024 10:30 Einzelrichter llI G Forderung aus Arbeitsrecht
03.09.2024 14:00 Einzelrichter ll F Forderung
09.09.2024 08:30 Einzelrichter ll G Persönlichkeitsschutz
09.09.2024 13:30 Einzelrichter III F ST.2023.152-SKE
Strafsache betreffend versuchte Nötigung (Einsprache gegen Strafbefehl). Äusserungen gegenüber
(Ex-)Freundin, eine Gefährdungsmeldung bei der KESB zu machen, wenn sie den Kontakt zum Beschuldigten abbreche. 30 Tagessätze Geldstrafe (bedingt).
11.09.2024 08:00 Kreisgericht lll G ST.2024.15-MJU
Strafsache betreffend gewerbsmässigen Diebstahl etc.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, zwischen Mai 2021 und November 2022 18 Einbruchdiebstähle verübt und dabei Deliktsgut im Wert von rund Fr. 128'000.00 erbeutet zu haben. Mehrfach soll der Beschuldigte insbesondere in Fahrradgeschäfte eingebrochen sein und Fahrräder entwendet haben. Das Deliktsgut soll er zur Finanzierung seines Lebensunterhalts verwendet haben. Er sei deshalb des gewerbsmässigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung und des mehrfachen Hausfriedensbruchs (teilweise versucht) schuldig zu sprechen. Zudem hat der Beschuldigte gemäss der Anklage im Juni 2023 unrechtmässig den Personenwagen seiner Ehefrau entwendet und auf seiner Fahrt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts überschritten. Dabei habe er nicht über einen gültigen Führerausweis verfügt. Er sei deshalb wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz schuldig zu sprechen. Insgesamt soll er zu einer unbedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe von 26 Monaten und einer Busse von Fr. 400.00 verurteilt werden. Zudem sei er für zehn Jahre aus der Schweiz zu verweisen.
12.09.2024 08:30 Einzelrichter III G ST.2024.11-LSU
Strafsache betreffend mehrfacher, teilweise versuchter Diebstahl, etc.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, gemeinsam mit weiteren unbekannten Personen versucht zu haben einen Einbruchdiebstahl zu begehen. Dabei sollen sie in ihrem Vorhaben gestört worden sein und sich danach von der Örtlichkeit entfernt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Zusatzstrafe von 2 Monaten Freiheitsstrafe sowie einen Landesverweis von 5 Jahren. Die beschuldigte Person ist von der Verhandlung dispensiert.
13.09.2024 verschoben auf 14:00 Einzelrichter lll F

Uhrueit wurde verschoben auf 14:00 Uhr

ST.2024.94-MJU
Strafsache betreffend Missachten eines Verbots zum Schutz eines Grundstücks, Parkieren innerhalb des signalisierten Parkverbotes (mehrfache Begehung) – Einsprache gegen Strafbefehl
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, trotz signalisiertem Parkverbot mehrmals vorsätzlich auf einem Fussgängersteifen eines Privatgrundstückes parkiert zu haben. – Die Staatsanwaltschaft fordert eine Busse von CHF 1'000.-.

17.09.2024 09:00 Einzelrichter III G ST.2023.197-201.LSU
Strafsache betreffend fahrlässige schwere Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft wirft den fünf Beschuldigten Personen vor, ihren Pflichten in ihren jeweiligen Funktionen nicht ordnungsgemäss nachgekommen zu sein. Dadurch sollen diese nicht verhindert haben, dass ein damals 9-jähriges Kind, das auf dem Sprungturm im Freibad von einer unbekannten jugendlichen Person gegen den Rücken gestossen wurde, fünf Meter in die Tiefe gestürzt sei und sich so lebensbedrohlich verletzt habe. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Beschuldigten 1 eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu Fr. 50.00, für den Beschuldigten 2 eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu Fr. 210.00, für den Beschuldigten 3 eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu Fr. 290.00, für den Beschuldigten 4 eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 90.00 sowie für den Beschuldigten 5 eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 130.00 - jeweils unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren.
