Logo Kanton St.Gallen

Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
27.11.23 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend versuchte schwere Körperverletzung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Rahmen einer tätlichen Auseinandersetzung mit mehreren Beteiligten den Privatkläger mehrfach mit Faustschlägen gegen den Kopf traktiert zu haben. Das Kreisgericht Wil sprach den Beschuldigten der versuchten schweren Körperverletzung und des Raufhandels schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, unter Aufschub des Vollzugs mit einer Probezeit von zwei Jahren. Für die Dauer der Probezeit wurde Bewährungshilfe angeordnet und dem Beschuldigten die Weisung erteilt, sich in eine ambulante, deliktsorientierte Therapie zu begeben. Der Beschuldigte verlangt mit Berufung Freisprüche von der Anklage der versuchten schweren Körperverletzung und des Raufhandels. Stattdessen sei er der versuchten einfachen Körperverletzung schuldig zu sprechen und hierfür zu einer bedingten Geldstrafe von höchstens 40 Tagessätzen zu verurteilen. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 4. März 2021)
29.11.23 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend versuchte vorsätzliche Tötung etc. (Dem Beschuldigten wird zur Hauptsache vorgeworfen, er habe seine Tochter im Zuge einer Autofahrt vom Rücksitz her zunächst mit einer Kette und darauf mit blossen Händen gewürgt. Diese habe für einen Augenblick zu ersticken gedroht, bis sie sich habe loswinden und aus dem Fahrzeug entkommen können. Die Vorinstanz sprach den Beschuldigten der versuchten Gefährdung des Lebens schuldig. Hierfür verurteilte sie ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Weiter verwies sie den Beschuldigten für sieben Jahre des Landes und ordnete die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) an. Mit seiner Berufung verlangt der Beschuldigte insbesondere einen Freispruch vom Vorwurf der versuchten Gefährdung des Lebens und den Verzicht auf eine Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Rorschach (Entscheiddatum: 15. April 2021)
06.12.23 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend fahrlässige Tötung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in seiner Wohnung mit dem Opfer einvernehmlich und unter Einbezug verschiedener Hilfsmittel stundenlang von Gewalt begleiteten Vaginal-, Oral- und Analsex gehabt zu haben. Die untergewichtige Frau soll so während Stunden einer erheblichen körperlichen Beanspruchung ohne Flüssigkeitsaufnahme ausgesetzt gewesen und als direkte Folge der harten sexuellen Praktiken verstorben sein. Das Kreisgericht St. Gallen sprach den Beschuldigten von der Anklage der fahrlässigen Tötung und der Unterlassung der Nothilfe frei und wies die Zivilforderungen der Privatkläger (Vater, Mutter sowie Geschwister des Opfers) ab. Mit ihrer Berufung verlangen die Privatkläger, der Beschuldigte sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen und zur Bezahlung von Schadenersatz und Genugtuung zu verpflichten. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 17. März 2021)
12.12.23 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend gewerbsmässigen Diebstahl etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, innerhalb rund eines Monats zusammen mit einer unbekannten Täterschaft fünf Einbruchdiebstähle begangen und aus dem Deliktsgut seinen Lebensunterhalt finanziert zu haben. Zur Verübung dieser Einbruchdiebstähle sei der Beschuldigte trotz bestehender Landesverweisung fünf Mal rechtswidrig in die Schweiz eingereist. Rund zehn Monate nach dem letzten Einbruchdiebstahl habe er ein weiteres Mal rechtswidrig die Grenze zur Schweiz überquert. Das Kreisgericht Wil sprach den Beschuldigten des ge-werbmässigen Diebstahls sowie der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs und des mehrfachen Verweisungsbruchs schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten, zudem sprach es eine Landesverweisung von 20 Jahren aus und ordnete deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem an. Der Beschuldigte verlangt mit seiner Berufung einen Freispruch vom Vorwurf des Verweisungsbruchs (in einem Fall), eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten, wovon maximal 6 Monate zu vollziehen seien, sowie den Verzicht auf die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 18. Juli 2023)
13.12.23 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vorsätz-lichen Wildfrevel i.S.v. Art. 17 Abs. 1 lit.  a JSG vor, indem er am 13. September 2019 ohne die für den Kanton St. Gallen erforderliche Jagdberechtigung als Jagdgast an einer Drückjagd in Amden teilgenommen und zwei Rothirsche erlegt habe. Das Kreisgericht See-Gaster sprach den Beschuldigten mit Entscheid vom 25. Mai 2021 von der Anklage des Vergehens gegen das Jagdgesetz frei. Dagegen erklärten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Amt für Natur, Jagd und Fischerei Berufung. Sie beantragen, der Beschuldigte sei des vorsätzlichen Wildfrevels schuldig zu erklären und zu bestrafen. Der Beschuldigte beantragt die Abweisung der Berufungen.) Vorinstanz: Kreisgericht See-Gaster (Entscheiddatum: 25. Mai 2021)
14.12.23 08:30 Strafkammer A

