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Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
30.04.26 08:30 Strafkammer  Straffall betreffend mehrfache Sachbeschädigung etc. (Dem Beschuldigten wird zusammengefasst vorgeworfen, Eier an die Fassade der Liegenschaft, in der sich zu jenem Zeitpunkt seine Ex-Freundin aufgehalten habe, geworfen zu haben. Weiter soll er den Bodenbelag vor der besagten Liegenschaft mit gelber Farbe versprüht haben. Sodann soll er zu einem anderen Zeitpunkt an verschiedenen Orten und auf verschiedenen Fahrzeugen in der Nähe der vorerwähnten Liegenschaft mehrere Sprayereien angebracht, einen Blumentopf zerstört und erneut Eier gegen den Eingangsbereich und ein Fenster der fraglichen Liegenschaft geworfen haben. Weiter soll er ein verbotenes Springmesser bestellt und Marihuana konsumiert bzw. damit gehandelt haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten von der Anklage des Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz und der mehrfachen Übertretung des Betäubungsgesetzes frei. Hingegen sprach es ihn der mehrfachen Sachbeschädigung, des Vergehens gegen das Waffengesetz und der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig. Hierfür verurteilte es ihn unter Einbezug einer zu vollziehenden Reststrafe zu einer unbedingten Gesamtfreiheitsstrafe von 120 Tagen sowie zu einer Busse von Fr. 300.00. Weiter entschied es über verschiedene Zivilklagen und Beschlagnahmen. Der Beschuldigte beantragt mit seiner Berufung im Hauptpunkt einen Freispruch von Schuld und Strafe. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland (Entscheiddatum: 10. Oktober 2023)
05.05.26 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfache versuchte vorsätzliche Tötung etc. (Die Anklage wirft dem Beschuldigten in der Hauptsache vor, im August 2020 vor einem Club im Westen der Stadt St. Gallen mit einer Faustfeuerwaffe mehrmals in die Luft geschossen zu haben. Zudem soll er aus einigen Metern Distanz insgesamt drei unkontrollierte Schüsse in Richtung von Personen abgefeuert haben.
Das Kreisgericht St. Gallen sprach den Beschuldigten u.a. von der Anklage des mehrfachen versuchten bandenmässigen Diebstahls, der mehrfachen Drohung, der Nötigung und der Anstiftung zur Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz frei. Hingegen erklärte es ihn u.a. der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung, der mehrfachen Gefährdung des Lebens, des qualifizierten Diebstahls, des mehrfachen (teilweisen versuchten) Diebstahls, der mehrfachen Drohung, der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, der Verursachung einer Explosion, der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig. Hierfür verurteilte das Kreisgericht den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 8 Monaten sowie zu einer Geldstrafe und einer Busse.
Der Beschuldigte wehrt sich mit seiner Berufung u.a. gegen die Schuldsprüche wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung, mehrfacher Gefährdung des Lebens, qualifizierten Diebstahls, mehrfachen (teilweisen versuchten) Diebstahls, mehrfacher Drohung sowie Verursachung einer Explosion. Er beantragt, er sei mit einer Freiheitsstrafe von maximal 10 Monaten zu bestrafen. Die Staatsanwaltschaft verlangt mit ihrer Anschlussberufung die Aufhebung aller Freisprüche bzw. die Verurteilung des Beschuldigten in allen Anklagepunkten sowie die Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 14 Jahre.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 16. Mai 2023)
06.05.26 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend Missbrauch einer Fernmeldeanlage etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich gegenüber dem Vorgesetzten seiner getrenntlebenden Ehefrau (Privatklägerin) ehrverletzend über sie geäussert zu haben. Zudem soll er die Privatklägerin 13-mal mutwillig angerufen und schriftlich sexuell belästigt und bedroht haben. Schliesslich soll er versucht haben, Drogenhanfsamen in die Schweiz einzuführen. Die Vorinstanz sprach den Beschuldigten von der Anklage der üblen Nachrede frei. Hingegen wurde er der sexuellen Belästigung, der Drohung, des Missbrauchs einer Fernmeldeanlage und des Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz für schuldig befunden. Hierfür wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 35 Tagessätzen sowie zu einer Busse verurteilt. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 6. März 2024)
06.05.26 13:30 Strafkammer A Straffall betreffend fahrlässige grobe Verletzung der Verkehrsregeln etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe sein Fahrzeug auf der Autobahneinfahrt derart stark beschleunigt, dass es die Bodenhaftung verloren habe, ins Schleudern geraten und schliesslich mit der Leitplanke am Pannenstreifen kollidiert sei. Zudem soll er Ersthelfer am Unfallort gebeten haben, der Polizei eine falsche Person als Lenker des Unfallfahrzeugs anzugeben. Die Vorinstanz sprach den Beschuldigten der fahrlässigen groben Verletzung der Verkehrsregeln sowie der versuchten Anstiftung zur Irreführung der Rechtspflege schuldig. Hierfür wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen sowie zu einer Busse verurteilt. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte einen voll-umfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht See-Gaster (Entscheiddatum: 24. Mai 2024)
07.05.26 08:30 Strafkammer A+B