18.09.2024 08:30 Einzelrichter lll G ST.2023.145-MJU
Strafsache betreffend mehrfache üble Nachrede, mehrfache Drohung
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, auf Facebook mindestens vier Posts in einer öffentlichen Facebookgruppe geschaltet zu haben. In diesen Posts sowie in zugehörigen Kommentaren und Direktnachrichten mit anderen Nutzern soll der Beschuldigte den Privatkläger des Betrugs bezichtigt, private Informationen wie die Adresse von ihm genannt, andere Nutzer gegen den Privatkläger aufgehetzt und Drohungen gegen ihn ausgesprochen haben. – Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je CHF 50.00 und eine Busse von CHF 700.00.
18.09.2024 09:30 Einzelrichter III F ST.2024.2-SKE/SG3SE-AKL
Strafsache betreffend Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Einsprache gegen Strafbefehl). Beteiligung am Verkauf von Marihuana im Wert von Fr. 1'000 an verschiedene Abnehmer. Geldstrafe von 50 Tagessätzen (bedingt) sowie Fr. 500 Busse.
19.09.2024 09:00 Einzelrichter III G ST.2024.59-LSU Strafsache betreffend mehrfacher unlauterer Wettbewerb (Einsprache gegen Strafbefehl). Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, ein ihm anvertrautes Arbeitsergebnis unbefugt verwertet zu haben. Sie fordert eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 90.00 und eine Busse von CHF 250.00.
23.09.2024 14:00 Einzelrichter III F Kündigungsanfechtung/Widerklage
26.09.2024 08:00 Kreisgericht III G ST.2023.154+155-LSU
Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten unter anderem vor, einen Raubüberfall auf eine Coop-Tankstelle begangen zu haben. Zu diesem Zweck sollen sie ihr Fahrzeug mit gestohlenen Kontrollschildern versehen haben. Die Coop-Tankstelle sollen sie vermummt und mit Handschuhen bekleidet gemeinsam betreten haben. Der Beschuldigte 1 soll ein Brecheisen und der Beschuldigte 2 ein Kunststoff-Imitat einer Pistole mit sich geführt haben. Damit haben sie gemäss Anklageschrift die Shop Angestellte bedroht und gezwungen, den Geldbehälter aus der Kasse in ihre Tasche zu leeren. Ein weiterer gleichartiger Versuch am Folgetag auf einen anderen Tankstellenshop soll ihnen missglückt sein. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Beschuldigten 1 eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie eine Busse von CHF 200.00 und für den Beschuldigten 2, dem weitere Delikte vorgeworfen werden, eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 sowie eine Busse von CHF 500.00.
26.09.2024 14:00 Einzelrichter III F ST.2024.55-LSU
Strafsache betreffend Diebstahl, mehrfacher Hausfriedensbruch sowie geringfügiges Vermögensdelikt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, im Dezember 2023 unbefugt durch den Hintereingang einer Liegenschaft in Gossau eingedrungen zu sein. Er soll eine dort deponierte Sporttasche samt Inhalt im Gesamtwert von ca. CHF 2'370.00 an sich genommen und die Örtlichkeit wieder verlassen zu haben. Weiter wird ihm vorgeworfen im März dieses Jahres trotz bestehendem Hausverbot eine Coop Filiale betreten und Waren im Wert von CHF 12.90 entwendet zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je CHF 30.00 unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren sowie eine Busse von CHF 600.00. Zudem wird beantragt, den Beschuldigten für 8 Jahre des Landes zu verweisen. Der Beschuldigte ist von der Hauptverhandlung dispensiert.
22.10.2024 14:00 Kreisgericht III F ST.2024.73-SKE
Strafsache betreffend Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes. Handel mit rund 50 Gramm Kokaingemisch sowie zusätzlich Abgabe von MDMA. 20 Monate Freiheitsstrafe (bedingt) sowie Fr. 1'000 Busse.
