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Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
01.07.2024 13:30 Einzelrichter III F ST.2024.34-SKE
Strafsache betreffend mehrfache fahrlässige Körperverletzung, grobe Verletzung der Verkehrsregeln sowie Fahren in fahrunfähigem Zustand. Verursachung eines Selbstunfalls als PKW-Lenker. Alle fünf Insassen mussten hospitalisiert werden. Insbesondere erlitt ein Mitfahrer eine Tetraplegie, der Beschuldigte selbst ein Polytrauma. Antrag Staatsanwaltschaft: 150 Tagessätze Geldstrafe (bedingt) sowie Fr. 1'000.– Busse.  
02.07.2024 08:30 Einzelrichter lll G ST.2023.74-MJU
Strafsache betreffend übler Nachrede
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, einen Brief an den Privatkläger geschickt zu haben und auf dem Umschlag diesen als "Betrüger" und "Lügner" bezeichnet zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 30.00.
02.07.2024 14:00 Einzelrichter lll G ST.2023.79-MJU
Strafsache betreffend mehrfache Pornografie
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zu Hause an seinem Computer über das Internet wiederholt Kinderpornografie beschafft und konsumiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je Fr. 120.00, eine Busse von Fr. 2'000.00 und ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot für jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst. 
02.07.2024 15:30 Einzelrichter lll G ST.2023.87-MJU
Strafsache betreffend geringfügiges Vermögensdelikt (Sachbeschädigung)
Der Beschuldigte soll Kinder, welche im Garten des Mehrfamilienhauses Fussball spielten, mehrfach weggeschickt haben. Beim dritten Mal soll der Beschuldigte mit einem knapp elf Jahre alten Jungen (Privatkläger) in Streit geraten sein. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dem Jungen die Brille vom Gesicht genommen, sie zerdrückt und auf den Boden geworfen zu haben. An der Kinderbrille sei so ein Schaden von gut Fr. 250.00 entstanden. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Busse von Fr. 500.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 5 Tagen. Der Privatkläger verlangt den Ersatz der Kosten einer neuen Brille.
04.07.2024 09:00 Einzelrichter III G ST.2024-48-LSU
Strafsache betreffend mehrfacher Tätlichkeiten und Drohung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, in einer Auseinandersetzung dem Privatkläger die Autotür gegen das rechte Schienbein gestossen, ihn mit beiden Händen von sich weggeschubst und ihn am Kragen gepackt zu haben. Zudem soll er versucht haben, mit Faustschlägen auf ihn einzuwirken. Auch habe er dem Privatkläger ein ausgeklapptes Taschenmesser präsentiert und gleichzeitig die Worte "du wirst schon sehen" an ihn gerichtet. Sie Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 90.00 sowie eine Busse von CHF 300.00.
11.07.2024 08:30 Kreisgericht III G ST.2024.80
Strafsache betreffend Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Anklage im abgekürzten Verfahren). Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, ab September 2023 in der Mietwohnung seiner Freundin Kokain aufbewahrt und damit auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen Handel betrieben zu haben. Sie Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren sowie einen Landesverweis von 6 Jahren.
23.07.2024 08:30 Einzelrichter lll G ST.2023.190-MJU
Strafsache betreffend Widerhandlung gegen das Gastwirtschaftsgesetz des Kantons St. Gallen, etc. – Einsprache gegen Strafbefehl
Der Beschuldigten wird vorgeworfen, das Rauchen eines Gastes im Nichtraucherbereich toleriert respektive ermöglicht zu haben. – Die Staatsanwaltschaft fordert eine Busse von CHF 800.00.
23.07.2024 09:00 Einzelrichter lll F ST.2024.74-MJU
Strafsache betreffend Diebstahl, geringfügiges Vermögensdelikt – Einsprache gegen Strafbefehl

Der Beschuldigten wird vorgeworfen, verschiedene Lebensmittel in einem Grossverteiler gestohlen zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Busse von CHF 400.00.
12.08.2024 08:30 Kreisgericht III G ST.2023.195-SKE
Strafsache betreffend ersuchte schwere Körperverletzung, Gefährdung des Lebens (eventualiter Versuch dazu), Nötigung, mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfache einfache Körperverletzung, mehrfache Beschimpfung, mehrfache Sachbeschädigung (teilweise geringfügig), mehrfache Widerhandlung gegen das Übertretungsstrafgesetz (Missachten einer polizeilichen Anordnung) sowie Widerhandlung gegen das Gesetz über den Feuerschutz. Gemäss den beiden Hauptanklagepunkten soll die Beschuldigte ihrem Ex-Partner ein Messer in den Bauch gestossen sowie in stark angetrunkenem Zustand einen 10-jährigen spielenden Jungen geschlagen und gewürgt haben. Im Wesentlichen sind von der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 38 Monaten (Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung) sowie eine stationäre Massnahme beantragt. 