Straffall betreffend mehrfache sexuelle Handlungen mit Abhängigen etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, seine Stieftochter über einen Zeitraum von rund zwei Jahren mehrfach gegen ihren Willen angefasst und sexuell motivierte Handlungen an ihr vorgenommen zu haben. Namentlich habe er ihr mehrfach mit der flachen Hand auf das Gesäss geschlagen, ihr mehrfach an die Brüste gefasst und sich mehrere Male bekleidet auf sie gelegt, wobei sich die Privatklägerin gewehrt habe. Zudem habe er zahlreiche Äusserungen mit sexuellem Inhalt getätigt. Weiter wird ihm vorgeworfen, seiner damaligen Ehefrau Fr. 1'400.00 entwendet zu haben. Das Kreisgericht stellte das Strafverfahren gegen den Beschuldigten betreffend Diebstahl zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen ein. Hingegen sprach es ihn der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Abhängigen und der mehrfachen sexuellen Nötigung schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von zwei Jahren. Auf eine Landesverweisung wurde zufolge Härtefalls verzichtet. Dem Beschuldigten wurde lebenslänglich jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, verboten. Der Beschuldigte beantragt mit seiner Berufung einen vollumfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerin beantragen die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 23. Juli 2024)

Ausschluss Öffentlichkeit
Akkreditierte Gerichtsberichterstatter zugelassen

08.05.26 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend einfache Körperverletzung (Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, seiner Ehefrau im Mai 2023 mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, und zwar einmal am Nachmittag gegen das Auge und zweimal am späten Abend im Bereich des Munds. Infolge dieser Schläge habe die Ehefrau ein blaues Auge und eine blutige Nase erlitten.
Der Einzelrichter des Kreisgerichts St. Gallen sprach den Beschuldigten der einfachen Körperverletzung, began-gen als Ehegatte, schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je Fr. 30.00. Ausserdem verlängerte er die Probezeit einer früher von der Staatsanwaltschaft bedingt ausgesprochenen Geldstrafe. Die Verfahrenskosten auferlegte er dem Beschuldigten. Mit seiner Berufung verlangt der Beschuldigte einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft stellt den Antrag, die Berufung sei abzuweisen.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 16. Mai 2024)
11.05.26 14:00 Strafkammer A Straffall betreffend Gefährdung des Lebens (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 19. Juni 2022 seine Ehefrau anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung auf den Boden geworfen und gewürgt zu haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der versuchten Gefährdung des Lebens schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Zudem ordnete es eine Landesverweisung von fünf Jahren und deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem an. Der Beschuldigte verlangt mit Berufung einen Freispruch und einen Verzicht auf die Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland (Entscheiddatum: 16. November 2023)
13.05.26 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend Beschimpfung (Der Beschuldigten wird vorgeworfen, gegenüber dem Privatkläger die Worte "Hör auf, du dreckiger Haitianer" geäussert zu haben. Die Vorinstanz sprach die Beschuldigte der Beschimpfung schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen. Mit ihrer Berufung beantragt die Beschuldigte einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 4. April 2024)
19.05.26 08:30 Strafkammer A

Straffall betreffend sexuelle Handlungen mit Kindern etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich im Frühjahr 2011 als Assistenzarzt in einer Psychiatrischen Klinik an der damals 15-jährigen Lehrtochter (Privatklägerin) vergangen zu haben, indem er im Rahmen einer medizinischen Konsultation gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen habe.
Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland sprach den Beschuldigten von der Anklage der Schändung sowie des Amtsmissbrauchs frei. Hingegen erklärte es ihn der sexuellen Handlung mit Kindern schuldig und verurteilte ihn dafür zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten mit einer Probezeit von 2 Jahren. Zudem verpflichtete es den Beschuldigten, der Privatklägerin eine Genugtuung von Fr. 5'000.00 zu bezahlen und sie für ihre Parteikosten zu entschädigen.
Der Beschuldigte verlangt mit seiner Berufung einen Freispruch von Schuld und Strafe. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an. Die Privatklägerin verlangt mit ihrer Anschlussberufung eine Erhöhung der ihr zugesprochenen Parteientschädigung.) Vorinstanz: Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland (Entscheiddatum: 6. Dezember 2023)

