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Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
28.10.2025 08:30 Einzelrichter II G Foderung aus Arbeitsrecht
29.10.2025 09:00 Einzelrichter II F Foderung
30.10.2025 09:30 Einzelrichter III F ST.2024.186-SKE ST.2025.121-SKE Strafsache betreffend Beschimpfung und Sachbeschädigung (Einsprache gegen Strafbefehl). Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Juni 2024 während einer verbalen Auseinandersetzung mit seinem Nachbarn diesen als «Arschloch», «Drecksau» und «Oberdrecksau» betitelt zu haben. Zudem soll er im April 2025 an einem geparkten Personenwagen mit einem unbekannten Gegenstand in den hinteren rechten Reifen gestochen und diesen dabei beschädigt haben. Es soll ein Sachschaden in Höhe von CHF 500.00 entstanden sein. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Sachverhalt 1 eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 70.00, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren, sowie eine Busse von CHF 250.00. Für Sachverhalt 2 wird eine identische Geldstrafe mit gleicher Probezeitregelung sowie eine Busse von CHF 350.00 gefordert.
30.10.2025 08:30 Kreisgericht lll G ST.2025.40 und 55-MJU
Strafsache betreffend versuchte vorsätzliche Tötung, versuchte schwere Körperverletzung, einfache Körperverletzung und mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes

Der Beschuldigte 1 und der Beschuldigte 2 gerieten an einem Abend in der Gemeinschaftsküche eines Mehrfamilienhauses in der Stadt St.Gallen in Streit. Nach einer anfangs verbal geführten Auseinandersetzung soll der Beschuldigte 1 dem Beschuldigten 2 mehrfach mit dem Mobiltelefon gegen den Oberkörper und Kopfbereich geschlagen haben. Der Beschuldigte 2 habe dadurch namentlich ein leichtes Schädelhirntrauma und zwei Quetsch-Riss-Wunden, wovon eine später mit einem Stich habe versorgt werden müssen, erlitten. Der Beschuldigte 2 habe, nachdem er vom Beschuldigten 1 mit dem Mobiltelefon geschlagen worden sei, mit dem Beschuldigten 1 gerangelt. Dabei sei der Beschuldigte 1 zu Boden gefallen. In der Folge soll der Beschuldigte 2 den Beschuldigten 1 mit den Füssen getreten und auf ihn draufgestanden sein. Namentlich soll der Beschuldigte 2 dem Beschuldigten 1 nebst Schlägen mit der Hand mehr als zwanzig teils heftige Fusstritte auf und gegen den Kopf gegeben haben. Der Beschuldigte 2 soll die Fusstritte nach einem kurzen Unterbruch auch dann noch fortgesetzt haben, als der Beschuldigte 1 regungslos dagelegen habe. Der Beschuldigte 1 soll potenziell lebensgefährliche Verletzungen im Bereich des Kopfes erlitten haben. Beide Beschuldigten sollen während des Vorfalls in erheblichem Umfang alkoholisiert gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten 1 einfache Körperverletzung und dem Beschuldigten 2 versuchte schwere Körperverletzung, versuchte vorsätzliche Tötung und mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes vor. Die Staatsanwaltschaft beantragt für den Beschuldigten 1 eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 30.00 und für den Beschuldigten 2 eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.
31.10.2025 14:00 Einzelrichter lll F ST.2024.111-MJU

Strafsache betreffend grobe Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfache Verletzung der Verkehrsregeln

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, mehrfach die Fahrspur auf der Autobahn gewechselt zu haben, ohne die Richtungsanzeige betätigt zu haben. Ausserdem habe er seine Fahrt ununterbrochen auf der linken Fahrspur fortgesetzt, ohne dabei andere Fahrzeuge zu überholen oder sich im Kolonnenverkehr befunden zu haben. Im Weiteren wird ihm zur Last gelegt, die Sicherheitslinie überfahren zu haben und auf dem Beschleunigungsstreifen der Einspurstrecke einen auf der Normalspur fahrenden Fahrzeuglenker rechts überholt und vor diesem auf die Normalspur wiedereingebogen zu sein. Durch seine Fahrweise soll er andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst gefährdet haben. Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je Fr. 170.00 sowie eine Busse von Fr. 600.00.
03.11.2025 09:00 Einzelrichter II F Aberkennungsklage
03.11.2025 09:00 Kreisgericht III G