13.08.2024 08:30 Einzelrichter lll G ST.2023.42-45-MJU
Strafsache betreffend Betrug
Das Strafverfahren richtet sich gegen vier Personen. Diese sollen den Bau eines Mehrfamilienhauses im Bündnerland geplant und realisiert haben. Beim Verkauf der Stockwerkeigentumseinheiten sei den Käufern zugesichert worden, dass das Bauprojekt nach dem Minergie-Standard zertifiziert werde. Die Zusicherung sei erfolgt, obwohl die Beschuldigten gewusst hätten, dass aufgrund der effektiven Bauausführung keine definitive Minergie-Zertifizierung möglich sei. Die Täuschung sei in der Absicht erfolgt, die Käufer zum Verkaufsabschluss zu bewegen und einen höheren Kaufpreis zu erzielen. Drei Käufer von Stockwerkeigentumseinheiten treten im Verfahren als Strafkläger auf. Die Staatsanwaltschaft beantragt für die Beschuldigten bedingte Freiheitsstrafen von 8 bzw. 10 Monaten, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. 
14.08.2024 08:30 Kreisgericht lll G ST.2023.194-MJU
Strafsache betreffend mehrfache Sachbeschädigung, mehrfachen Diebstahl etc.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, zwischen 20. Oktober 2020 und 18. Juli 2022 verschiedene Einbrüche verübt zu haben. Dabei soll teilweise grösserer Sachschaden entstanden sein. – Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Landesverweisung von 8 Jahren. 
15.08.2024 14:00 Jugendgericht lll G SJ.2023.5-MJU
Jugendstrafsache betreffend versuchter Raub, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch etc.

Die Öffentlichkeit und die Medien sind von dieser Verhandlung ausgeschlossen.
19.08.2024 09:00 Einzelrichter III F ST.2023.133-LSU
Strafsache betreffend Verletzung der Verkehrsregeln – Einsprache gegen Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten vor, infolge mangelnder Aufmerksamkeit auf die Strasse und den Verkehr eine Kollision verursacht zu haben. Sie fordert eine Busse vom CHF. 250.00
19.08.2024 08:30 Einzelrichter III F Kündigungsanfechtung/Widerklage
21.08.2024 08:30 Kreisgericht lll G ST.2023.178-MJU
Strafsache betreffend mehrfache Urkundenfälschung
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in seiner Tätigkeit als Arzt insgesamt 51 Covid-19-Impfzertifikate und 409 Covid-19-Genesenenzertifikate ausgestellt zu haben, ohne dazu autorisiert gewesen zu sein. – Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten und eine Busse von CHF 3'000.00.
23.08.2024 09:00 Einzelrichter llI F Forderung aus Arbeitsrecht
23.08.2024 13:00 Einzelrichter llI F Forderung aus Arbeitsrecht
23.08.2024 14:00 Einzelrichter ll F Forderung
27.+28.08.2024 08:00 Kreisgericht lll G ST.2024.14-MJU
Strafsache betreffend versuchte schwere Körperverletzung etc.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, seiner damaligen Freundin A im September 2022 mehrfach gegen das Gesicht geschlagen zu haben. A habe aufgrund eines Schlages gegen die Schläfe das Bewusstsein verloren und sei zu Boden gegangen. Der Beschuldigte habe sie dennoch weiter geschlagen und auch getreten. A habe durch die Schläge und Tritte zahlreiche Prellmarken erlitten. Sie habe eine Nacht im Spital verbracht und sei ca. eine Woche vollständig krankgeschrieben gewesen.
Am 21./22. Februar 2023 soll der Beschuldigte A nach deren Rückkehr von der Arbeit in ihrer Wohnung eingeschlossen haben. Er habe ihr vorgeworfen, tagsüber nicht arbeiten gewesen zu sein, sondern Umgang mit anderen Männern gepflegt zu haben. Als A dies nicht bestätigte, habe er ihr mit einem Rüstmesser in der Hand vor ihr stehend in Aussicht gestellt, sie in den Oberschenkel zu stechen, wenn sie nicht sofort die Wahrheit sagen würde. Auch habe er gesagt, 'Ich schwöre, ich bringe Dich um'. Dies habe bei A Angst und Panik ausgelöst. Der Beschuldigte habe A sodann mit der Faust gegen den Oberschenkel geschlagen und sie daraufhin zur Wohnungstüre gezerrt. Diese habe er aufgeschlossen, A in den Hausgang gestossen und sie gegen den Kopf geschlagen. A habe die Gelegenheit ergriffen und sei die Treppe nach unten geeilt, der Beschuldigte ihr hinterher. Er habe versucht, sie zurück in die Wohnung zu zerren. Schliesslich habe sie sich in die Wohnung einer Nachbarin begeben können.