Ausschluss Öffentlichkeit
Akkreditierte Gerichtsberichterstatter zugelassen

19.05.2026 13:00 Strafkammer B Straffall betreffend versuchte schwere Körperverletzung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Herbst 2020 versucht zu haben, einen Bekannten aus seiner Kindheit schwer zu verletzen. Einige Wochen später soll er versucht haben, den Abnehmer eines länger zurückliegenden Marihuana-Verkaufs zu erpressen. Alsdann soll er sich im Frühjahr 2022 in einem Nachtclub in St. Gallen an einem Raufhandel beteiligt haben. Weiter legt die Staatsanwaltschaft ihm zur Last, im Strassenverkehr eine fahrlässige Körperverletzung begangen und sich rechtswidrig von der Unfallstelle entfernt zu haben. Schliesslich soll der Beschuldigte sich des Ungehorsams im Betreibungsverfahren schuldig gemacht haben.
Das Kreisgericht Wil sprach den Beschuldigten der ver-suchten schweren Körperverletzung, der versuchten Erpressung, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs, des Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz, des Raufhandels, der fahrlässigen Körperverletzung, des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall und des Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten (unter Anrechnung der erstandenen Untersuchungshaft), einer Geldstrafe und einer Busse. Weiter sprach das Kreisgericht eine Landesverweisung für 8 Jahre samt Ausschreibung im Schengener Informationssystem gegenüber dem Beschuldigten aus und regelte die weiteren Nebenfolgen (Einziehung von beschlagnahmtem Marihuana, Abweisung der Genugtuungsforderung eines Privatklägers, Kosten). Mit seiner Berufung verlangt der Beschuldigte einen vollum-fänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung des Rechtsmittels.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 24. Januar 2025)
22.05.26 09:00 Strafkammer A

Straffall betreffend mehrfache Widerhandlung gegen das Strassenver-kehrsgesetz etc. (Die Jugendanwaltschaft wirft dem Beschuldigten in der Hauptsache eine fahrlässige Körperverletzung (schwere Schädigung) vor. Konkret soll der Beschuldigte den mit ihm auf der Perronkante gehenden Geschädigten mit der Schulter berührt haben, sodass dieser zwischen Zug und Perron gestürzt und vom abfahrenden Zug verletzt worden sei.
Die Vorinstanz sprach den Beschuldigten deswegen der fahrlässigen Körperverletzung sowie in weiteren Anklagepunkten der Begünstigung, mehrerer Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, des verbotenen Tragens einer Waffe und des Fahrens ohne Fahrausweis schuldig und verurteilte ihn zu einem bedingten Freiheitsentzug von sechs Monaten.
Mit seiner Berufung verlangt der Beschuldigte in der Hauptsache einen Freispruch und im Übrigen einen bedingten Freiheitsentzug von höchstens drei Monaten.) Vorinstanz: Kreisgericht Toggenburg (Jugendgericht) (Entscheiddatum: 5. Juni 2025)

Ausschluss Öffentlichkeit inkl. Medien

29.05.26 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend nachträglicher richterlicher Entscheid (Das Kreisgericht Wil sprach den Verurteilten am 18. Juni 2020 der versuchten schweren Körperverletzung, der Tätlichkeiten, der mehrfachen Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs schuldig, verurteilte ihn hierfür zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie zu einer Busse von Fr. 300.00 und ordnete eine stationä-re therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 StGB an. Diese wurde mit Entscheid des Kreisgerichts Wil vom 18. September 2025 um drei Jahre verlängert. Mit seiner Berufung gegen diesen Entscheid beantragt der Verurteilte den Verzicht auf jegliche Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme. Die Staatsanwaltschaft verlangt demgegenüber die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 18. September 2025)

Verhandlungsort:
Kantonsgericht, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen

Legende
A = Grosser Gerichtssaal
B = Kleiner Gerichtssaal
C = Büro des Handelsgerichtspräsidenten