Verhandlungstermine
Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
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05.06.2023 | 14:00 | Einzelrichter III | F | Forderung aus Arbeitsrecht |
05.06.2023 + 08.06.2023 | 08:15 | Kreisgericht lll | G | ST.2022.131-133-MJU Strafsache betreffend qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln etc. Den drei Beschuldigten wird in der Hauptsache vorgeworfen, im April 2020 auf der Autobahn bei Gossau nachmittags um ca. 14:30 Uhr ein Rennen durchgeführt zu haben. Sie sollen die Fahrspuren blockiert, auf ca. 80 km/h abgebremst und danach mit maximalem Durchdrücken des Gaspedals beschleunigt haben. Der Beschuldigte A soll weiter ebenfalls im April 2020 innerorts ein Motorrad mit einer Geschwindigkeit von 97 km/h und auf der Autobahn einen Personenwagen bei erlaubten maximal 100 km/h mit 169 km/h respektive bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h mit 206 km/h gelenkt haben. Im April 2021 sei der Beschuldigte erneut auf der Autobahn mit übersetzter Geschwindigkeit unterwegs gewesen, habe nicht genügend Abstand zu einem anderen Fahrzeug gehalten und habe schliesslich die Matrix 'Stopp Polizei' ignoriert. Zudem soll er im Mai 2020 (unnötiges Hochdrehen Motor) und im Dezember 2020 (Bedienung Mobiltelefon während Fahrt) weitere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz begangen haben. Bei mehreren Gelegenheiten hätten die von ihm gelenkten Fahrzeuge zudem nicht den Vorschriften entsprochen. Insbesondere sollen nachträgliche Änderungen an den Fahrzeugen nicht der Zulassungsbehörde gemeldet und entsprechend nicht eingetragen worden sein. Schliesslich seien auf seinem Mobiltelefon illegale Videoaufnahmen (Pornografie und Gewalt) gespeichert gewesen. Dem Beschuldigten B wirft die Staatsanwaltschaft zusätzlich zum Raserrennen vor, im August 2019 auf der Autobahn einen Personenwagen mit einer Geschwindigkeit von 213 km/h gelenkt zu haben. Auch er soll im Mai 2020 unnötig Lärm verursacht haben, indem er den Motor seines Personenwagens habe aufheulen lassen. Sein Personenwagen habe zudem nicht den Vorschriften entsprochen respektive seien am Fahrzeug vorgenommene Änderungen nicht der Zulassungsbehörde gemeldet und entsprechend nicht im Fahrzeugausweis eingetragen gewesen. Auch der Beschuldigte B soll schliesslich illegale Videoaufnahmen (Pornografie und Gewalt) auf seinem Mobiltelefon gespeichert gehabt haben. Der Beschuldigte C soll auf der Rückfahrt vom Raserrennen im April 2020 auf der Autobahn drei andere Fahrzeuge rechts überholt haben. Zudem hätten sich auch auf seinem Mobiltelefon illegale Videoaufnahmen (Pornografie und Gewalt) befunden. Die Staatsanwaltschaft beantragt bei allen drei Beschuldigten Schuldsprüche wegen Strassenverkehrsdelikten, insbesondere wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln. Hinzu kommen bei allen drei Anträge auf Schuldsprüche wegen Pornografie und Gewaltdarstellungen. Der Beschuldigte A sei deshalb zu einer bedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe von 24 Monate, einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen sowie zu einer Busse zu verurteilen. Hinsichtlich des Beschuldigten B soll eine bedingt zu vollziehende Freiheitsstrafe von 22 Monaten, eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen und eine Busse ausgefällt werden. Betreffend den Beschuldigten C verlangt die Staatsanwaltschaft die Verurteilung zu einer bedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe von 16 Monaten, einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen sowie zu einer Busse. Den Beschuldigten sei zudem je ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Kindern aufzuerlegen. |
06.06.2023 | 08:30 | Einzelrichter llI | F | Forderung aus Miete |
06.06.2023 | 08:30 | Kreisgericht lll | I | ST.2022.150-MJU Strafsache betreffend mehrfache Ausnützung der Notlage, etc. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich vor seiner Angestellten ausgezogen, nackt gezeigt und teilweise Masturbationsbewegungen gemacht zu haben. – Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 420.00. Der Vollzug sei aufzuschieben mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zulassung für die Gerichtsverhandlung nur nach vorheriger Anmeldung auf der Gerichtskanzlei. |
07.06.2023 | 09:00 | Einzelgericht III | G | ST.2023.39-LSU Strafsache betreffend Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen sich nachts im Juli 2022 mit einem gemieteten Fahrzeug zum Wohnort des Privatklägers begeben zu haben. Dort soll er das Grundstück unbefugt betreten und das Garagentor, die Garagenwand sowie die Heckscheibe des daneben parkierten Personenwagens mit weisser Farbe verschmiert haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 250.00 sowie eine Busse von CHF 3000.00. |
