Verhandlungstermine
Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
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27.11.2023 | 13:30 | Kreisgericht III | G | ST.2022.70-LSU Strafsache betreffend versuchte schwere Körperverletzung in entschuldbarer Notwehr, Raufhandel, etc. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten unter anderem vor, nach einer Rangelei mit zwei weiteren Personen, diese in entschuldbarer Notwehr mit einem Messer verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren, eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 110.00 sowie eine Busse von CHF 3'000.00. |
30.11.2023 | 08:00 | Einzelrichterin lll | F | Forderung aus Miete |
05.12.2023 | 09:00 | Kreisgericht III | G | ST.2023.116-LSU Strafsache betreffend gewerbs- u. bandenmässiger Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, etc. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, im November und Dezember 2021 mit weiteren Tätern gewaltsam in mehrere Liegenschaften eingedrungen zu sein und dabei Gegenstände und Vermögenswerte im Gesamtwert von über CHF 100'000.00 entwendet sowie einen Sachschaden in gleicher Höhe verursacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 38 Monaten, eine Busse von 300.00 und einen Landesverweis von 10 Jahren. |
07.12.2023 | 08:30 | Kreisgericht lll | F | ST.2023.89-MJU Strafsache betreffend mehrfachen Diebstahl, mehrfachen Hausfriedensbruch, mehrfachen Sachbeschädigung, mehrfachen Übertretung des Personenbeförderungsgesetzes, Missachten einer polizeilichen Anordnung. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, unberechtigt in einer Wohnung geschlafen und Jacken in einem Geschäft gestohlen zu haben sowie in Restaurants und in eine Brauerei eingebrochen zu sein. Zudem soll er im Zug ohne gültigen Fahrausweis gefahren sein und eine Wegweisung der Polizei ignoriert haben. - Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten, eine Busse von CHF 150.00, zudem eine Landesverweisung für zwanzig Jahre. |
07.12.2023 | 08:30 | Kreisgericht lll | G | ST.2023.8 und 10-MJU Strafsache betreffend Betrug etc. Bei den beiden Beschuldigten handelt es sich um eine Patientin und ihren behandelnden Psychiater. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, im Jahr 2016 gegenüber Organen der Invalidenversicherung Falschangaben gemacht zu haben. Dadurch sei die Invalidenversicherung irrtümlich davon ausgegangen, der Gesundheitszustand der Beschuldigten sei unverändert und berechtige zum Bezug einer ¾-Rente. Nach Ansicht der Anklage hätte jedoch spätestens ab dem 1. Oktober 2016 kein Anspruch mehr auf eine Rente bestanden, weshalb die Beschuldigte zu Unrecht einen Betrag von Fr. 78'357.35 ausbezahlt erhalten habe. Zudem hätten die Beschuldigten durch Falschangaben die ungerechtfertigte Ausrichtung von Fahrspesen in der Höhe von Fr. 447.50 erwirkt. Dem Beschuldigten wird zusätzlich vorgeworfen, gegenüber Organen der Invalidenversicherung mehrfach falsche ärztliche Zeugnisse ausgestellt zu haben. Die Staatsanwaltschaft verlangt für den Beschuldigten eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten und eine Busse von Fr. 5'000.00. Für die Beschuldigte beantragt sie eine bedingte Freiheitsstrafe von 8 Monaten. |
12.12.2023 | 08:30 | Einzelrichter lll | G | ST.2023.15+54-MJU Strafsache betreffend mehrfache versuchte Nötigung, mehrfache Störung der Glaubens- und Kulturfreiheit, mehrfachen Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, mehrere Gottesdienste in St.Gallen gestört zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert im 1. Verfahren eine unbedingte Freiheitsstrafe von 6 Wochen und eine Busse von CHF 400.00 sowie beim 2. Verfahren eine unbedingte Freiheitsstrafe von 10 Wochen und eine Busse von CHF 600.00. |
