Verhandlungstermine
Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
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06.12.2024 | 09:00 | Einzelrichter III | F | ST.2023.133-LSU Strafsache betreffend Verletzung der Verkehrsregeln – Einsprache gegen Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten vor, infolge mangelnder Aufmerksamkeit auf die Strasse und den Verkehr eine Kollision verursacht zu haben. Sie fordert eine Busse vom CHF. 250.00 |
10.12.2024 | 08:30 | Einzelrichter lll | F | ST.2024.82-MJU Strafsache betreffend Sachbeschädigung, mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgeset-zes – Einsprache gegen Strafbefehl Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dass Mobiltelefon seines Mitbewohners aus dem Fenster der Wohnung im 9. Stockwerk geworfen zu haben. Zudem soll er über längere Zeit wöchentlich einen Joint mit Marihuana geraucht haben. – Die Staatsanwaltschaft fordert eine unbedingte Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je CHF 30.00 und eine Busse von CHF 700.00. |
10.12.2024 | 09:00 | Kreisgericht III | G | SN.2024.2-MJU/SG3SK-WNA Strafsache betreffend Brandstiftung; selbständiges Massnahmeverfahren Der beschuldigten Person wird vorgeworfen, mit einem Bunsenbrenner und Brennsprit in seiner Mietwohnung ein Feuer gelegt und damit einen Schaden von mehreren hunderttausend Franken verursacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt, die Schuldunfähigkeit der beschuldigten Person festzustellen und eine stationäre therapeutische Massnahme anzuordnen. |
12.12.2024 | 14:15 | Einzelrichterin II | F | Forderung/Widerklage |
12.12.2024 | 08:30 09:00 |
Einzelrichter II | F | Forderung aus Darlehen |
12.+19.12.2024 | 08:00 | Kreisgericht lll | G | ST.2023.63/64-MJU Strafsache betreffend gewerbsmässiger bzw. mehrfachen Betrug, mehrfache Veruntreuung respektive Gehilfenschaft dazu, etc. Gemäss der Anklage soll A als Verwalter einer Stockwerkeigentümergemeinschaft eine Bargeldkasse geführt haben. Dabei habe er Bargeldeinzahlungen von seiner Ehefrau B im Betrag von rund Fr. 10'000.00 in die Kasse verbucht und quittiert, obwohl gar keine Zahlungen eingegangen seien. Tatsächlich soll A die rund Fr. 10'000.00 für private Zwecke von B und ihm selber verwendet haben. Auch soll B A Spesenentschädigungen von insgesamt Fr. 6'000.00 bezahlt haben, obwohl sie darauf keinen Anspruch gehabt habe. Für private Zwecke habe A der Kasse weitere knapp Fr. 20'000.00 entnommen. Insgesamt soll A in den Jahren 2016-2018 aus der Kasse der Stockwerkeigentümergemeinschaft ca. Fr. 36'000.00 für private Zwecke verwendet haben. Um den Differenzbetrag in der Kasse auszugleichen und die Bargeldentnahmen zu vertuschen, habe B schliesslich durch eine von ihr kontrollierte Firma Rechnungen für angebliche Reparaturarbeiten in den Liegenschaften der Stockwerkeigentümergemeinschaft gestellt. A habe damit die Buchhaltung ausgleichen können. B habe Bescheid gewusst, wie A vorgegangen sei. Nachdem Mitglieder der Stockwerkeigentümerschaft wegen der von ihnen vermuteten unzulässigen Bargeldentnahmen aus der Kasse durch A Strafanzeige erstattet hatten, soll B eine E-Mail an mehrere Anzeigeerstatterinnen und -erstatter gesendet haben. In ihrer Nachricht soll sie eine Gegenanzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede und falschen Behauptungen in Aussicht gestellt haben, falls die Strafanzeige nicht innert zwei Tagen zurückgezogen werde. Es sei nicht zu einem Rückzug der Strafanzeige gekommen. A hat gemäss der Anklage weiter im Juli und August 2017 Arbeitslosengelder bezogen. Gegenüber der Arbeitslosenkasse soll er dabei wahrheitswidrig Ferienabwesenheiten verschwiegen haben. Er habe somit die unrechtsmässige Auszahlung von Arbeitslosentaggeldern von ca. Fr. 6'600.00 erwirkt. B wird ferner vorgeworfen, sie habe sich vom 1. Dezember 2015 bis am 31. Dezember 2016 von der GmbH ihrer Tochter zu einem fingierten Lohn anstellen lassen und dabei vertuscht, dass sie tatsächlich eine arbeitgeberähnliche Stellung eingenommen habe. Mit diesem Vorgehen habe sie sich nach der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengelder erschlichen. Während ihrer Arbeitslosigkeit zwischen Juli 2017 und Januar 2018 habe sie zudem Miteinnahmen nicht deklariert, weshalb ihr zu hohe Arbeitslosentaggelder ausbezahlt worden seien. B soll schliesslich als Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer Firma für einen Mitarbeiter im Jahr 2019 keine Sozialversicherungsabgaben bezahlt und die Abzüge von insgesamt Fr. 438.00 anderweitig verwendet haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt, A sei der mehrfachen Veruntreuung, der mehrfachen Urkundenfälschung und des mehrfachen Betrugs schuldig zu sprechen. Betreffend B verlangt sie Schuldsprüche wegen mehrfacher Urkundenfälschung, der Gehilfenschaft zur Veruntreuung, gewerbsmässigem Betrug, eines Vergehens gegen das Bundesgesetz über AHV/IV/EO und ALV sowie wegen versuchter Nötigung. A soll zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse verurteilt werden. Für B beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen sowie eine Busse. Bei beiden Beschuldigten sei der Vollzug der Freiheits- und der Geldstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren aufzuschieben. Sie sollen zudem je eine Ersatzforderung von mehreren zehntausend Franken leisten müssen und sie seien je für fünf Jahre des Landes zu verweisen. |