23.10.2024 14:15 Einzelrichter III G ST.2024.51-LSU
Strafsache betreffend mehrfache Sachbeschädigung sowie Verbrechen gegen das Waffengesetz, etc. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, im Zeitraum von Juni 2022 bis Dezember 2022 mehrfach Schriftzüge und Tags an Fassaden, Türen, Dachfenster und Wände gesprayt zu haben. Zudem soll er an seinem Wohnort ein Butterfly-Messer aufbewahrt und besessen sowie mehrfach Cannabis konsumiert haben. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Beschuldigten eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je CHF 100.00 sowie eine Busse von CHF 150.00.
24.10.2024 08:30 Kreisgericht lll F ST.2023.95-MJU
Strafsache betreffend mehrfachen Raub, mehrfachen versuchten Raub, Diebstahl, etc.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen unter anderem verschiedene Raubüberfälle verübt zu haben. Zudem soll er ein Mountainbike sowie ein E-Scooter gestohlen haben. - Die Staatsanwaltschaft fordert eine unbedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten, eventualiter sei der Vollzug der Freiheitsstrafe mit einer Probezeit von 5 Jahren aufzuschieben. Für die Dauer der Probezeit sei Bewährungshilfe anzuordnen. 
30.10.2024 08:00 Einzelrichter lll G ST.2023.177-MJU
Strafsache betreffend mehrfache einfache Körperverletzung etc.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, im Juni 2020 im Kanton Aargau im Laufe einer Auseinandersetzung A eine Ohrfeige verpasst und ihn zu Boden gedrückt zu haben. Am Boden soll er A fixiert und während ca. 10 min festgehalten haben, indem er auf seinem Oberkörper gekniet, seine Arme festgehalten und seinen Kopf nach unten gedrückt habe. Der Beschuldigte habe A dadurch Schmerzen zugefügt und ihn am Aufstehen gehindert. Nachdem die Ehefrau des Beschuldigten die Polizei verständigt habe, habe der Beschuldigte A nach ca. zehn Minuten auf einem Stuhl Platz nehmen lassen, ihm allerdings in Aussicht gestellt, er würde ihn wieder zu Boden bringen, wenn er aufstehe. Schliesslich sei die Polizei eingetroffen. Der Beschuldigte habe A Prellungen, Blutergüsse und Schürfungen zugefügt. Zudem habe A durch die Einwirkungen des Beschuldigten Verletzungen an den Armsehnen davongetragen. Weiter soll der Beschuldigte im Juli 2022 an seinem damaligen Wohnort im Kanton Aargau in eine Auseinandersetzung mit dem Nachbarn B involviert gewesen sein. Im Rahmen gegenseitiger tätlicher Übergriffe soll der Beschuldigte B ins Gesicht respektive gegen den Kopf geschlagen, ihn zu Boden gedrückt, mit einem Messer in seine Hand geschnitten, ihm den Daumen gebrochen und ihm den Rücken gebissen haben. Drei Tage später soll er B verbal mit dem Tod bedroht und ihn in Angst und Schrecken versetzt haben. Auch soll er ihn mit ehrverletzenden Äusserungen beschimpft haben.
Die Staatsanwaltschaft verlangt gestützt auf die zur Anklage gebrachten Sachverhalte Schuldsprüche wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung, Nötigung, Drohung und Beschimpfung. Der Beschuldigte soll deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten und einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen verurteilt werden.
07.11.2024 09:00 Kreisgericht II F Forderung
19.11.2024 09:00 Kreisgericht II G Forderung
12.+19.12.2024 08:00 Kreisgericht lll G ST.2023.63/64-MJU
Strafsache betreffend gewerbsmässiger bzw. mehrfachen Betrug, mehrfache Veruntreuung respektive Gehilfenschaft dazu, etc.