ST.2025.88-LSU Strafsache betreffend mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, Pornografie. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, zwischen Januar und Juli 2024 mit der 15-jährigenTochter seiner Lebensgefährtin, drei bis vier Mal den vaginalen Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben. Mindestens einmal soll er dabei den Geschlechtsverkehr zwischen ihm und dem Opfer mit seinem Handy aufgezeichnet haben und die Aufnahme anschliessend per WhatsApp dem Opfer geschickt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren sowie einen Landesverweis von fünf Jahren.

Die Öffentlichkeit ist von dieser Verhandlung ausgeschlossen. Akkreditierte GerichtsberichterstatterInnen sind zugelassen. 

04.11.2025 14:00 Einzelrichter lll F ST.2024.79-MJU
Strafsache betreffend Exhibitionismus

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, den in der Nachbarschaft wohnhaften und zum Ereigniszeitpunkt sechs und acht Jahre alten Privatklägerinnen auf einem Spaziergang seinen entblössten Penis gezeigt zu haben. Der Beschuldigte soll mit Absicht und sexuell motiviert gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 130.00, die Anordnung von Bewährungshilfe mit der Weisung, eine deliktsorientierte Therapie zu absolvieren sowie ein lebenslängliches Verbot für jede berufliche oder organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst. Die Privatklägerinnen verlangen vom Beschuldigten eine Genugtuung.
06.11.2025 09:00 Kreisgericht III G ST.2024.70-SKE
Strafsache betreffend Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfaches Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, Hinderung einer Amtshandlung, rechtswidriger Aufenthalt und Verletzung der Verkehrsregeln.

Der Beschuldigte soll zwischen Februar 2024 und dem 16. Juli 2024 240 Gramm Kokaingemisch und zwischen Mai 2024 und dem 15. Juli 2024 eine unbekannte Menge sowie mindestens 261.1 Gramm Marihuana und 55.23 Gramm Haschisch angekauft und davon anschliessend rund 218.4 Gramm Kokaingemisch und eine nicht näher bekannte Menge Marihuana und Haschisch an diverse Abnehmer/innen verkauft haben. Das Kokaingemisch, das Marihuana und das Haschisch soll er zuvor abportioniert haben. Am 16. Juli 2024 soll er mit dem E-Scooter auf dem Trottoir gefahren sein und nicht auf das Rufen «Halt Polizei» der Polizeibeamten, die ihn zur Kontrolle anhalten wollten, reagiert haben. Anlässlich der Kontrolle soll er im Besitz von 21.6 Gramm Kokaingemisch, 264.1 Gramm Marihuana und 55.23 Gramm Haschisch gewesen sein. Ausserdem soll sich der Beschuldigte illegal in der Schweiz aufgehalten haben und Marihuana sowie Haschisch konsumiert haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt u.a. - im Zusatz zu einer Vorstrafe – eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 30.00, eine Busse von CHF 300.00 und eine Landesverweisung von 10 Jahren.
07.11.2025 10:00 Kreisgericht III G Feststellung der Nichtigkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses etc.
07.11.2025 14:00 Einzelrichter lll F ST.2024.40-MJU
Strafsache betreffend mehrfache Geldwäscherei – Einsprache gegen Strafbefehl

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, als Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer GmbH das auf diese Gesellschaft lautende Bankkonto einer Gruppe von Betrügern zur Verfügung gestellt zu haben, damit über diese Kontoverbindung Gelder entgegengenommen werden konnten, welche durch online-Betrüge erbeutet worden waren. Einen Grossteil der eingegange-nen Überweisungen von gesamthaft rund 50'000 Franken soll der Beschuldigte in bar abgeho-ben und weitergeleitet haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je Fr. 40.00 und eine Busse Fr. 6’000.00.
10.11.2025 13:30 Einzelrichter III F ST.2024.194-SKE
Strafsache betreffend mehrfache harte Pronografie.

