Verhandlungstermine
Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
---|---|---|---|---|
22.08.25 | 08:30 | Strafkammer | B | Straffall betreffend schwere Körperverletzung etc. (Dem Beschuldigten wird in der Hauptsache vorgeworfen, dem Privatkläger in einer Wohnung mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt zu haben, wodurch dieser reaktionslos zu Boden gegangen sei. Sodann soll der Beschuldigte ihm mehrmals mit den beschuhten Füssen gegen das Gesicht und den Oberkörper getreten haben. Der Privatkläger habe zahlreiche Verletzungen erlitten. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der schweren Körperverletzung, der Tätlichkeiten, des Fahrens eines Motorfahrzeugs trotz Entzugs und der Drohung schuldig. Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 19 Monaten und verwies ihn für fünf Jahre des Landes. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte Freisprüche von der Anklage der schweren Körperverletzung, der Tätlichkeiten, des Fahrens eines Motorfahrzeugs trotz Entzugs und der Drohung sowie einen Schuldspruch wegen versuchter Drohung. Er sei zu einer Geldstrafe zu verurteilen und auf eine Landesverweisung sei zu verzichten. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 10. Juni 2022) |
22.08.25 | 09:00 | Handelsgericht | A | Die Klägerin und die Beklagte schlossen einen Mietvertrag, wonach die Beklagte der Klägerin das Mietobjekt im Rohbau überliess und die Klägerin den Ausbau vornahm. In der Folge kündigte die Klägerin das Mietverhältnis. Die Klägerin fordert nun von der Beklagten eine Entschädigung für ihre Investitionen in den Ausbau. Die Beklagte bestreitet, eine solche Entschädigung zu schulden. |
26.08.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend Drohung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, einem SBB-Kundenbegleiter im Rahmen einer Billettkontrolle während einer Zugfahrt einen Kopfstoss versetzt zu haben. Sodann soll sich der Beschuldigte durch Flucht über die Bahngleise einer Amtshandlung entzogen haben. Weiter wird dem Beschuldigten vorgeworfen, einer nahen Ver-wandten anlässlich eines Telefonats gedroht zu haben, deren Sohn das Leben zu nehmen und sich selbst umzubringen. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der Drohung, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, der Hinderung einer Amtshandlung und der vorsätzlichen Beeinträchtigung des Bahnbetriebsgebiets i.S. des Eisenbahngesetzes schuldig. Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 4 Monaten sowie zu einer Busse von Fr. 200.00. Weiter ordnete es eine stationäre Massnahme an. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte Freisprüche von der Anklage der Drohung, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und der Hinderung einer Amtshandlung. Statt der stationären Massnahme sei eine ambulante Behandlung anzuordnen. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht See-Gaster (Entscheiddatum: 24. September 2024) |
28.08.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend fahrlässige schwere Körperverletzung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im August 2019 mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,86 Promille ein Fahrzeug von St. Gallen nach Flawil gelenkt zu haben. Dort soll er um ungefähr 05:00 Uhr eine Fussgängerin (Privatklägerin) mit der vorderen linken Fahrzeugseite von hinten erfasst haben. Diese sei dadurch auf den Asphalt geschleudert worden und verletzt liegen geblieben. Obwohl der Beschuldigte die Kollision bemerkt habe, sei er ohne anzuhalten weitergefahren. Das Kreisgericht Wil sprach den Beschuldigten der fahrlässigen schweren Körperverletzung, des Fahrens in nicht fahrfähigem Zustand mit qualifizierter Blutalkoholkonzentration, der versuchten Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit sowie des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten mit einer Probezeit von 2 Jahren. Das Kreisgericht nahm davon Vormerk, dass der Beschuldig-te die Zivilklage der Privatklägerin im Grundsatz anerkannt hat und verwies ihre Zivilklage im Übrigen auf den Zivilweg. Auf die Entschädigungsforderung der Privatklägerin gegenüber dem Beschuldigten wurde nicht eingetreten. Die Privatklägerin beantragt mit ihrer Berufung, die Angelegenheit sei an das Kreisgericht Wil zurückzuweisen. Eventualiter sei der Beschuldigte der eventualvorsätzlichen statt der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig zu sprechen. Er sei auf der Anerkennung der Zivilforderung der Privatklägerin im Grundsatz zu behaften und zu verpflichten, die Privatklägerin bis Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens zu entschädigen. Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft verlangen die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 14. Dezember 2021) |
