Logo Kanton St.Gallen

Das Kantonsgericht St.Gallen ist obere kantonale Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Strafsachen. Die I./III. Zivilkammer (Personen-, Erb- und Sachenrecht sowie Obligationenrecht und Rechtshilfe in Zivilsachen) beurteilt Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide der Kreisgerichte. Das Kantonsgericht beschäftigt rund 50 Mitarbeitende.

Als Verstärkung suchen wir ab 1. Februar 2026 (oder nach Vereinbarung) eine/einen

Gerichtsschreiber/in Kantonsgericht (m/w/d)

Pensum: 50 %
Arbeitsort: St. Gallen

Bereit für den nächsten Schritt? Wenn wir Ihr Interesse wecken konnten und Sie ein Teil des Teams sein möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung neues Fenster.

Weitere Auskünfte unter:
Kantonsgericht
Dr. Caroline Gstöhl, Präsidentin I./III. Zivilkammer
058 229 32 41