Die Staatsanwaltschaft beantragt Schuldsprüche betreffend den Beschuldigten wegen versuchter schwerer Körperverletzung sowie mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes (Konsum Cannabis und Amphetamine). Hinsichtlich der Ereignisse vom 21./22. Februar 2023 geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte infolge einer akuten Intoxikation mit Betäubungsmitteln und seiner psychischen Prädisposition schuldunfähig war. Er soll insgesamt zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monate, bedingt zu vollziehen bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Busse verurteilt werden. Zudem sei eine Massnahme für junge Erwachsene nach Art. 61 StGB, eventualiter eine Massnahme nach Art. 59 StGB anzuordnen.
28.08.2024 09:00 Einzelrichter ll F Forderung
30.08.2024 08:30 Kreisgericht III G ST.2023.127+128-SKE
Strafsache betreffend Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht etc. Die Beschuldigten sollen ihre Tochter ab deren 15. Altersjahr insbesondere wiederholt geschlagen (bzw. die Mutter bei den Züchtigungen durch den Vater anwesend gewesen sein) und ihr mit einer Verbringung ins Heimatland oder gar Tötung gedroht haben. Wesentliche Anträge der Staatsanwaltschaft: Für Vater 18 Monate Freiheitsstrafe bedingt sowie 5 Jahre Landesverweisung (LV), für Mutter bedingte Geldstrafe und 3 Jahre LV.
03.09.2024 08:30 Einzelrichter llI G Forderung aus Arbeitsrecht
03.09.2024 10:30 Einzelrichter llI G Forderung aus Arbeitsrecht
11.09.2024 08:00 Kreisgericht lll G ST.2024.15-MJU
Strafsache betreffend gewerbsmässigen Diebstahl etc.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, zwischen Mai 2021 und November 2022 18 Einbruchdiebstähle verübt und dabei Deliktsgut im Wert von rund Fr. 128'000.00 erbeutet zu haben. Mehrfach soll der Beschuldigte insbesondere in Fahrradgeschäfte eingebrochen sein und Fahrräder entwendet haben. Das Deliktsgut soll er zur Finanzierung seines Lebensunterhalts verwendet haben. Er sei deshalb des gewerbsmässigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung und des mehrfachen Hausfriedensbruchs (teilweise versucht) schuldig zu sprechen. Zudem hat der Beschuldigte gemäss der Anklage im Juni 2023 unrechtmässig den Personenwagen seiner Ehefrau entwendet und auf seiner Fahrt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts überschritten. Dabei habe er nicht über einen gültigen Führerausweis verfügt. Er sei deshalb wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz schuldig zu sprechen. Insgesamt soll er zu einer unbedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe von 26 Monaten und einer Busse von Fr. 400.00 verurteilt werden. Zudem sei er für zehn Jahre aus der Schweiz zu verweisen.
18.09.2024 08:30 Einzelrichter lll G ST.2023.145-MJU
Strafsache betreffend mehrfache üble Nachrede, mehrfache Drohung
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, auf Facebook mindestens vier Posts in einer öffentlichen Facebookgruppe geschaltet zu haben. In diesen Posts sowie in zugehörigen Kommentaren und Direktnachrichten mit anderen Nutzern soll der Beschuldigte den Privatkläger des Betrugs bezichtigt, private Informationen wie die Adresse von ihm genannt, andere Nutzer gegen den Privatkläger aufgehetzt und Drohungen gegen ihn ausgesprochen haben. – Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je CHF 50.00 und eine Busse von CHF 700.00.
26.09.2024 08:00 Kreisgericht III G ST.2023.154+155-LSU
Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten unter anderem vor, einen Raubüberfall auf eine Coop-Tankstelle begangen zu haben. Zu diesem Zweck sollen sie ihr Fahrzeug mit gestohlenen Kontrollschildern versehen haben. Die Coop-Tankstelle sollen sie vermummt und mit Handschuhen bekleidet gemeinsam betreten haben. Der Beschuldigte 1 soll ein Brecheisen und der Beschuldigte 2 ein Kunststoff-Imitat einer Pistole mit sich geführt haben. Damit haben sie gemäss Anklageschrift die Shop Angestellte bedroht und gezwungen, den Geldbehälter aus der Kasse in ihre Tasche zu leeren. Ein weiterer gleichartiger Versuch am Folgetag auf einen anderen Tankstellenshop soll ihnen missglückt sein. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Beschuldigten 1 eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie eine Busse von CHF 200.00 und für den Beschuldigten 2, dem weitere Delikte vorgeworfen werden, eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 sowie eine Busse von CHF 500.00.