16.09.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend versuchten Mord etc. (Dem Beschuldigten wird zur Hauptsache vorgeworfen, mit einem Hanfcutter insgesamt fünf Mal gegen den Kopf, den Halsbereich und den Oberkörper des Opfers gestochen und ihm dadurch mehrere Verletzungen zugefügt zu haben. Er habe dabei besonders skrupellos gehandelt, weil er sein Opfer aus Rache wegen seines vermeintlich gestohlenen Mobiltelefons gezielt und unvermittelt von hinten angegriffen und auf dieses eingestochen habe. Das Kreisgericht St. Gallen sprach den Beschuldigten des versuchten Mordes, der mehrfachen Sachbeschädigung sowie der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer Freiheitsstrafe von 7.5 Jahren, zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen sowie zu einer Busse. Zudem verwies es ihn für 10 Jahre des Landes und ordnete die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem an. Mit seiner Berufung wendet sich der Beschuldigte insbesondere gegen die Verurteilung wegen versuchten Mordes, die ausgefällte Strafe sowie die Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft beantragt mit ihrer Anschlussberufung die Ausfällung einer höheren Strafe.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 16. Januar 2025) |
17.09.2025 | 14:00 | Handelsgericht | A | Die Klägerin behauptet Beratungs- und Treuhanddienstleistungen, namentlich auch im Zusammenhang mit der Buchhaltung der Beklagten erbracht zu haben. Sie fordert die Bezahlung ausstehender Rechnungen. Die Beklagte bestreitet die Rechnungen, insbesondere den Umfang der behaupteten Arbeiten und macht geltend, verschiedene Aufgaben seien schlecht erfüllt worden. Aus der behaupteten Schlechterfüllung der Dienstleistungen leitet sie Schadenersatzforderungen und Minderungsansprüche ab, die sie zur Verrechnung bringt. |
18.09.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend versuchte schwere Körperverletzung etc. ((Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, den Privatkläger am 28. November 2019 zusammen mit zwei weiteren Personen in dessen Wohnung aufgesucht zu haben. Dabei soll eine der beiden weiteren Personen versucht haben, den Privatkläger mit einer Metallstange am Kopf zu treffen. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der versuchten einfachen Körperverletzung sowie der Drohung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu Fr. 120.00. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung vollumfängliche Freisprüche. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Toggenburg (Entscheiddatum: 10. Mai 2022) |
25.09.25 | 14:00 | Strafkammer | A | Straffall betreffend Betrug etc. (Der Beschuldigten wird vorgeworfen, in zwei von ihr in den Jahren 2015 und 2017 unterzeichneten Formularen der Sozialversicherungsanstalt wahrheitswidrige Angaben über die Erwerbstätig- und Leistungsfähigkeit sowie die Wohnverhältnisse getätigt zu haben. Dadurch habe die Beschuldigte die Auszahlung ihr tatsächlich nicht zustehender Ergänzungsleistungen im Umfang von rund Fr. 30'000.00 erreicht sowie versucht, eine ihr bisher ausgerichtete volle IV-Rente weiter beziehen zu können, was ihr aber infolge Renteneinstellung nicht gelungen sei. Schliesslich habe die Beschuldigte drei Katzen in einer stark verschmutzten und über mehrere Tage hinweg nicht mehr gereinigten Katzenkiste gehalten. Das Kreisgericht sprach die Beschuldigte von der Anklage des Betrugs frei. Demgegenüber sprach es sie des versuchten Betrugs sowie der Übertretung des Tierschutzgesetzes schuldig und verurteilte sie hierfür zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen (Probezeit 2 Jahre) sowie zu einer Busse. Mit ihrer Berufung verlangt die Beschuldigte einen Freispruch von der Anklage des versuchten Betrugs, den damit einhergehenden Verzicht auf eine Geldstrafe und eine Reduktion der Busse. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Toggenburg (Entscheiddatum: 4. Mai 2022) |
Verhandlungsort:
Kantonsgericht, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen
Legende
A = Grosser Gerichtssaal
B = Kleiner Gerichtssaal
C = Büro des Handelsgerichtspräsidenten