Der Beschuldigte soll Anfang 2022 im Besitz von kinderpornografischen Dateien (zum eigenen Konsum) gewesen sein; 2018 soll er 6 Dateien anderen Personen zugänglich gemacht haben. Freiheitsstrafe von 6 Monaten (bedingt, PZ 4 Jahre), Vollzug einer Geldstrafe aus dem Jahr 2021 sowie lebenslängliches Tätigkeitsverbot betreffend Minderjährige.
11.11.2025 09:00 Einzelrichter lll F ST.2024.58-MJU
Strafsache betreffend mehrfacher (teilweise versuchter) Diebstahl, mehrfacher Hausfriedensbruch, Ablagerung von Abfällen ausserhalb von bewilligten Deponien etc.
Dem Beschuldigten werden mehrere (teilweise versuchte) Einbruch- bzw. Einschleichediebstähle in Baustellen zwecks Entwendung von kupferhaltigen Kabeln im Raum Ostschweiz vorgeworfen. Ausserdem soll er mehrfach ein geltendes Hausverbot missachtet und mehrfach öffentliche Verkehrsmittel ohne gültige Fahrausweise verwendet haben.
Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten, bedingt aufzuschieben bei einer Probezeit von zwei Jahren, und eine Busse von CHF 750.00. Ausserdem sei ein Landesverweis von 5 Jahren auszusprechen.
12.11.2025 09:00 Kreisgericht lll G ST.2025.57-MJU
Strafsache betreffend grobe Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfache Drohung, versuchte einfache Körperverletzung etc.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, während einer Autofahrt ein Stopp-Signal missachtet und einen Schikanestopp vorgenommen zu haben und dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer konkret und den nachfolgenden Verkehr abstrakt gefährdet zu haben. Sodann habe er dem neuen Partner seiner ehemaligen Freundin und seiner ehemaligen Freundin verbal angedroht, sie zu töten. Er habe den neuen Partner seiner ehemaligen Freundin zweimal mit dem Fahrzeug gestreift und dessen Jacke zerschnitten. Etwa fünf Monate später habe der Beschuldigte seiner ehemaligen Freundin über die Gegensprechanlage nochmals mit dem Tod gedroht. Dies obwohl bezüglich seiner ehemaligen Freundin ein Annäherungs- und Kontaktverbot verfügt worden sei. Schliesslich sei der Beschuldigte in einem Fastfood-Restaurant am neuen Partner seiner ehemaligen Freundin vorbeigegangen und habe diesem nochmals angedroht, ihn eines Tages zu töten.
Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten und eine Busse von Fr. 400.00. Auf den Widerruf einer bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 6 Monaten soll verzichtet, deren Probezeit aber verlängert werden.  
17.11.2025 09:00 Einzelrichter III G ST.2025.27-KME (CKE)
Strafsache betreffend fahrlässige schwere Körperverletzung etc. (Einsprache gegen Strafbefehl)

