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Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
23.02.2026 09:15 Einzelrichter III G ST.2025.226.LSU
Der beschuldigten Person wird vorgeworfen, als Lenker eines Personenwagens einen fahrenden Gelenktrolleybus der St.Galler Verkehrsbetriebe touchiert und sich im Anschluss vom Geschehen entfernt zu haben. Die Staatsanwaltschaft verlangt die Verurteilung der beschuldigten Person und die Verhängung einer Busse von Fr. 500.00.
24.02.2026 09:00 Kreisgericht lll G ST.2024.189-MJU
Strafsache betreffend versuchte räuberische Erpressung, geringfügiges Vermögensdelikt (Diebstahl), Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Diebstahl
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im August 2024 in St. Gallen zwei Personen getroffen und dabei die eine Person wegen angeblich offener Schulden angesprochen zu haben. Da diese kein Geld dabei gehabt habe, soll er ihr im Falle der weiteren Nichtbegleichung der Schulden Schläge angedroht haben. Auch soll er der anderen Person CHF 150.00 entwendet haben. Des Weiteren soll der Beschuldigte im Herbst 2022 in St. Gallen drei Gramm Kokaingemisch zu einem Preis von CHF 300.00 verkauft haben. Ausserdem soll er im Juni 2024 in Wil aus einem Zimmer in einer Wohnung CHF 1'350.00 aus einer Gelddose und CHF 20.00 aus einem Portemonnaie entwendet haben.
Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft, es sei eine bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu widerrufen und es sei unter Einbezug dieser Freiheitsstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe von 36 Monaten auszufällen. Ausserdem sei der Beschuldigte zu einer Busse von CHF 500.00 zu verurteilen. 
26.02.2026 08:30 Einzelrichter III G Forderung aus Arbeitsrecht
26.02.2026 14:15 Einzelrichter III G ST.2025.184-CKE
Strafsache betreffend Diebstahl, mehrfache Pornografie, mehrfache Gewaltdarstellungen

Der beschuldigten Person wird vorgeworfen, im Jahr 2024, als angestellte Person eines Hotels von Gästen insgesamt CHF 7'118.00 Bargeld für Hotelübernachtungen entgegengenommen zu haben. Sodann soll die beschuldigte Person das Geld aus der Kassenschublade an sich ge-nommen und den Betrag von CHF 5'200 an drei verschiedenen Tagen auf das eigene private Konto einbezahlt und den Rest für die Tilgung privater Schulden und Essen verbraucht haben. Gleichzeitig soll die beschuldigte Person die Buchung der Bareinnahme im Buchhaltungssystem des Hotels storniert haben, so dass die Rechnung als «ausstehend» erschienen sein soll.