18.12.2024 | 09:00 | Kreisgericht lll | G | ST.2024.109-110-LSU Strafsache betreffend Raub, Sachbeschädigung, etc. (abgekürztes Verfahren) Die Staatsanwaltschaft wirft beiden Beschuldigten unter anderem Raub vor. Sie sollen einen jungen Mann mit einem Pfefferspray bedroht und die Herausgabe von Bargeld gefordert haben. Danach haben Sie das Opfer gegen den Kopf geschlagen. Er konnte sich aber losreissen. Nach einer Verfolgungsjagt wurde ihm das Mobiltelefon abgenommen. Die Staatsanwaltschaft fordert für Beschuldigten A eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 30.00, beides bei Gewährung des bedingten Strafvollzugs unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren, sowie eine Busse von CHF 1500.-. Für Beschuldigten B fordert die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, bei einer Probezeit von zwei Jahren, zudem eine Busse von CHF 1200.-. |
20.12.2024 | 09:00 | Einzelrichter lll | F | ST.2024.133-SKE Strafsache betreffend mehrfachen Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Die Beschuldigte soll in zwei Wohnungen eingebrochen sein und Wertgegenstände sowie Bargeld gestohlen haben. Antrag StA: 10 Monate Freiheitsstrafe bedingt (Probezeit 3 Jahre), 10 Jahre Landesverweisung. |
23.12.2024 | 10:00 | Einzelrichter lll | F | ST.2023.182-SKE Strafsache betreffend üble Nachrede (Einsprache gegen Strafbefehl) Versand ehrverletzender Textnachrichten betreffend den Privatkläger an dessen Bruder. Antrag StA: 20 Tagessätze Geldstrafe (bedingt) sowie Fr. 200.– Busse. |
09.01.2025 | 09:00 | Kreisgericht II | G | Forderung aus Werkvertrag |
10.01.2025 | 09:00 | Einzelrichter lll | G | ST.2024.120-LSU Strafsache betreffend mehrfachem Betrug. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, in der Absicht sich zu bereichern auf Rechnung eines Kunden Gegenstände für seinen eigenen Privatgebrauch bestellt zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Ausfällung einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen. |
14.01.2025 | 08:30 | Kreisgericht III | G | ST.2024.17-SKE Strafsache betreffend Verursachung einer Explosion etc. Dem Beschuldigten wird die Sprengung eines Ticketautomaten und Diebstahl des darin befindlichen Geldes vorgeworfen (Mittäterschaft). Antrag StA: 57 Monate Freiheitsstrafe und 10 Jahre Landesverweisung. |
16.01.2025 | 09:00 | Kreisgericht lll | G | ST.2024.61-LSU Strafsache betreffend versuchten Mordes, mehrfacher Sachbeschädigung, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dem Beschuldigten ist sein Mobiltelefon abhandengekommen, d.h. er verlor es oder es wurde gestohlen. Er ging davon aus, dass es gestohlen wurde und auf Grund dessen soll er in Tötungsabsicht auf einen Mann losgegangen sein. Dieser erlitt fünf Stichverletzungen. Zudem soll er bei Autos Räder zerstochen, eine Heckscheibe eingeschlagen und sämtliche Seitenscheiben eines Wagens zerkratzt haben. Er soll auch drei Joints mit Marihuana geraucht und Kokain konsumiert haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren, sowie eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 100.00, bei einer Probezeit von drei Jahren, zudem zu eine Busse von CHF 200.00 und eine Landesverweisung von 15 Jahren. |
17.01.2025 | 08:30 | Einzelrichter III | G | Forderung aus Arbeitsrecht |
22.01.2025 | 09:00 | Kreisgericht III | G | ST.2024.101-LSU Strafsache betreffend mehrfache Drohung und Beschimpfung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, zwischen Dezember 2023 und Februar 2024 mehrfach Todesdrohungen gegen seine Frau ausgesprochen und diese beschimpft zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten unter Ansetzung eine Probezeit von drei Jahren, eine Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen zu Fr. 30.00 sowie einen Landesverweis von fünf Jahren. |
30.01.2025 | 14:00 | Einzelrichterin II | F | Forderung |
Zuständigkeit:
I = 1. Abteilung, II = 2. Abteilung, III = 3. Abteilung
Verhandlungsort:
A = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 201
B = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 202
C = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 214
D = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 316
F = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 324
G = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 325
H = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 322
I = Kantonsgerichtssaal, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen
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