Logo Kanton St.Gallen

Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
23.08.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Jahr 2017 als Fahrzeuglenker gemeinsam mit einem Kollegen ca. 500 Gramm Marihuana von Zürich nach Thal/SG transportiert zu haben. Danach habe er seinem nicht fahrberechtigten Kollegen das Fahrzeug und in einer anschliessenden Polizeikontrolle auch den eigenen Führerausweis überlassen, um die Polizeibeamten über dessen Fahrberechtigung zu täuschen. Im weiteren Verlauf sei der Kollege geflüchtet, wobei der Beschuldigte die Polizei an dessen Verfolgung gehindert habe, indem er den Fahrzeugschlüssel des Polizeifahrzeugs aus dem Zündschloss gezogen und fallen gelassen habe. Die Vorinstanz sprach den Beschuldigten des Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz, des Überlassens eines Motorfahrzeuges an eine nicht führungsberechtigte Person, des Überlassens von Ausweisen an eine nicht für diese bestimmte Person, der Begünstigung ("Abziehen des Schlüssels") sowie der Hinderung einer Amtshandlung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen. Von der Anklage der Begünstigung betreffend "Bestätigung, dass er der Bruder des Fahrzeugführers sei" erfolgte ein Freispruch. Mit Berufung verlangt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Rorschach (Entscheiddatum: 15. Mai 2021)
26.08.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend vorsätzliche einfache Körperverletzung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe dem Privatkläger im Jahr 2020 im Rahmen einer tätlichen Auseinandersetzung mit der Faust ins Gesicht geschlagen und diesen dadurch verletzt. Zudem soll der Beschuldigte in seinem Büro einen Schlagring besessen haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der einfachen Körperverletzung und des Vergehens gegen das Waffengesetz schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Zudem widerrief es den bedingten Vollzug einer früheren Geldstrafe und verzichtete auf den Widerruf einer weiteren bedingten Geldstrafe unter Verlängerung der Probezeit. Der Beschuldigte beantragt mit seiner Berufung einen vollumfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft beantragt mit Anschlussberufung eine unbedingte Freiheitsstrafe von 7 Monaten und den zusätzlichen Widerruf der zweiten Vorstrafe. Der Privatkläger trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht See-Gaster (Entscheiddatum: 17. Januar 2022)
27.08.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfache harte Pornografie etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, per Facebook Messenger ein Video mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit einem Minderjährigen an eine nicht näher bekannte Person versandt zu haben. Weiter soll er zwei Videos mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen, fünf Videos mit sexuellen Handlungen mit Tieren und vier Videos mit verbotener Gewaltdarstellung besessen haben. Sodann wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, zwecks Erzielung regelmässiger Einnahmen Diebstähle (Deliktsgut im Wert von insgesamt Fr. 1'175.30) zum Nachteil verschiedener Detailhandelsgeschäfte begangen und dabei zwei dieser Geschäfte trotz Hausverbot betreten zu haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der mehrfachen harten Pornografie, der mehrfachen Gewaltdarstellungen, des mehrfachen Diebstahls, des mehrfachen geringfügigen Vermögensdelikts sowie des mehrfachen Hausfriedensbruchs schuldig. Es verurteilte ihn hierfür zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 70.00. Weiter wurde eine Busse von Fr. 600.00 ausgefällt und bei schuldhafter Nichtbezahlung derselben eine Ersatzfreiheitsstrafe von 8 Tagen festgelegt. Dem Beschuldigten wurde ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot auferlegt. Sodann wurde er für 7 Jahre des Landes verwiesen und die Ausschreibung im Schengener Informationssystem angeordnet. Der Beschuldigte verlangt mit seiner Berufung eine mildere Sanktion sowie den Verzicht auf die Anord-nung einer Landesverweisung und eines Tätigkeitsverbots. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 19. Mai 2021)
28.08.24 14:00 Strafkammer A

Die Verhandlung wurde verschoben

Straffall betreffend mehrfacher versuchter und mehrfacher vollendeter Betrug etc. (Dem Beschuldigten werden verschiedene Delikte des Wirtschaftsstrafrechts vorgeworfen. Das Kreisgericht stellte das Verfahren betreffend mehrfachen Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen zufolge Verjährung ein. Es sprach den Beschuldigten von der Anklage des versuchten Betrugs sowie der mehrfachen Urkundenfälschung in Bezug auf einige Vorfälle frei. Hingegen wurde er des mehrfachen Betrugs, des mehrfachen versuchten Betrugs, des mehrfachen Pfändungsbetrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung,  der Misswirtschaft, des Unterlassens der Buchführung und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Das Kreisgericht verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Davon wurden sechs Monate für vollziehbar erklärt. Bei 14 Monaten wurde der Vollzug aufgeschoben mit einer Probezeit von vier Jahren. Auf die Anordnung des Vollzugs zweier Vorstrafen (Geldstrafen) wurde verzichtet. Der Beschuldigte verlangt mit Berufung eine mildere Strafe. Sodann hat eine Privatklägerin Berufung erhoben. Sie beantragt die Zusprechung von beschlagnahmten Vermögenswerten. Die übrige Privatklägerschaft ist am Berufungsverfahren nicht beteiligt. Die Staats-anwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufungen an.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 28. Oktober 2021)