Des Weiteren wird der beschuldigten Person vorgeworfen, an mindestens eine erwachsene Person über ihren Instagram-Account ein Video mit kinderpornographischem Inhalt versendet zu haben und auf ihrem Mobiltelefon und ihrem MacBook verschiedene verbotene Dateien mit Bildern und Videos mit pornografischen Inhalten mit Minderjährigen, Gewalttätigkeiten unter Er-wachsenen und sexuellen Handlungen mit Tieren, besessen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 30.00, bei schuldhafter Nichtzahlung soll eine Ersatzfreiheitsstrafe an die Stelle der Geldstrafe treten. Aus-serdem soll der beschuldigten Person lebenslänglich jede berufliche und ausserberufliche Tätig-keit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, verboten werden. Schliesslich soll die beschuldigte Person für 5 Jahre des Landes zu verweisen. 
02.03.2026 08:15 Kreisgericht lll G ST.2025.250-MJU
Strafsache wegen Verbrechen gegen das und Übertretung des Betäubungsmittelgesetz.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, insgesamt rund 60 Gramm Kokaingemisch in Kokons im Körper mitgeführt zu haben. Der Beschuldigte habe den grössten Teil des Kokaingemischs gewinnbringend an nicht näher bekannte Personen verkaufen wollen, womit er deren Gesundheitsgefährdung zumindest in Kauf genommen habe. Zudem habe er selbst einen Teil des Kokaingemischs konsumiert. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie eine Busse von Fr. 100.–. Schliesslich beantragt sie eine Landesverweisung von zehn Jahren samt Ausschreibung im Schengener Informationssystem.
05.03.2026 09:00 Kreisgericht lll G ST.2024.136-MJU
Strafsache betreffend mehrfache Pornografie
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 4. April 2023 an seinem damaligen Wohnort im Besitz von mind. 1'760 Filmen (1'753 ohne Duplikate) und 1'247 Bildern (1'048 ohne Duplikate) mit Darstellungen tatsächlicher Handlungen mit Minderjährigen, 6 Filmen und 81 Bildern (36 ohne Duplikate) mit Darstellungen nicht tatsächlicher Handlungen mit Minderjährigen sowie 279 Filmen und 108 Bildern mit Darstellungen sexueller Handlungen mit Tieren zum Eigenkonsum gewesen zu sein. Ausserdem soll er zwischen dem 4. Dezember 2017 und dem 4. April 2023 u.a. von seinem damaligen Arbeitsort aus zwei bis drei Mal pro Woche im Internet nach verbotener Pornografie (Darstellungen tatsächlicher Handlungen mit Minderjährigen und mit sexuellen Handlungen mit Tieren) gesucht, entsprechende Dateien angeschaut und abgespeichert haben. Die verbotene Pornografie hätte er dann ein Mal wöchentlich von seinen jeweiligen Wohnorten aus angeschaut. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten und eine stationäre Massnahme, wobei der Vollzug der Freiheitsstrafe zugunsten der stationären Massnahme aufzuschieben sei. Ausserdem sei eine bedingt ausgesprochene Vorstrafe von 150 Tagessätzen Geldstrafe zu vollziehen. Auch soll dem Beschuldigten ein lebenslanges Tätigkeitsverbot auferlegt werden, das ihm jede berufliche und organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, verbietet.
09.03.2026 14:00 Einzelrichter lll F ST.2024.68-MJU
Strafsache betreffend fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, nach dem Kochen in seiner Wohnung eine Pfanne mit Öl unbeaufsichtigt auf dem heissen Herd gelassen zu haben. Das Öl habe sich entzündet und der Brand habe einen Schaden von rund Fr. 49'000.00 verursacht. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte pflichtwidrig unvorsichtig gehandelt und dadurch den Brand verursacht. Sie beantragt eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 80.00 und eine Busse von Fr. 350.00. Die Privatklägerin (Versicherung) verlangt Schadenersatz in der Höhe von Fr. 51'461.35 zuzüglich Zins.
10.03.2026 09:15 Kreisgericht lll G ST.2025.50-MJU
Strafsache betreffend qualifizierten Raub, Freiheitsberaubung etc.