12.12.2023 | 09:00 | Einzelrichter III | F | ST.2023.5-SKE Strafsache betreffend Diebstahl, mehrfachen Hausfriedensbruch etc. Die Beschuldigte soll insbesondere einen Einbruchdiebstahl verübt haben. Entsprechend beantragt die Staatsanwaltschaft nebst einer kurzen Freiheitsstrafe 5 Jahre Landesverweisung. |
13.12.2023 | 09:00 | Einzelrichter III | G | ST.2023.122-LSU Strafsache betreffend mehrfache Drohung etc. (Einsprache gegen Strafbefehl). Der beschuldigten Person wird unter anderem vorgeworfen, im Januar 2023 an einer Tankstelle in Rorschach an das Opfer herangetreten und dieses übel beschimpft, mit einem Stein bedroht sowie gegen dessen Personenwagen getreten zu haben. An einem anderen Tag im Januar 2023 soll er bei einem Tankstellenshop Sachbeschädigung begannen haben. Schliesslich soll er Ende Januar 2023 beim Eingang eines Clubs die herbeigerufene Polizei beschimpft und bedroht haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen zu je CHF 30.00. |
13.12.2023 | 09:15 | Einzelrichter ll | G | Forderung |
13.12.2023 | 13:30 | Kreisgericht II | G | Forderung |
13.12.2023 | 13:45 | Einzelrichter III | F | ST.2023.52-SKE Strafsache betreffend fahrlässige grobe Verkehrsregelverletzung (Einsprache gegen Strafbefehl). Missachtung Rotlicht mit Unfallfolge. Geldstrafe von 16 Tagessätzen (bedingt) sowie Fr. 400.– Verbindungsbusse. |
18.12.2023 | 09:00 | Kreisgericht III | G | ST.2023.150-LSU Strafsache betreffend qualifizierte widerrechtliche Abgabe von Betäubungsmitteln (Anklage im abgekürzten Verfahren). Der Beschuldigte soll in seiner Praxis Medikamente in übermässigem Umfang an Personen verkauft haben und dabei einen Gewinn von mindestens CHF10'066.00 erzielt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. |
20.12.2023 | 13:30 | Einzelrichter III | F | ST.2023.48 Strafsache betreffend Sachbeschädigung, Nötigung sowie Sachentziehung. Vorfälle im Zusammenhang mit einem Auftrag betreffend Wohnungsumzug. Antrag Staatsanwaltschaft: unbedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen. |
20. und 21.12.2023 | 08:00 | Kreisgericht lll | G | ST.2022.147/148-MJU Strafsache betreffend gewerbsmässiger Betrug etc. respektive Gehilfenschaft dazu Gemäss der Anklage wurde der Beschuldigte A im Januar 2019 Opfer eines Überfalls. Danach habe er geltend gemacht, nicht mehr arbeitsfähig zu sein, obwohl spätestens ab April 2019 wieder die volle Arbeitsfähigkeit vorgelegen habe. Der Beschuldigte A soll damals und in der Folge gegenüber seiner Arbeitgeberin, Ärztinnen und Ärzten, Behörden und Ämtern seinen Gesundheitszustand stark aggraviert dargestellt haben, um unrechtmässig Renten- und Taggeldleistungen zugesprochen zu erhalten. Die Ehefrau von A, die Beschuldigte B, soll dabei für ihn im Juni 2020 das Anmeldeformular für die IV ausgefüllt und dabei wissentlich falsche Angaben zum Gesundheitszustand ihres Ehemanns gemacht haben. Insgesamt habe A Leistungen im Umfang von ca. Fr. 25'000.00 unrechtmässig tatsächlich ausbezahlt erhalten. Bis zu seinem Pensionsalter wären gemäss der Anklage zudem potenziell mehrere hunderttausend Franken an Versicherungsleistungen ausbezahlt worden. Der Beschuldigte A ist daher nach Auffassung der Staatsanwaltschaft des gewerbsmässigen Betrugs, die Beschuldigte B der Gehilfenschaft dazu schuldig zu sprechen. A wird weiter vorgeworfen, im Februar 2020 einen Personenwagen geführt zu haben, ohne über den erforderlichen Führerausweis zu verfügen. In acht Pfändungsverfahren seit April 2011 soll er zudem verschwiegen haben, über Liegenschaften im Ausland zu verfügen. Deshalb soll er sich des mehrfachen Pfändungsbetrugs schuldig gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt aufgrund der genannten Schuldsprüche die Verurteilung des Beschuldigten A zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten, wobei der Vollzug von 24 Monaten aufzuschieben sei. Weiter sei eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen auszusprechen. B sei zu einer bedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe von sieben Monaten zu verurteilen. A und B seien zudem für zwölf respektive acht Jahre des Landes zu verweisen. Gegenüber A sei schliesslich eine Ersatzforderung des Staates von Fr. 24'000.00 auszufällen. |