13.06.2023 | 14:15 | Einzelgericht III | F | ST.2022.163-LSU Strafsache betreffend unrechtmässiger Bezug von Leistungen der Sozialversicherung/Sozialhilfe. Die Staatsanwaltschaft wirft der beschuldigten Person vor, im Zeitraum von März 2019- August 2019 unrechtmässig Arbeitslosenentschädigung bezogen zu haben, obwohl sie während diesem Zeitraum bei mehreren Arbeitgebern gearbeitet haben soll. Dadurch soll die Beschuldigte ihr nicht zustehende Leistungen in der Höhe von CHF 10064.40 bezogen haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je CHF 30.00 unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren, eine Busse von CHF 600.00 und die Beschuldigte sei für 5 Jahre des Landes zu verweisen. |
13.06.2023 | 09:00 | Kreisgericht III | G | ST.2021.218-SKE Strafsache betreffend mehrfache harte Pornografie sowie mehrfacher Besitz von Gewaltdarstellungen. Der Beschuldigte soll sich über elektronische Mittel oder sonst wie pornografisches Material und Gewaltdarstellungen beschafft haben, dieses besessen und anderen Internetbenutzern zugänglich gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten und eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 140.00, beides unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren. Weiter soll der Beschuldigte für 7 Jahre des Landes verwiesen werden. |
20.06.2023 | 08:30 | Einzelrichter lll | F | ST.2022.123 und 201-MJU Strafsache betreffend Betrug, Urkundenfälschung etc. Den beiden Beschuldigten wird vorgeworfen, in mehreren Fällen gegenüber Sozialversicherungen falsche Angaben gemacht zu haben, namentlich über Arbeitsverhältnisse und den bisherigen Verdienst. Dazu sollen die Beschuldigten unechte Dokumente wie Lohnabrechnungen, Kontoauszüge und Arbeitgeberbescheinigungen verwendet haben. Durch dieses Vorgehen seien ungerechtfertigte Leistungen der Arbeitslosenversicherung sowie der Mutterschaftsversicherung erlangt worden. Dem Beschuldigten werden zudem Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft verlangt für den Beschuldigten eine unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je Fr. 50.00 sowie eine Busse von Fr. 200.00. Für die Beschuldigte beantragt die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 37 Tagessätzen zu je Fr. 40.00 sowie eine Busse von Fr. 500.00. |
20.06.2023 | 09:00 | Einzelrichter ll | G | Forderung |
22.06.2023 | 08:30 | Kreisgericht lll | G | ST.2022.182-MJU Strafsache betreffend mehrfache Urkundenfälschung Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in seiner Tätigkeit als Arzt, insgesamt 50 Covid-19-Impfzertifikate und 389 Covid-19-Genesenenzertifikate ausgestellt zu haben, ohne dazu autorisiert gewesen zu sein. – Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten zudem eine Busse von CHF 3'000.00. |
22.06.2023 | 14:00 | Kreisgericht lll | G | ST.2023.69-MJU Strafsache betreffend mehrfachem Diebstahl, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung; Anklage im abgekürzten Verfahren Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen Februar 2021 und Februar 2022 zusammen mit weiteren Tätern Einbruchdiebstähle in Geschäfts- bzw. Büroräumlichkeiten begangen zu haben. Der Wert der entwendeten Gegenstände soll sich auf über Fr. 50'000.00 und der Sachschaden auf knapp Fr. 10'000.00 belaufen. Der Urteilsvorschlag sieht eine Freiheitsstrafe von 29 Monaten vor, wovon acht Monate vollzogen werden sollen. Der Vollzug der restlichen 21 Monate soll mit einer Probezeit von fünf Jahren aufgeschoben werden. Zudem soll der Beschuldigte für sieben Jahre des Landes verwiesen werden. |
23.06.2023 | 09:00 | Kreisgericht III | F | ST.2023.51-LSU Strafsache betreffend qualifizierte grobe Verkehrsregelverletzung. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen vergangenen Januar mit einem Personenwagen, bei nasser Fahrbahn und schwachem Verkehrsaufkommen die Lukasstrasse in St. Gallen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 107 km/h befahren und somit die zulässige Höchstgeschwindigkeit unter Berücksichtigung des entsprechenden Sicherheitsabzuges von 4 km/h – um rechtlich relevante 53 km/h überschritten zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren sowie eine Busse von CHF 2400.00 |
27.06.2023 | 08:30 | Einzelrichter llI | F | Forderung aus Miete |