Der beschuldigten Person wird vorgeworfen, sich unter anderem des Raubes, der Freiheitsberaubung, der mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung, der mehrfachen versuchten Nötigung, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs, der Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch, der mehrfachen Drohung sowie des mehrfachen Konsums von Betäubungsmitteln schuldig gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt, dass das Gericht eine mehrjährige Freiheitsstrafe sowie eine Geldstrafe und eine Busse ausspricht. Auch sei eine stationäre Massnahme anzuordnen. Zudem sei die beschuldigte Person im Anschluss für zehn Jahre des Landes zu verweisen. Die sich am Verfahren beteiligende Privatklägerin fordert neben der Bestrafung eine Genugtuung und Schadenersatz.
10.03.2026 14:00 Einzelrichter III F Forderung aus Arbeitsrecht
17.03.2026 08:30 Kreisgericht III G ST.2025.104-SKE
Strafsache betreffend versuchte vorsätzliche Tötung, versuchte Nötigung, einfache Körperverletzung, Drohung etc.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, der Privatklägerin im Dezember 2024 einen Faustschlag ins Gesicht verpasst und sie an der Oberlippe verletzt zu haben. Anfang Januar 2025 soll der Beschuldigte der Privatklägerin per Textnachricht Beschimpfungen und eine Drohung übermittelt haben. Mitte Januar 2025 soll der Beschuldigte einem Verkäufer in einem Geschäft in der Stadt St.Gallen Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Wenige Tage später soll der Beschuldigte einer Vertrauensperson der Privatklägerin gesagt haben, er werde die Privatklägerin umbringen. Der Beschuldigte soll dabei davon ausgegangen sein, dass die Vertrauensperson die Drohung der Privatklägerin mitteilen werde. Gleichentags soll der Beschuldigte die Privatklägerin an deren Wohnort aufgesucht und unbefugt die Liegenschaft betreten haben. Im Treppenhaus soll der Beschuldigte die Privatklägerin überwältigt und ihren Kopf mehrfach gegen den Untergrund geschlagen haben. Der Beschuldigte soll der Privatklägerin angedroht haben, er bringe ihre Tochter um, wenn sie ihm nicht den Aufenthaltsort einer Drittperson bekannt gebe. In der Folge soll der Beschuldigte die Privatklägerin mehrfach geschlagen und während mindestens 15 Sekunden gewürgt haben. Damit soll der Beschuldigte den Todeseintritt in Kauf genommen haben. Schliesslich soll der Beschuldigte der Privatklägerin mit Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Nach seiner Verhaftung soll der Beschuldigte in der Gefängniszelle einen Notruf abgesetzt haben, ohne dass tatsächlich eine Notsituation vorgelegen habe. Auch soll der Beschuldigte in der Gefängniszelle Sachen beschädigt haben. Schliesslich wird ihm der unbefugte Betäubungsmittelkonsum vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft beantragt unter Widerruf einer bedingten Vorstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren, eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je Fr. 30.00 und eine Busse von Fr. 400.00. Weiter wird die Anordnung einer stationären Massnahme nach Art. 59 StGB beantragt.
18.03.2026 13:30 Einzelrichter lll F ST.2025.228-MJU
Strafsache betreffend mehrfache harte Pornografie
Insb. Besitz von rund 160 Dateien mit verbotener Pornografie (meist mit Minderjährigen). 9 Monate Freiheitsstrafe, wobei der Vollzug zugunsten einer ambulanten Therapie aufzuschieben sei; lebenslängliches Tätigkeitsverbot (betreffend Minderjährige).
19.03.2026 09:00 Kreisgericht lll G ST.2024.161-MJU