Straffall betreffend sexuelle Handlungen mit einem Kind etc. (Dem Beschuldigten werden verschiedene sexuelle Handlungen zum Nachteil der damals 15-jährigen Privatklägerin vorgeworfen, namentlich habe er sie zum Oralverkehr gezwungen und sei mit den Fingern mehrfach vaginal in sie eingedrungen. Das Kreisgericht sprach ihn wegen sexueller Handlungen mit einem Kind schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten (Probezeit 4 Jahre). Sodann widerrief es eine im Jahr 2019 bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Ferner verwies die
Vorinstanz den Beschuldigten für 7 Jahre des Landes und ordnete die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) sowie ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen an. Der Beschuldigte wendet sich mit seiner Berufung gegen die Höhe der Sanktion, den Widerruf der Geldstrafe, die Dauer der Landesverweisung, die Ausschreibung derselben im SIS sowie das Tätigkeitsverbot, während die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Berufung beantragt.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 29. April 2021)

Die Öffentlichkeit ist von der Verhandlung ausgeschlossen.

15.12.23 14:00 Strafkammer A Straffall betreffend grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ausserorts um rechtlich relevante 43 km/h überschritten zu haben. Das Kreisgericht verurteilte ihn wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je Fr. 260.00 und zu einer Busse von Fr. 2'600.00. Mit seiner Berufung verlangt der Beschuldigte einen Freispruch von Schuld und Strafe. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 22. März 2022)
19.12.23 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfache Schändung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, während sechs Jahren regelmässig Oralverkehr sowie Vaginal- oder Analverkehr an seiner damals zwischen fünfeinhalb und elfeinhalb Jahre alten Patentochter vollzogen und von einem dieser Vorfälle rund 260 kinderpornographische Fotos aufgenommen zu haben. Weiter habe er der knapp zehnjährigen Enkelin seiner Lebenspartnerin über den Kleidern an den Genitalbereich gefasst; ihre rund sieben Jahre alte Schwester habe er mit der Zunge zwischen den Beinen im Genitalbereich geleckt und sie an Kopf, Brust, Bauch, Beinen und Vagina gestreichelt und geküsst. Der jüngsten Schwester, welche im Tatzeitpunkt knapp fünfeinhalb Jahre alt gewesen sei, habe er einen Film mit kinderpornografischem Inhalt gezeigt. Sodann habe der Beschuldigte mindestens 395 Dateien mit Kinderpornografie Dritten zum Downloaden zur Verfügung gestellt. Auf den elektronischen Geräten des Beschuldigten seien schliesslich zahlreiche Fotos und Videos mit Kinderpornografie, Zoophilie, sexueller Gewalt und Gewaltdarstellungen sichergestellt worden.

Das Kreisgericht Rorschach sprach den Beschuldigten der mehrfachen Schändung, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, der mehrfachen Pornografie sowie der Gewaltdarstellungen schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren sowie zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen bei einer Probezeit von vier Jahren. Das Kreisgericht ordnete eine ambulante Behandlung nach Art. 63 StGB an und verbot dem Beschuldigten für die Dauer von zehn Jahren jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst. Für die Dauer dieses Verbots ordnete es Bewährungshilfe an. Der Beschuldigte wurde verpflichtet, seinem Patenkind eine Genugtuung von Fr. 30'000.00 zu bezahlen. Seine Schadenersatzforderung wurde auf den Zivilweg verwiesen. Zusätzlich wurde der Beschuldigte verpflichtet, den Enkelinnen seiner Lebenspartnerin eine Genugtuung von zweimal Fr. 1'000.00 bzw. einmal Fr. 4'000.00 zu bezahlen.

Der Beschuldigte verlangt mit seiner Berufung einen Freispruch vom Vorwurf der mehrfachen Schändung und die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von höchs-tens drei Jahren sowie zu einer Geldstrafe von maximal 80 Tagessätzen. Die an seine Patentochter zu bezahlende Genugtuung sei angemessen zu reduzieren und die Genugtuungsforderung einer der Enkelinnen seiner Lebenspartnerin sei abzuweisen. Die Staatsanwaltschaft beantragt mit Anschlussberufung die Verurteilung des Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen bei einer Probezeit von vier Jahren.) Vorinstanz: Kreisgericht Rorschach (Entscheiddatum: 4. Mai 2021)

Verhandlungsort:
Kantonsgericht, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen

Legende
A = Grosser Gerichtssaal
B = Kleiner Gerichtssaal
C = Büro des Handelsgerichtspräsidenten