Dem Beschuldigten wir vorgeworfen, im Frühjahr 2024 Gülle ausgetragen zu haben und beim Überqueren der Strasse auf die nördliche Wiese den Güllenschlauch über die Strasse gezogen zu haben, ohne dies für den Verkehr entsprechend zu kennzeichnen. Zur gleichen Zeit soll sich ein Motorradfahrer auf der besagten Strasse genähert haben und in der Folge gestürzt sein und sich schwer verletzt haben.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu je CHF 130.00 und eine Busse in der Höhe von CHF 2'100.00. 
18.11.2025 08:15 Einzelrichter lll G ST.2024.112-MJU
Strafsache betreffend Veruntreuung
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zur Mietsache gehörendes, neuwertiges Inventar unrechtmässig an einem Dritten verkauft zu haben, um sich damit zu bereichern. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je Fr. 30.–, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie eine Busse von Fr. 200.–.
18.11.2025 08:30 Kreisgericht III G ST.2025.145-LSU
Strafsache betreffend Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Gefährdung des Lebens, SVG Delikte, etc.; Anklage im abgekürzten Verfahren.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, von Anfang 2020 bis März 2023 an etwa 20 Abnehmer (einschliesslich verdeckter Fahnder) 1'500g Kokain, 500g Haschisch und 1'000g Cannabis verkauft zu haben. Sodann soll er regelmässig Kokain und weitere Betäubungsmittel konsumiert und im September 2022 ca. 30g Kokain besessen haben (zum Verkauf bestimmt). Zudem soll er von September 2021 bis März 2024 mehrfache Einbruchdiebstähle (teilweise Versuch), mehrfache Einschleichdiebstähle, mehrfache Hehlerei sowie einen Raub in Mittäterschaft begangen haben. Im Juli 2023 soll er ferner eine andere Person zum Diebstahl eines eScooters angestiftet haben.

Im Juni 2022 soll er ein Polizeihaltezeichen missachtet und die gesperrte Fürstenlandbrücke befahren haben und anschliessend geflüchtet sein. Dabei soll er das Fahrzeug gegen einen Polizisten beschleunigt haben, der sich durch einen Sprung zur Seite habe retten müssen. Zu diesem Zeitpunkt sei der Beschuldigte nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen. Weiter soll er im Juli 2022 seine damalige Lebenspartnerin sowie das gemeinsame Kind bedroht und seine Partnerin im August 2022 mehrmals mit den Fäusten gegen ihren Kopf und ihre Arme geschlagen haben. Sodann soll er im Juli 2022 einen Personenwagen unter Kokaineinfluss gelenkt haben, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen zu sein, und dabei eine Baustellenabschrankung beschädigt haben, ohne dies bei der Polizei zu melden. Weiter soll er im September 2022 im Besitz eines Teleskopschlagstocks und im Februar 2021 im Besitz von zwei Feuerwaffen gewesen sein, jeweils ohne dafür über die notwendige Bewilligung zu verfügen. Schliesslich soll er die Buchführung einer GmbH, deren einziger Gesellschafter er gewesen sei, seit der Gründung im Jahr 2018 bis zum Konkurs im Dezember 2012 unterlassen haben.

Der Urteilsvorschlag sieht eine unbedingte Freiheitsstrafe von 60 Monaten vor, dies unter Widerruf des in einem früheren Verfahren bedingt ausgesprochenen Teils einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten und Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe. Sodann soll eine Busse in der Höhe von Fr. 500.00 ausgesprochen und eine Ersatzforderung von Fr. 2'000.00 verhängt werden.
19.11.2025 09:00 Einzelrichter III G ST.2025.133-CKE
Strafsache betreffend mehrfachen teilweise versuchten Diebstahl, mehrfacher Sachbeschädigung, etc.

Dem Beschuldigten werden mehrere (teilweise versuchte) Diebstähle und ein Aneigngungsdelikt im Raum Ostschweiz vorgeworfen. In einem Fall soll er Langwaffen entwendet und sie danach mit sich geführt haben, obwohl ihm Letzteres aufgrund seiner Staatsangehörigkeit verboten war. Sodann soll er 2.4 Gramm Crystal Meth besessen haben. Diese habe er an eine unbekannte Person verkaufen wollen. Weiter habe er in der Sicherheitszelle im Gefängnis St. Gallen Schaden an der Sanitäranlage und am Matratzenüberzug verursacht. Schliesslich habe sich der Beschuldigte, trotz anderslautender Auflage, ausserhalb des ihm vom Migrationsamt zugewiesenen Gebiets aufgehalten.

Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten und eine Busse von Fr. 150.00. Ausserdem sei der Beschuldigte für 8 Jahre des Landes zu verweisen und die Landesverweisung sei im SIS auszuschreiben. 
20.11.2025 08:30 Kreisgericht lll G ST.2023.180-MJU
Strafsache betreffend Schändung

Die Privatklägerin ist Tetraplegikerin und leidet an einer psychischen Erkrankung. Sie ist auf einen Rollstuhl angewiesen und permanent pflege- und hilfsbedürftig. Der Beschuldigte war Teil eines privaten Pflegeteams, das sich um die Privatklägerin kümmerte. Während eines Abendeinsatzes Ende 2020 soll der Beschuldigte gegen den Willen der Privatklägerin an ihr sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Aufgrund ihres physischen und psychischen Zustands sei die Privatklägerin dabei widerstandsunfähig gewesen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, eine Landesverweisung von 10 Jahren und ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot.

Die Öffentlichkeit ist von dieser Hauptverhandlung ausgeschlossen. Akkreditierte Gerichtsberichterstatterinnen und Gerichtsberichterstatter sind zugelassen.
24.11.2025 14:00 Einzelrichter III F Forderung aus Mietvertrag
25.11.2025 09:00 Kreisgericht lll G ST.2025.63-MJU
Strafsache betreffend mehrfacher Diebstahl, Hausfriedensbruch, etc.

Der beschuldigten Person wird unter anderem vorgeworfen, zwischen Februar 2024 und Januar 2025 verschiedene Hausverbote missachtet zu haben. Auch habe die beschuldigte Person Lebensmittel, Geld sowie Gegenstände entwendet. Die Staatsanwaltschaft beantragt unter anderem, dass insgesamt – nach dem Widerruf einer Reststrafe – eine unbedingte Gesamtstrafe von 360 Tagen und eine Busse ausgesprochen werden.
26.11.2025 09:00 Kreisgericht II G Forderung
02.12.2025 09:00 Einzelrichter III F ST.2025.28-KME (CKE)

Strafsache betreffend Betrug, Urkundenfälschung und Unterlassung der Buchführung.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Namen einer im Jahr 2019 gegründeten Firma  und zusammen mit dem im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer im Frühjahr 2020 einen Kredit über CHF 50'000.00 mit COVID Bundesdeckung bei der Bank beantragt zu haben und dabei einen Umsatzerlös von CHF 720'000.00 deklariert zu haben, obwohl eine ordentliche Buchführung und ein definitiver Umsatzerlös gefehlt haben sollen. Der von der Bank gewährte Kredit, welcher ausschliesslich zur Verwendung der laufenden Liquiditätsbedürfnisse der Kreditnehmerin hätte verwendet werden sollen, soll schliesslich für geschäftsfremde Zwecke (Schulden, ausstehende private Mieten und private Rechnungen) eingesetzt worden sein.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von CHF 6'000.00 sowie eine Busse in der Höhe von CHF 1'200.00. Ausserdem wird beantragt, die Zivilforderung der Bürgschafts-genossenschaft für KMU in der Höhe von CHF 50'000.00 auf den Zivilweg zu verweisen.


04.12.2025 08:30 Kreisgericht III G SJ.2025.1-KME/SG3JK-TMA
Jugendstrafsache betreffend versuchte vorsätzliche Tötung, etc.

Dem zur Tatzeit jugendlichen Beschuldigten wird vorgeworfen im Dezember 2023 zu-sammen mit zwei Mittätern einen Kontrahenten – auch noch als Letzterer am Boden lag – mit Schlägen und Tritten gegen Körper und Kopf traktiert zu haben. Zudem habe er sich im Dezember 2023 an einem Raufhandel beteiligt. Des Weiteren habe er im August 2021 zusammen mit Mittätern versucht, den Kassenbereich eines Automaten eines Hofladens aufzubrechen, um Bargeld zu entwenden. Die Jugendanwältin beantragt eine Freiheits-strafe von 30 Monaten, den Widerruf einer bedingt ausgesprochenen persönlichen Leistung, eine Unterbringung und eine ambulante Behandlung.