Strafsache betreffend mehrfache Drohung, mehrfache Beschimpfung, mehrfache Tätlichkeiten, mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, seine Lebenspartnerin Ende Mai 2024 in einer Tiefgarage in St.Gallen anlässlich eines Streits mit den Worten: «ihr algerischen Frauen sind alles Schlampen» beschimpft zu haben. Auch habe er sie am Oberarm gepackt, eine Metallstange genommen und ihr diese auf Kopfhöhe hingehalten, so dass sie Angst bekommen habe. Dann soll er sie gepackt und an die Wand gedrückt haben. Anschliessend soll er auf eine Säge gezeigt haben, wodurch die Lebenspartnerin gefürchtet habe, er würden sie zersägen. Ferner habe er ihr einmal mit der geballten Faust auf den Kopf und mit der flachen Hand aufs Ohr geschlagen. Beim Auto habe er sie gepackt. Als sie sich gewehrt habe, habe sie das Gleichgewicht verloren und sei mit der Stirn auf den Boden gefallen. Während des Vorfalles habe er zu ihr gesagt, er würde sie umbringen und den Feuerlöscher nehmen, um ihr diesen über den Kopf zu hauen. Weiter wird ihm vorgeworfen, in einer Wohnung in St.Gallen seine Lebenspartnerin im Juni/Juli 2024 vorne am Oberteil-Kragen gepackt zu haben. Diese habe ihn daraufhin zur Seite gestossen. Auch habe er eine Zange in der Hand und an ihren Kopf gehalten, wodurch sie Angst gehabt habe, dass er sie erschlagen werde. Als die Lebenspartnerin über das Balkongeländer habe flüchten wollen, habe er sie an den Haaren und in die Wohnung gezogen. Sie habe dadurch einen Büschel Haare verloren. Dann habe er ihr, als sie am Boden gelegen sei, einmal mit dem Fuss gegen das rechte Knie getreten. Ausserdem soll er Ende August 2024 in einem Freibad in St. Gallen seine Lebenspartnerin als «Schlampe» und «Scharmuta» betitelt habe. Er habe zu ihr gesagt, dass er – wenn er ausgeschafft würde – als Terrorist wieder zurück kommen würde, wodurch sie Angst gehabt habe. Ausserdem soll er vom 13.01.2023 bis 23.10.2024 an verschiedenen Orten in St.Gallen regelmässig Marihuana konsumiert haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragt, es sei die mit Entscheid des Kreisgerichts SG vom 12.01.2023 teilbedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von 12 Monaten zu vollziehen und der Beschuldigte sei unter Einbezug dieser Freiheitsstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 24 Monaten sowie einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 30.00 und einer Busse von CHF 600.00 zu verurteilen. Ausserdem sei er für fünf Jahre des Landes zu verweisen.
20.03.2026 09:00 Einzelrichter lll  F ST.2025.252-MJU
Strafsache betreffend qualifizierte grobe Verkehrsregelverletzung; Anklage im abgekürzten Verfahren
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts um 55 km/h. 1 Jahr Freiheitsstrafe, Vollzug aufgeschoben mit Probezeit von 2 Jahren.
23.03.2026 14:00 Kreisgericht lll G ST.2025.207-MJU
Strafsache betreffend versuchte schwere Körperverletzung etc. (abgekürztes Verfahren)
Der Beschuldigte hat nach einem Clubbesuch dem Privatkläger u.a. einen Metallpfosten bzw. dessen rund 10 kg schweren Gusseisenfuss seitlich an Kopf/Schulter geschlagen (Verletzungen folgenlos verheilt). Im Wesentlichen 2 ¾ Jahre Freiheitsstrafe und 10 Jahre Landesverweisung.
24.03.2026 09:00 Einzelrichter lll G ST.2025.124-MJU/SG3SE-LKE
Strafsache betreffend fahrlässige Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde (Einsprache gegen Strafbefehl)
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich auf einer Baustelle in Eggersriet in seiner Funktion als Bauführer nicht genügend versichert zu haben, dass der Seitenschutz des Podests im Obergeschoss der Baustellenbaracken ausreichend stabil befestigt wurde. In der Folge sei ein Arbeiter, der sich mit den Armen auf dem nicht ausreichend stabilen Seitenschutz abstütze, infolge des nachgebenden Seitenschutzes 2.93 Meter in die Tiefe gestürzt und habe sich dabei massgeblich verletzt.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 200.00, aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren. Auf den Widerruf einer Vorstrafe (Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 230.00) soll verzichtet werden, dafür sei die Probezeit um ein Jahr zu verlängern. 
25.03.2026 08:30 Kreisgericht III G ST.2024.85-SKE
Strafsache betreffend mehrfache Veruntreuung, gewerbsmässiger Betrug etc.