Gemäss der Anklage soll A als Verwalter einer Stockwerkeigentümergemeinschaft eine Bargeldkasse geführt haben. Dabei habe er Bargeldeinzahlungen von seiner Ehefrau B im Betrag von rund Fr. 10'000.00 in die Kasse verbucht und quittiert, obwohl gar keine Zahlungen eingegangen seien. Tatsächlich soll A die rund Fr. 10'000.00 für private Zwecke von B und ihm selber verwendet haben. Auch soll B A Spesenentschädigungen von insgesamt Fr. 6'000.00 bezahlt haben, obwohl sie darauf keinen Anspruch gehabt habe. Für private Zwecke habe A der Kasse weitere knapp Fr. 20'000.00 entnommen. Insgesamt soll A in den Jahren 2016-2018 aus der Kasse der Stockwerkeigentümergemeinschaft ca. Fr. 36'000.00 für private Zwecke verwendet haben. Um den Differenzbetrag in der Kasse auszugleichen und die Bargeldentnahmen zu vertuschen, habe B schliesslich durch eine von ihr kontrollierte Firma Rechnungen für angebliche Reparaturarbeiten in den Liegenschaften der Stockwerkeigentümergemeinschaft gestellt. A habe damit die Buchhaltung ausgleichen können. B habe Bescheid gewusst, wie A vorgegangen sei.
Nachdem Mitglieder der Stockwerkeigentümerschaft wegen der von ihnen vermuteten unzulässigen Bargeldentnahmen aus der Kasse durch A Strafanzeige erstattet hatten, soll B eine E-Mail an mehrere Anzeigeerstatterinnen und -erstatter gesendet haben. In ihrer Nachricht soll sie eine Gegenanzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede und falschen Behauptungen in Aussicht gestellt haben, falls die Strafanzeige nicht innert zwei Tagen zurückgezogen werde. Es sei nicht zu einem Rückzug der Strafanzeige gekommen.
A hat gemäss der Anklage weiter im Juli und August 2017 Arbeitslosengelder bezogen. Gegenüber der Arbeitslosenkasse soll er dabei wahrheitswidrig Ferienabwesenheiten verschwiegen haben. Er habe somit die unrechtsmässige Auszahlung von Arbeitslosentaggeldern von ca. Fr. 6'600.00 erwirkt.
B wird ferner vorgeworfen, sie habe sich vom 1. Dezember 2015 bis am 31. Dezember 2016 von der GmbH ihrer Tochter zu einem fingierten Lohn anstellen lassen und dabei vertuscht, dass sie tatsächlich eine arbeitgeberähnliche Stellung eingenommen habe. Mit diesem Vorgehen habe sie sich nach der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengelder erschlichen. Während ihrer Arbeitslosigkeit zwischen Juli 2017 und Januar 2018 habe sie zudem Miteinnahmen nicht deklariert, weshalb ihr zu hohe Arbeitslosentaggelder ausbezahlt worden seien.
B soll schliesslich als Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer Firma für einen Mitarbeiter im Jahr 2019 keine Sozialversicherungsabgaben bezahlt und die Abzüge von insgesamt Fr. 438.00 anderweitig verwendet haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragt, A sei der mehrfachen Veruntreuung, der mehrfachen Urkundenfälschung und des mehrfachen Betrugs schuldig zu sprechen. Betreffend B verlangt sie Schuldsprüche wegen mehrfacher Urkundenfälschung, der Gehilfenschaft zur Veruntreuung, gewerbsmässigem Betrug, eines Vergehens gegen das Bundesgesetz über AHV/IV/EO und ALV sowie wegen versuchter Nötigung. A soll zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse verurteilt werden. Für B beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen sowie eine Busse. Bei beiden Beschuldigten sei der Vollzug der Freiheits- und der Geldstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren aufzuschieben. Sie sollen zudem je eine Ersatzforderung von mehreren zehntausend Franken leisten müssen und sie seien je für fünf Jahre des Landes zu verweisen.

Zuständigkeit:
I = 1. Abteilung, II = 2. Abteilung, III = 3. Abteilung

Verhandlungsort:
A = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 201
B = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 202
C = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 214
D = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 316
F = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 324
G = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 325
H = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 322
I = Kantonsgerichtssaal, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen

Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.