12.+19.12.2024 08:00 Kreisgericht lll G ST.2023.63/64-MJU
Strafsache betreffend gewerbsmässiger bzw. mehrfachen Betrug, mehrfache Veruntreuung respektive Gehilfenschaft dazu, etc.
Gemäss der Anklage soll A als Verwalter einer Stockwerkeigentümergemeinschaft eine Bargeldkasse geführt haben. Dabei habe er Bargeldeinzahlungen von seiner Ehefrau B im Betrag von rund Fr. 10'000.00 in die Kasse verbucht und quittiert, obwohl gar keine Zahlungen eingegangen seien. Tatsächlich soll A die rund Fr. 10'000.00 für private Zwecke von B und ihm selber verwendet haben. Auch soll B A Spesenentschädigungen von insgesamt Fr. 6'000.00 bezahlt haben, obwohl sie darauf keinen Anspruch gehabt habe. Für private Zwecke habe A der Kasse weitere knapp Fr. 20'000.00 entnommen. Insgesamt soll A in den Jahren 2016-2018 aus der Kasse der Stockwerkeigentümergemeinschaft ca. Fr. 36'000.00 für private Zwecke verwendet haben. Um den Differenzbetrag in der Kasse auszugleichen und die Bargeldentnahmen zu vertuschen, habe B schliesslich durch eine von ihr kontrollierte Firma Rechnungen für angebliche Reparaturarbeiten in den Liegenschaften der Stockwerkeigentümergemeinschaft gestellt. A habe damit die Buchhaltung ausgleichen können. B habe Bescheid gewusst, wie A vorgegangen sei.
Nachdem Mitglieder der Stockwerkeigentümerschaft wegen der von ihnen vermuteten unzulässigen Bargeldentnahmen aus der Kasse durch A Strafanzeige erstattet hatten, soll B eine E-Mail an mehrere Anzeigeerstatterinnen und -erstatter gesendet haben. In ihrer Nachricht soll sie eine Gegenanzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede und falschen Behauptungen in Aussicht gestellt haben, falls die Strafanzeige nicht innert zwei Tagen zurückgezogen werde. Es sei nicht zu einem Rückzug der Strafanzeige gekommen.
A hat gemäss der Anklage weiter im Juli und August 2017 Arbeitslosengelder bezogen. Gegenüber der Arbeitslosenkasse soll er dabei wahrheitswidrig Ferienabwesenheiten verschwiegen haben. Er habe somit die unrechtsmässige Auszahlung von Arbeitslosentaggeldern von ca. Fr. 6'600.00 erwirkt.
B wird ferner vorgeworfen, sie habe sich vom 1. Dezember 2015 bis am 31. Dezember 2016 von der GmbH ihrer Tochter zu einem fingierten Lohn anstellen lassen und dabei vertuscht, dass sie tatsächlich eine arbeitgeberähnliche Stellung eingenommen habe. Mit diesem Vorgehen habe sie sich nach der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengelder erschlichen. Während ihrer Arbeitslosigkeit zwischen Juli 2017 und Januar 2018 habe sie zudem Miteinnahmen nicht deklariert, weshalb ihr zu hohe Arbeitslosentaggelder ausbezahlt worden seien.
B soll schliesslich als Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer Firma für einen Mitarbeiter im Jahr 2019 keine Sozialversicherungsabgaben bezahlt und die Abzüge von insgesamt Fr. 438.00 anderweitig verwendet haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragt, A sei der mehrfachen Veruntreuung, der mehrfachen Urkundenfälschung und des mehrfachen Betrugs schuldig zu sprechen. Betreffend B verlangt sie Schuldsprüche wegen mehrfacher Urkundenfälschung, der Gehilfenschaft zur Veruntreuung, gewerbsmässigem Betrug, eines Vergehens gegen das Bundesgesetz über AHV/IV/EO und ALV sowie wegen versuchter Nötigung. A soll zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse verurteilt werden. Für B beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen sowie eine Busse. Bei beiden Beschuldigten sei der Vollzug der Freiheits- und der Geldstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren aufzuschieben. Sie sollen zudem je eine Ersatzforderung von mehreren zehntausend Franken leisten müssen und sie seien je für fünf Jahre des Landes zu verweisen.

Zuständigkeit:
I = 1. Abteilung, II = 2. Abteilung, III = 3. Abteilung

Verhandlungsort:
A = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 201
B = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 202
C = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 214
D = Haus Hecht, Bohl 1, 9004 St.Gallen, Büro 316
F = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 324
G = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 325
H = Gerichtshaus, Neugasse 3, 9004 St.Gallen, Zimmer 322
I = Kantonsgerichtssaal, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen

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