Im Hauptanklagepunkt soll sich der Beschuldigte zulasten eines Privatklägers im Umfang von mehr als Fr. 225'000.– unrechtmässig bereichert haben (insbesondere unter Vorspiegelung falscher Tatsachen); zusätzlich sei es betreffend mehr als Fr. 500'000.– beim Versuch geblieben. Im Wesentlichen Freiheitsstrafe von 50 ½ Monaten sowie Landesverweisung für 8 Jahre.
26.03.2026 09:00 Einzelrichter lll F ST.2025.58-MJU
Strafsache betreffend mehrfache Zechprellerei – Einsprache gegen Strafbefehl

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum von 15. Mai 2024 bis 15. Juni 2024 in zwei Hotels genächtigt und Esswaren / Getränke konsumiert zu haben, ohne die Rechnung zu bezahlen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwei Monaten.
26.03.2026 13:30 Einzelrichter lll G ST.2026.21 und 23-25-MJU
Strafsache betreffend Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Vergehen gegen das Waffengesetz

Den vier Beschuldigten (drei Männer, eine Frau) wird vorgeworfen, gemeinsam in ein Einfamilienhaus eingebrochen zu sein und dort Deliktsgut im Wert von gut 14'000 Franken entwendet zu haben. Der Beschuldigten wird zusätzlich vorgeworfen, aus einem Wohnungsbordell gut 4'000 Franken in bar entwendet und eine Imitationswaffe besessen zu haben. Zwei Beschuldigten wird zudem vorgeworfen, ihr Fahrzeug an einer Tankstelle ohne Bezahlung betankt zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt für die Beschuldigten Freiheitsstrafen von 5 Monaten (in zwei Fällen zuzüglich einer Busse von je Fr. 200.00) bzw. für die Beschuldigte eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten. Für alle vier Beschuldigten wird eine Landesverweisung für die Dauer von 5 Jahren beantragt.
30.03.2026 14:00 Einzelrichter III F ST.2025.34-KME
Strafsache betreffend Tierquälerei / Vernachlässigung, mehrfache Übertretung des Tierschutzgesetzes, mehrfache Übertretung des Tierseuchengesetzes

Dem Beschuldigten Landwirt wird aufgrund zweier Tierschutzkontrollen im Jahre 2024 durch das Veterinärwesen vorgeworfen, seine Kühe und Rinder auf nassen, morastigen Weiden, welche erheblich mit Kot verunreinigt waren, habe weiden lassen. Die Siloballen auf der Weide sollen noch mit Plastik und Netzen eingewickelt gewesen sein, so dass die Tiere aus Löchern daraus gefressen haben sollen. Des Weiteren soll der Landwirt diverse Rinder nicht mit Ohrmarken gekennzeichnet und nicht angemeldet haben. Ausserdem sollen die Liegeboxen und eine Abkalbebucht im Stall nicht der vorgeschriebenen Mindestgrösse entsprochen haben. Auf einer separaten Weide soll eine Kuh mehrere Tage gelegen haben, die aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes nicht mehr selber habe aufstehen können und deshalb habe euthanasiert werden müssen.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Geldstrafe von CHF 1'500.00 sowie eine Busse von CHF 1'000.00.


31.03.2026 09:00 Kreisgericht III G ST.2024.143-MJU und ST.2025.148-MJU (zwei Anklageschriften; die Verfahren wurden vereinigt)
Strafsache betreffend gewerbsmässiger Diebstahl, mehrfacher (teilweise versuchter) Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfacher (teilweise versuchter) Hausfriedensbruch etc.
Dem Beschuldigten werden mehrere (versuchte) Einbrüche und Diebstähle im Raum St. Gallen vorgeworfen. Ausserdem soll er entwendete Bankkarten missbräuchlich für (versuchte) Bezahlvorgänge verwendet und Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrs- und Betäubungsmittelgesetz begangen haben.
Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten und 4.5 Jahren sowie eine Busse von CHF 800.00 und CHF 900.00. Ausserdem sei eine bedingt ausgesprochene Vorstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 60.00 zu widerrufen und ein Landesverweis von 10 Jahren auszusprechen.
31.03.2026 14:00 Einzelrichter lll F ST.2025.254-MJU
Strafsache betreffend mehrfache harte Pornografie; Anklage im abgekürzten Verfahren
Insb. Besitz von verbotener Pornografie, welche als Teilnehmer von Gruppenchats erhalten und automatisch gespeichert. 150 Tagessätze Geldstrafe (bedingt, Probezeit 2 Jahre) sowie lebenslängliches Tätigkeitsverbot (betreffend Minderjährige).

Zuständigkeit:
I = 1. Abteilung, II = 2. Abteilung, III = 3. Abteilung

Verhandlungsort:
A = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 201
B = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 202
C = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 214
D = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 316
F = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 324
G = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 325
H = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 322
I = Kantonsgerichtssaal, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen

Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.

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Bohl 1
9004 St.Gallen