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Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
26.02.26 13:30 Strafkammer A Straffall betreffend Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte etc. (Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, im Mai 2023 einen Personenwagen in die mit Einbahnregelung signalisierte Strasse gefahren und auf ein mit Parkverbot signalisiertes Parkfeld verbracht zu haben. Danach soll der Beschuldigte die ihm gegenübertretende Sicherheitsassistentin mit beiden Händen an den Schultern gefasst und während ca. zwei Sekunden geschüttelt haben.

Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten deshalb der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie der mehrfachen einfachen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen (Probezeit zwei Jahre) sowie zu einer Busse.

Mit seiner Berufung verlangt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch; die Staatsanwaltschaft beantragt deren Abweisung.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 19. März 2024)
02.03.26 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend fahrlässige Körperverletzung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, infolge Nichteinhaltens eines genügenden Abstandes sowie mangelnder Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen mit
einem Mercedes SUV eine Auffahrkollision verursacht zu haben, bei der sich die vorausfahrende Rollerfahrerin verletzt haben soll. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der fahrlässigen Körperverletzung sowie der Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 10 Tagessätzen. Im Berufungsverfahren verlangt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 10. Februar 2023)
03.03.26 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfache Urkundenfälschung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, bei 41 Gesellschaften in den Jahren 2012 und 2013 jeweils nach demselben Vorgehensmuster einen sogenannten Kapitalerhöhungsschwindel begangen zu haben. Dazu habe er treuhänderisch für den jeweils wirtschaftlich an der Gesellschaft Berechtigten die Einbringung wertmässig nicht ausgewiesener Sachwerte (i.d.R. Immaterialgüterrechte) gegen Einräumung eines Darlehens der Gesellschaft veranlasst, welches in einem zweiten Schritt mit der Forderung der Gesellschaft aus anschliessender Kapitalerhöhung verrechnet worden und zu Eigenkapital geworden sei (Verrechnungsliberierung). In einem dritten Schritt habe der Beschuldigte die Umwandlung der auf diese Weise kapitalisierten GmbH in eine AG vorgenommen. Mit den vom Beschuldigten erstellten und inhaltlich unwahren Gründungs- und Kapitalerhöhungsberichten habe er eine Treuhänderin zur Erstellung der erforderlichen Prüfbestätigungen veranlasst. Ferner habe er mit Hilfe dieser Unterlagen bei einem Notar die öffentliche Beurkundung der Statuten der Gesellschaft erschlichen, in welchen ein Stamm- bzw. Aktienkapital durch Kapitalerhöhung suggeriert worden sei, das in Tat und Wahrheit nicht oder bei weitem nicht in dieser Höhe vorhanden gewesen sei. Durch die Anmeldung der Kapitalerhöhung beim Handelsregisteramt habe er zudem die Öffentlichkeit über das Stamm- bzw. Aktienkapital der Gesellschaft getäuscht. 

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland stellte das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher unwahrer Angaben über kaufmännische Gewerbe (bis zum 31. Dezember 2013) ein. Hingegen sprach es ihn der mehrfachen Urkundenfälschung, der mehrfachen Erschleichung einer falschen Beurkundung sowie der mehrfachen unwahren Angaben über kaufmännische Gewerbe (ab 1. Januar 2014) schuldig. Hierfür verurteilte es ihn im Zusatz zur Geldstrafe und Verbindungsbusse gemäss einem Strafbefehl des Kantonalen Untersuchungsamtes St. Gallen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten mit einer Probezeit von 2 Jahren. 

Der Beschuldigte beantragt mit seiner Berufung einen vollumfänglichen Freispruch von Schuld und Strafe, eventualiter die Verurteilung zu einer Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland (Entscheiddatum: 29. April 2022)
05.03.26 13:00 Strafkammer A Straffall betreffend Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Bahnhof anlässlich einer Auseinandersetzung mit einem unbekannten Mann ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von ungefähr 7 cm behändigt, dieses aufgeklappt und eine Stichbewegung in Richtung des unbekannten Mannes gemacht zu haben. Als Reaktion darauf habe ein in der Nähe anwesender Securitasbeamter (Privatkläger) seinen Pfefferspray eingesetzt und den Beschuldigten am linken Auge getroffen. Dieser sei daraufhin mit dem Messer in der Hand direkt auf den Privatkläger und eine neben diesem stehende zweite Securitasbeamtin (Privatklägerin) zugegangen, wodurch sich die beiden bedroht gefühlt hätten. Der Privatkläger habe den Beschuldigten sodann zurückgestossen, worauf dieser das Messer habe fallen lassen.

Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig und verurteilte ihn hierfür zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 4 Monaten. Zudem ordnete es für die Dauer von vorläufig 2 Jahren eine stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB unter Aufschub des Vollzugs der Freiheitsstrafe an. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschuldigte Berufung. Er beantragt einen umfassenden Freispruch und damit einhergehend den Verzicht auf jegliche Strafe und Massnahme gegen ihn. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Anschlussberufung und verlangt die Bestätigung des erstinstanzlichen Entscheids.) Vorinstanz: Kreisgericht See-Gaster (Entscheiddatum: 26. Juni 2023)
06.03.26 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend schwere Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. (Dem Beschuldigten werden in der Hauptsache verschiedene Delikte im Zusammenhang mit Drogenhandel vorgeworfen. Das Kreisgericht stellte das Strafverfahren gegen den Beschuldigten teilweise ein und sprach ihn teilweise frei. Hingegen sprach es den Beschuldigten des Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz, der Gehilfenschaft zum Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, der Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts, der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes sowie des Fahrens ohne Berechtigung schuldig. Hierfür wurde er verurteilt zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten sowie zu einer Busse von Fr. 600.00. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte im Wesentlichen weitere Freisprüche. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 31. Oktober 2023)
24.03.26 14:00 Strafkammer A Straffall betreffend Tierquälerei etc. (Der Beschuldigten wird zusammengefasst vorgeworfen, als Tierhalterin ihre Hündin und ihre Kornnatter vernachlässigt zu haben. Das Kreisgericht sprach die Beschuldigte von der Anklage der Tierquälerei und der Übertretung des Tierschutzgesetzes frei. Mit seiner Berufung beantragt der Kantonstierarzt, die Beschuldigte zu verurteilen. Die Staatsanwaltschaft schloss sich mit Anschlussberufung diesen Anträgen an. Die Beschuldigte beantragt die Abweisung der Berufung und der Anschlussberufung.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 15. Januar 2024)
26.03.26 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfacher gewerbsmässiger Betrug etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in den Jahren 2018 und 2019 unter der Verwendung mehrerer falscher Namen und E-Mail-Adressen verschiedene Haushaltsgeräte bestellt zu haben, ohne die Absicht gehabt zu haben, die bestellten Artikel zu bezahlen. Die auf betrügerische Weise erhältlich gemachten Waren habe er jeweils nach Erhalt auf verschiedenen Verkaufsplattformen zu einem leicht tieferen Preis zum Verkauf angeboten. Sodann habe er in den Jahren 2019 bis 2022 ebenfalls auf verschiedenen Internetplattformen Artikel zum Verkauf angeboten und tatsächlich verkauft, obwohl er gar nicht über diese verfügt habe. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten vom Vorwurf des Betrugs in einem Fall frei. Hingegen sprach es ihn des gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und des mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs schuldig. Hierfür verurteilte es ihn unter Einbezug einer früheren Freiheitsstrafe zu einer Gesamtstrafe von 48 Monaten. Weiter verwies es den Beschuldigten für sechs Jahre des Landes und ordnete die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem an. Schliesslich entschied das Kreisgericht über verschiedene Beschlagnahmen und Zivilforderung. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte eine tiefere Strafe und den Verzicht auf eine Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 3. September 2024)
26.03.26 14:00 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfache einfache Körperverletzung (Dem Beschuldigten wird im Wesentlichen zur Last gelegt, den Privatkläger, bei dem es sich um einen Angestellten gehandelt habe, in seinem Stall im März/April 2020 mit einer Eisenstange auf den Rücken geschlagen zu haben, wobei er ihn zusätzlich auch am Kopf getroffen und ihn dadurch verletzt habe. Zusätzlich wird ihm vorgeworfen, dem Privatkläger im August 2022 mit dem Holzstiel einer Heugabel von hinten gegen Kopf geschlagen zu haben, wodurch der Privatkläger eine Gehirnerschütterung und eine stark blutende Quetsch-Rissverletzung erlitten habe. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten vom Vorwurf einfachen Körperverletzung in einem Fall frei. Hingegen sprach es ihn im anderen Fall der einfachen Körperverletzung unter Gebrauch eines gefährlichen Gegenstandes schuldig. Hierfür verurteilte es ihn im Zusatz zu einer früheren Geldstrafe zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Mit seiner Berufung verlangt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Toggenburg (Entscheiddatum: 28. November 2023)