Die Öffentlichkeit und die Medien sind von dieser Gerichtsverhandlung ausgeschlossen.
04.12.2025 09:00 Einzelrichter lll F ST.2025.91-MJU
Strafsache betreffend Führen eines Motorfahrzeuges in nicht fahrfähigem Zustand (qualifizierte Alkoholkonzentration) – Einsprache auf Strafbefehl

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, einen Personenwagen mit einer Blutalkoholkonzentration von 1.13 Gewichtspromille und damit in fahrunfähigem Zustand gelenkt zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von zwei Jahren, und eine Busse von CHF 1'200.00.
11.12.2025 08:30 Kreisgericht III G ST.2025.39-CKE (Anschlussverhandlung vom 28.08.2025)
Strafsache betreffend versuchte schwere Körperverletzung, Angriff

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen im Oktober 2023 im Bereich des Bahnhofs St. Gal-len mit einem Passanten gestritten, diesen geschlagen und mit einem Messerstich in die Bauchgegend verletzt zu haben. Der Beschuldigte sei mit einer weiteren Person unter-wegs gewesen, welche im Anschluss an die Handlungen des Beschuldigten auf densel-ben Passanten ebenfalls körperlich und mit Drohgebärden eingewirkt habe. Die Staats-anwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und eine Landesverweisung für die Dauer von zehn Jahren.
12.12.2025 09:00 Einzelrichter III F ST.2025.30-KME (CKE)
Strafsache betreffend Pornografie, mehrfache harte Pornografie mit nicht tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Jahre 2019 seinem damals 14-jährigen Nachbarsmädchen WhatsApp Nachrichten mit sexuell motivierten Chatnachrichten sowie ein selbst erstelltes Foto seines nackten Unterkörpers gesendet zu haben. Im Zeitraum 2021 – 2022 soll der Beschuldigte von seinem neuen Wohnort aus in Zürich erneut anzügliche Chatnachrichten sowie rund vier Videos und zehn Videoanrufe mit tatsächlichen sexuellen Handlungen an sich selbst an das Mädchen verschickt bzw. getätigt haben, obwohl dieses unmissverständlich zu verstehen gegeben haben soll, dass es sich belästigt fühlte.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je CHF 80.00 sowie eine Busse von CHF 2'000.00. Ausserdem soll dem Beschuldigten ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot, welches einem regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, verboten werden.

12.12.2025 09:00 Kreisgericht lll G ST.2025.101-MJU
Strafsache betreffend Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz

Der Beschuldigte soll im Zeitraum von ca. anfangs Februar 2025 bis am 12. März 2025 in der Stadt St. Gallen und Umgebung mindestens 300 Gramm Kokaingemisch an diverse Abnehmer für durchschnittlich CHF 50.00 pro Gramm Kokain verkauft haben. Weiter habe er am 12. März 2025 2.07 Gramm Kokaingemisch (davon 1.63 Gramm reines Kokain) auf sich getragen, wobei das Kokaingemisch für die Weitergabe/den Weiterverkauf bestimmt gewesen sei. Ausserdem habe er am 12. März 2025 in einem Aufenthaltsraum zwei Beutel mit gesamt 185.7 Gramm Kokaingemisch (davon 150.57 Gramm reines Kokain) mit dem Zweck der Weitergabe/des Weiterverkaufs aufbewahrt. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, unter Anrechnung der entstandenen Haft, wovon 6 Monate zu vollziehen und 24 Monate bei einer Probezeit von drei Jahren aufzuschieben seien.
16.12.2025 09:00 Kreisgericht lll G ST.2024.189-MJU/SG3SK-LKE
Strafsache betreffend versuchte räuberische Erpressung, geringfügiges Vermögensdelikt (Diebstahl), Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Diebstahl
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im August 2024 in St. Gallen zwei Personen getroffen und dabei die eine Person wegen angeblich offener Schulden angesprochen zu haben. Da diese kein Geld dabei gehabt habe, soll er ihr im Falle der weiteren Nichtbegleichung der Schulden Schläge angedroht haben. Auch soll er der anderen Person CHF 150.00 entwendet haben. Des Weiteren soll der Beschuldigte im Herbst 2022 in St. Gallen drei Gramm Kokaingemisch zu einem Preis von CHF 300.00 verkauft haben. Ausserdem soll er im Juni 2024 in Wil aus einem Zimmer in einer Wohnung CHF 1'350.00 aus einer Gelddose und CHF 20.00 aus einem Portemonnaie entwendet haben.
Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft, es sei eine bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu widerrufen und es sei unter Einbezug dieser Freiheitsstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe von 36 Monaten auszufällen. Ausserdem sei der Beschuldigte zu einer Busse von CHF 500.00 zu verurteilen. 
18.12.2025 09:00 Einzelrichter lll G ST.2024.164+165-MJU
Strafsache betreffend Betrug
Den beiden Beschuldigten wird vorgeworfen, dem Privatkläger vorgegaukelt zu haben, ihn in Zukunft mit vorerst 10% und später mit einem Drittel der Aktien an einer Unternehmung beteiligen zu wollen, obwohl sie das nie vor gehabt hätten. Dadurch hätten sie bzw. die Unternehmung unentgeltlich vom Netzwerk und von Arbeitsleitungen des Privatklägers profitiert und den Privatkläger im Vermögen geschädigt.
Die Staatsanwaltschaft beantragt für beide Beschuldigten je eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie eine Busse von CHF 1'000.00.
30.12.2025 09:00 Einzelrichter lll F ST.2025.58-MJU
Strafsache betreffend mehrfache Zechprellerei – Einsprache gegen Strafbefehl

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum von 15. Mai 2024 bis 15. Juni 2024 in zwei Hotels genächtigt und Esswaren / Getränke konsumiert zu haben, ohne die Rechnung zu bezahlen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwei Monaten.
06.01.2026 09:00 Einzelgericht III G ST.2025.69-SKE
Strafsache betreffend einfacher Körperverletzung, mehrfacher Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 15. Juni 2023 in St. Gallen eine tätliche Auseinandersetzung mit dem Privatkläger gehabt zu haben und diesem einen «Schwedenkuss» verpasst zu haben, wodurch sich der Privatkläger nicht unerheblich verletzt habe (stark aufgeplatzte Oberlippe, die genäht werden musste sowie Schäden an den Zähnen (gelockerte und angeschlagene Zähne und Wurzelfraktur)). Auch soll er mehrere Male mit seinen Kindern und/oder deren Pflegemutter via SMS oder persönlich in Kontakt getreten sein, obwohl ihm das unter Strafandrohung nach Art. 292 StGB verboten gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je CHF 60.00 und eine Busse von CHF 800.00.
07.01.2026 13:30 Kreisgericht lll G ST.2025.134-MJU
Dem Beschuldigten werden 10 Einbruchdiebstähle in den Kantonen SG, BE und SO vorgeworfen. Beantrag sind 4 ½ Jahre Freiheitsstrafe und 10 Jahre Landesverweisung.
13.01.2026 09:00 Kreisgericht lll G ST.2024.16-MJU
Strafsache betreffend Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache sexuelle Handlung mit Kindern, mehrfache Nötigung, mehrfache versuchte Nötigung, Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, Tätlichkeiten
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich zu der damals 12-jährigen Tochter seiner Lebenspartnerin ins Bett gelegt und in der Folge gegen ihren Willen diverse sexuelle Handlungen, u.a. Geschlechtsverkehr an bzw. mit ihr vollzogen zu haben. Auch soll er der damals 11 bis 12-jährigen Tochter seiner Lebenspartnerin sowie deren damals 12-jährigen Kollegin diverse Male auf verschiedene Arten ans Gesäss und die Brüste gefasst und sie durch Druck/Zwang bzw. dem Androhen von Nachteilen zu Verhalten, wie im BH zu posieren, auf seinen Knien sitzen bleiben und Türen nicht mehr zu verschliessen bzw. verschlossene Türen zu öffnen, veranlasst haben. Durch die sexuellen Übergriffe soll er die Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber der 11 bis 12-jährigen Tochter seiner Lebenspartnerin verletzt haben. Auch soll er die damals 1 bis 2-jährige Enkelin seiner Lebenspartnerin dazu veranlasst haben, sein nacktes Glied mit dem Finger zu berühren.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 52 Monaten, eine Busse von CHF 200.00 sowie eine ambulante Massnahme nach Art. 63 StGB, wobei der Vollzug der Freiheitsstrafe zugunsten der ambulanten Massnahme aufzuschieben sei. Ausserdem sei für die Dauer der ambulanten Massnahme Bewährungshilfe anzuordnen und ein Tätigkeitsverbot auszusprechen.
Die Öffentlichkeit ist von der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Akkreditierte Gerichtsberichterstatter/-innen sind zugelassen.
15.01.2026 08:30 Kreisgericht lll G ST.2023.173-MJU
Strafsache betreffend Gefährdung des Lebens, Drohung, Gehilfenschaft zur Urkundenfälschung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz

Dem Privatkläger wird vorgeworfen, die Türsteher eines Clubs in St.Gallen mit einer geladenen Schusswaffe bedroht zu haben. Im Sinne eines Alternativsachverhalts wird ihm vorgeworfen, die Türsteher mit einem Feuerzeug, das einer echten Waffe täuschend ähnlich sah, bedroht zu haben. Weiter wird dem Beschuldigten vorgeworfen, Dritten Zugangsdaten für die Internetanwendung des Bundes, mit der COVID-Zertifikate (Geimpft / Genesen) ausgestellt werden konnten, zugänglich gemacht zu haben. Dadurch sei es den Dritten ermöglicht worden, inhaltlich unwahre COVID-Zertifikate zu erwirken. Im Gegenzug sollen Sie dem Beschuldigten eine Belohnung von Fr. 50.00 pro ausgestelltes falsches Zertifikat versprochen haben. Insgesamt soll der Beschuldigte damit Fr. 4'000.00 verdient haben. Schliesslich wird dem Beschuldigten unerlaubter Waffenbesitz (Springmesser und Munition) vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 100.00.
19.+20.01.2026 08:30 Kreisgericht II G Aberkennungsklage/Widerklage
04.02.2026 08:30 Einzelgericht III G ST.2025.129-LSU
Strafsache betreffend Pornografie sowie sexuelle Belästigung.

Der beschuldigten Person wird vorgeworfen, im September 2023 eine minderjährige Person über die Plattform «Instagram» kontaktiert zu haben. Im Verlauf des Chatverkehrs soll die beschuldigte Person durch ihre Äusserungen kinderpornografische Inhalte in Schriftform erzeugt und der minderjährigen Person zugänglich gemacht sowie diese sexuell belästigt haben. Als Sanktion beantragt die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse.
12.02.2026 08:30 Einzelrichter III F Forderung aus Miete, Mietzinsherabsetzung

Zuständigkeit:
I = 1. Abteilung, II = 2. Abteilung, III = 3. Abteilung

Verhandlungsort:
A = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 201
B = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 202
C = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 214
D = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 316
F = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 324
G = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 325
H = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 322
I = Kantonsgerichtssaal, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen

Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.

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Bohl 1
9004 St.Gallen