27.06.2023 | 08:30 | Kreisgericht lll | G | ST.2022.140, 192 und 193-MJU Strafsache betreffend Freiheitsberaubung etc. Bei den drei Beschuldigten handelt es sich um zwei Brüder und ihren Vater. Die Privatklägerin war zur Tatzeit mit einem der Brüder verheiratet. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, die Privatklägerin nach einer Auseinandersetzung während rund vier Tagen in ein Zimmer der ehelichen Wohnung gesperrt zu haben. In dieser Zeit sei ihr einzig erlaubt worden, das Zimmer für Toilettengänge und Verpflegung zu verlassen. Zudem sollen die drei Beschuldigten die Privatklägerin mit dem Tod bedroht haben. Allen drei Beschuldigten werden sodann Vergehen gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Einem Beschuldigten werden schliesslich Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung vorgeworfen. Als Sanktionen beantragt die Staatsanwaltschaft für die Beschuldigten bedingte Freiheitsstrafen zwischen 14 und 18 Monaten sowie Geldstrafen und Bussen. Für einen Beschuldigten wird eine Landesverweisung für die Dauer von fünf Jahren beantragt. Die Privatklägerin verlangt Schadenersatz und Genugtuung. |
29.06.2023 | 09:00 | Kreisgericht ll | F | Forderung |
06.07.2023 | 09:00 | Einzelrichter llI | F | Forderung aus Miete |
07.07.2023 | 08:30 | Einzelrichter ll | F | Forderung/Widerklage |
11.07.2023 | 09:00 | Kreisgericht III | G | ST.2023.56/57/58-LSU Gemeinsamer Anklagepunkt der drei Beschuldigten ist Nötigung und Hausfriedensbruch begannen im Juli 2022. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, nach gemeinsamer Tatplanung das Opfer in dessen Wohnung und unter Androhung von Waffengewalt eingeschüchtert und so Kokain entwendet zu haben. In diesem Zusammenhang sollen die Beschuldigten 1-3 bei der anschliessenden Strafuntersuchung wahrheitswidrige Angaben zur Identität der beteiligten Drittperson gemacht und sich so zusätzlich der Begünstigung strafbar gemacht haben. Die Beschuldigten sollen zudem unter anderem gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen haben. Die Staatsanwaltschaft fordert für die Beschuldigte 1 eine Freiheitsstrafe von 17 Monaten sowie eine Busse von CHF 2000.00, für den Beschuldigten 2 eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie eine Busse von CHF 200.00 und für den Beschuldigten 3 eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten, eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00 und eine Busse von CHF 200.00. |
18.07.2023 | 08:30 | Einzelrichter lll | F | ST.2022.216-MJU Strafsache betreffend Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Widerhandlung gegen das Eisenbahngesetz, Hinderung einer Amtshandlung, Widerhandlung gegen das Übertretungsstrafgesetz des Kantons St. Gallen, geringfügiges Vermögensdelikt. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich Zugang zu einer Wohnung verschafft zu haben und Schmuck entwendet zu haben sowie im Spar Waren gestohlen zu haben. Zudem soll er am Hauptbahnhof St. Gallen mehrere Gleise überquert haben, in der Innenstadt mehrere Leute angepöbelt und rumgeschrien haben, mehrmals vor Polizisten geflohen zu sein und Pneus zerstochen haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten, eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 30.00, eine Busse von CHF 450.00 und einen Landesverweis von 5 Jahren. |
16.08.2023 | 08:30 | Einzelrichter llI | G | Forderung aus Arbeitsrecht |
24.08.2023 | 09:00 | Kreisgericht ll | G | Forderung |
24.10.2023 | 08:00 | Kreisgericht III | G | ST.2022.154-LSU Strafsache betreffend versuchte sexuelle Handlungen mit Kindern sowie mehrfache sexuelle Belästigung. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Treppenhaus eines Hotels in dem er als Portier beschäftigt war, sexuelle Handlungen an der damals 15-jährigen Lehrtochter vorgenommen und es mehrfach mit Worten sexuell belästigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie eine Busse von CHF 800.00. |
Zuständigkeit:
I = 1. Abteilung, II = 2. Abteilung, III = 3. Abteilung
Verhandlungsort:
A = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 201
B = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 202
C = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 214
D = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 316
F = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 324
G = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 325
H = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 322
I = Kantonsgerichtssaal, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen
Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.