30.03.26 13:30 Strafkammer A Straffall betreffend gewerbsmässiger Diebstahl etc. (Der Beschuldigten wird zur Hauptsache vorgeworfen, im Jahr 2024 mehrere – teils versuchte – Einschleiche- sowie Einbruchdiebstähle zum Nachteil verschiedener Privatkläger begangen zu haben. Sodann habe sie teilweise mit den von ihr entwendeten Bank- und Kreditkarten verschiedene Einkäufe getätigt. Schliesslich wird ihr angelastet, über einen Zeitraum von drei Jahren regelmässig Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Das Kreisgericht St. Gallen sprach die Beschuldigte des Diebstahls, des gewerbsmässigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, des versuchten Hausfriedensbruchs, der mehrfachen Verletzung des Schriftgeheimnisses durch Öffnen einer Schrift oder Sendung sowie der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig. Hierfür verurteilte es sie unter Widerruf und Einbezug einer früheren Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 27.5 Monaten sowie zu einer Busse von Fr. 800.00. Zudem verwies es die Beschuldigte für 7 Jahre des Landes. Weiter wurde die Abnahme einer DNA-Probe bei der Beschuldigten angeordnet und über verschiedene Beschlagnahmen und Zivilforderungen entschieden. Mit ihrer Berufung wendet sich die Beschuldigte gegen die ausgesprochene Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 13. Mai 2025)
31.03.26 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend Angriff etc. (Dem Beschuldigten wird in der Hauptsache vorgeworfen, den Privatkläger 1 mehrfach bedroht und beschimpft zu haben. Sodann habe er vom Privatkläger 2 Fr. 5'000.00 gefordert und diesem gleichzeitig angedroht, er werde schon sehen, was passiere, wenn er ihm das Geld nicht gebe. Weiter wird ihm vorgeworfen, zusammen mit einer weiteren Person den Privatkläger 3 mehrfach mit der Faust geschlagen und mit den Füssen getreten sowie ihn beschimpft zu haben. Der Privatkläger 3 habe durch den Angriff verschiedene Verletzungen im Kopfbereich erlitten. Schliesslich werden dem Beschuldigten in den Jahren 2014 bis 2024 verschiedene Verstösse gegen das Ausländergesetz und das Strassenverkehrsgesetz zur Last gelegt. Das Kreisgericht stellte das Strafverfahren gegen den Beschuldigten betreffend Täuschung der Behörden, rechtswidrigen Aufenthalts, rechtswidriger Einreise, Förderung der rechtswidrigen Einreise, mehrfacher Beschimpfung sowie mehrfacher Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung ein. Weiter sprach es ihn von der Anklage der Täuschung der Behörden und der Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung in einem Fall frei. Hingegen sprach es ihn des Angriffs, der versuchten Erpressung, der Drohung, der versuchten Drohung, der mehrfachen rechtswidrigen Einreise, des rechtswidrigen Aufenthalts, der Hinderung einer Amtshandlung, der Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung, des mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung, der mehrfachen Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch, der mehrfachen Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung sowie der groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. Unter Widerruf und im Zusatz zu einer früheren Strafe verurteilte es ihn hierfür zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 37 Monaten sowie zu einer Geldstrafe von
10 Tagessätzen. Weiter verwies es ihn für 12 Jahre des Landes und ordnete die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem an. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte unter anderem Freisprüche von verschiedenen Vorwürfen, eine tiefere Sanktion sowie den Verzicht auf eine Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung des Beschuldigten an.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 6. Mai 2025)

Verhandlungsort:
Kantonsgericht, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen

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