18.09.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfachen Betrug etc. (Dem Beschuldigten wird einerseits vorgeworfen, zwischen Februar und Oktober 2016 bei drei Fahrzeugkäufen die Verkäufer jeweils über seinen Zahlungswillen getäuscht und nach Übergabe der Fahrzeuge den (vollständigen) Kaufpreis nicht bezahlt zu haben. Andererseits habe er im Februar 2019 ein Mobiltelefon zu einem deutlich unter dem Marktpreis liegenden Kaufpreis erworben, welches zuvor gleichentags aus einer Postsendung entwendet worden sei. Schliesslich habe der Beschuldigte bei einem Pfändungsvollzug im Januar 2020 gegenüber dem Betreibungsamt seine seit längerer Zeit bestehende Anstellung pflichtwidrig verschwiegen. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten vom Vorwurf des mehrfachen Betrugs frei. Hingegen sprach es den Beschuldigten der Hehlerei und des Pfändungsbetrugs schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Zudem sah das Kreisgericht von einem Widerruf einer bedingten Geldstrafe aus einem früheren Strafbefehl ab, verlängerte jedoch die Probezeit um ein Jahr. Mit Berufung verlangt der Beschuldigte einen voll-umfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 15. Oktober 2021)
19.09.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfache versuchte schwere Körperverletzung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, an einem Abend im September 2019 in der Nähe des Bahnhofs Wil aus kurzer Distanz eine teilweise gefüllte Halbliter Bierflasche aus Glas in Richtung des Kopfes eines Passanten geworfen zu haben. Kurz nach Mitternacht habe er zudem einen anderen Passanten attackiert und diesem mehrfach mit der Faust gegen den Kopf geschlagen. Weiter habe er im April 2020 ohne Führerschein sein Auto auf der Unteren Bahnhofstrasse in Wil gelenkt, dabei den Motor mehrmals unnötig hochgedreht und die zu Fuss patrouillierenden Polizisten beleidigt, als diese ihn zum Anhalten aufforderten. Schliesslich habe er trotz behördlicher Aufforderung die auf ihn eingelösten Kontrollschilder nicht rechtzeitig dem Strassenverkehrsamt abgegeben.

Das Kreisgericht Wil sprach den Beschuldigten u.a. der mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung, der Beschimpfung, des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern sowie des Überfahrens einer Sicherheitslinie schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten, wobei es den unbedingt zu vollziehenden Teil der Freiheitsstrafe auf 8 Monate festsetzte, sowie zu einer Geldstrafe und einer Busse.

Der Beschuldigte wehrt sich mit seiner Berufung gegen die vorerwähnten Schuldsprüche. Er beantragt, er sei der einfachen Körperverletzung schuldig zu sprechen und hierfür zu einer bedingten Freiheitsstrafe von maximal 6 Monaten zu verurteilen. Die Staatsanwaltschaft verlangt mit ihrer Anschlussberufung die Verurteilung des Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 31 Monaten, wobei der zu vollziehende Teil der Freiheitsstrafe auf 9 Monate festzulegen sei.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 5. Oktober 2021)
25.09.24 08:30 Strafkammer A

Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Straffall betreffend mehrfache sexuelle Nötigung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in einer Nacht im Mai 2020 auf dem Boden des Wohnzimmers in der Wohnung der Privatklägerin den Geschlechtsakt gegen ihren Willen an ihr vollzogen zu haben. Nach einer gewissen Pause habe der Beschuldigte die Privatklägerin in ihr Schlafzimmer geführt. Daraufhin sei der Beschuldigte erneut gegen den Willen der Privatklägerin vaginal, anal sowie oral mit seinem Penis und teilweise seinen Fingern in sie eingedrungen. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten. Mit Berufung verlangt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch und eine Genugtuung für die Haft, die er zu Unrecht erlitten habe. Die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerin beantragen die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 10. März 2024)

30.09.24 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend versuchte vorsätzliche Tötung etc. (Der Beschuldigten wird zur Hauptsache vorgeworfen, in Tötungsabsicht in den Bauch des Privatklägers gestochen zu haben. Dadurch sei dieser akut lebensgefährlich verletzt worden, wobei es nicht zum Todeseintritt gekommen sei. Das Kreisgericht sprach die Beschuldigte der versuchten vorsätzlichen Tötung und der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig. Es verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren sowie zu einer Busse von Fr. 300.00. Sodann ordnete das Kreisgericht eine stationäre Massnahme an. Es verzichtete wegen eines Härtefalls auf die Anordnung einer Landesverweisung. Mit ihrer Berufung beantragt die Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft beantragt mit Anschluss-berufung, die Beschuldigte sei zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren zu verurteilen. Zudem sei eine Landesverweisung für die Dauer von 15 Jahren anzuordnen.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 22. September 2024)

Verhandlungsort:
Kantonsgericht, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen

Legende
A = Grosser Gerichtssaal
B = Kleiner Gerichtssaal
C = Büro des Handelsgerichtspräsidenten