21.12.2023 | 09:00 | Jugendgericht III | F | SJ.2023.1-LSU Jugendstrafsache betreffend mehrfacher Raufhandel, Raub, Diebstahl etc. Die Öffentlichkeit und die Medien sind von dieser Gerichtsverhandlung ausgeschlossen. |
04.01.2024 | 10:00 | Einzelrichter III | F | ST.2023.77 Strafsache betreffend mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden oder Beamte und mehrfache Beschimpfung (Einsprache gegen Strafbefehl). Verbale und (versuchte) körperliche Übergriffe gegen zwei Busfahrerinnen (ÖV). Antrag StA: bedingte Geldstrafe sowie Verbindungsbusse. |
09.01.2024 | 08:03 | Einzelrichter lll | G | Forderung aus Arbeitsrecht |
11.01.2024 | 08:30 | Einzelrichter lll | G | Forderung |
16.01.2024 | 08:30 | Einzelrichter lll | G | ST.2023.70-MJU Strafsache betreffend Betrug, Urkundenfälschung – Einsprache gegen Strafbefehl Die Beschuldigte soll auf dem Formular "Auflösung Mietzinskonto" die Unterschrift des Vermieters gefälscht haben. Daraufhin soll die Auszahlung der Mietkaution auf ihr Konto ausgelöst worden sein. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gesamt-Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je CHF 60.00 (unbedingt), entspricht CHF 10'800.00. |
26.01.2024 | 08:30 | Kreisgericht III | G | Forderung aus Arbeitsrecht |
29.01.2024 | 09:00 | Jugendgericht III | G | SJ.2023.4-LSU Jugendstrafsache betreffend fahrlässige Tötung, Unterlassung der Nothilfe Die Öffentlichkeit und die Medien sind von dieser Gerichtsverhandlung ausgeschlossen. |
30.01.2024 | 13:30 | Einzelrichterin ll | F | Klage aus Eigentum |
07.02.2024 | 08:30 | Kreisgericht lll | G | ST.2023.3+4-MJU Strafsache betreffend gewerbs- und bandenmässigen resp. mehrfachen Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruch, grobe Verletzung der Verkehrsregeln etc. Den Beschuldigten werden unter anderem Einbruchdiebstähle und Einbruchdiebstahlsversuche vorgeworfen. – Die Staatsanwaltschaft fordert für den 1. Beschuldigten eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten (unbedingt), eine 10-jährige Landesverweisung sowie gemäss Entscheid der Staatsanwaltschaft Bischofszell eine bedingt ausgefällte Geldstrafe von 7 Tagessätzen zu je CHF 50.00 sei zu vollziehen. Für den 2. Beschuldigten fordert die Staatsanwaltschaft eine mit Entscheid des Bezirksgerichts Zürich bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von 9 Monaten sei zu vollziehen, er sei unter Einbezug der Freiheitsstrafe von 9 Monaten gemäss Entscheid des Bezirksgerichts Zürich zu verurteilen zu einer Gesamtstrafe von 24 Monaten (unbedingt), eine Busse von CHF 500.00 sowie eine 7-jährige Landesverweisung. |
15.02.2024 | 08:30 | Einzelrichter lll | F | ST.2023.92-MJU Strafsache betreffend einfache Verletzung der Verkehrsregeln – Einsprache gegen Strafbefehl Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, durch mangelnde Aufmerksamkeit einen vortrittsberechtigten E-Fahrradfahrer auf dem Radstreifen übersehen zu haben. – Die Staatsanwaltschaft fordert eine Busse von CHF 300.00. |
20.02.2024 | 08:30 | Einzelrichterin ll | G | Forderung |
Zuständigkeit:
I = 1. Abteilung, II = 2. Abteilung, III = 3. Abteilung
Verhandlungsort:
A = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 201
B = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 202
C = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 214
D = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 316
F = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 324
G = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 325
H = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 322
I = Kantonsgerichtssaal, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen
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