Verhandlungstermine
Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
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25.09.25 | 14:00 | Strafkammer | A | Straffall betreffend Betrug etc. (Der Beschuldigten wird vorgeworfen, in zwei von ihr in den Jahren 2015 und 2017 unterzeichneten Formularen der Sozialversicherungsanstalt wahrheitswidrige Angaben über die Erwerbstätig- und Leistungsfähigkeit sowie die Wohnverhältnisse getätigt zu haben. Dadurch habe die Beschuldigte die Auszahlung ihr tatsächlich nicht zustehender Ergänzungsleistungen im Umfang von rund Fr. 30'000.00 erreicht sowie versucht, eine ihr bisher ausgerichtete volle IV-Rente weiter beziehen zu können, was ihr aber infolge Renteneinstellung nicht gelungen sei. Schliesslich habe die Beschuldigte drei Katzen in einer stark verschmutzten und über mehrere Tage hinweg nicht mehr gereinigten Katzenkiste gehalten. Das Kreisgericht sprach die Beschuldigte von der Anklage des Betrugs frei. Demgegenüber sprach es sie des versuchten Betrugs sowie der Übertretung des Tierschutzgesetzes schuldig und verurteilte sie hierfür zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen (Probezeit 2 Jahre) sowie zu einer Busse. Mit ihrer Berufung verlangt die Beschuldigte einen Freispruch von der Anklage des versuchten Betrugs, den damit einhergehenden Verzicht auf eine Geldstrafe und eine Reduktion der Busse. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Toggenburg (Entscheiddatum: 4. Mai 2022) |
10.10.25 | 14:00 | Strafkammer | A | Straffall betreffend Beschimpfung (Dem Beschuldigten wird zusammengefasst zur Last gelegt, die Privatklägerin in einem Schreiben beschimpft zu haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der Beschimpfung schuldig. Hierfür wurde er verurteilt zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Rorschach (Entscheiddatum: 17. Juli 2023) |
14.10.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend mehrfacher Raufhandel etc. (Dem Beschuldigten wird in der Hauptsache vorgeworfen, sich im Mai 2023 und Juli 2023 in Romanshorn und Wil mit (mindestens) zwei anderen Personen geprügelt zu haben. Zudem soll er im April 2023 durch ein Fenster in eine Liegenschaft eingestiegen sein und dort Deliktsgut entwendet haben. Ferner habe er im März 2023 und April 2023 wiederholt Haschisch und Marihuana gelagert bzw. konsumiert. Das Kreisgericht Wil sprach den Beschuldigten u.a. der versuchten schweren Körperverletzung, des mehrfachen Raufhandels, des Diebstahls, des Hausfriedensbruchs und der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten sowie zu einer Busse von Fr. 900.00. Zudem verwies es den Beschuldigten für zehn Jahre des Landes und ordnete die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem an. Der Beschuldigte beantragt mit seiner Berufung einen Freispruch von der Anklage der versuchten schweren Körperverletzung sowie die Verurteilung zu einer Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 21. Januar 2025) |
15.10.25 | 08:30 | Strafkammer | A+B | Straffall betreffend mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in den Jahren 2006–2008 in einem Asylheim verschiedene Sexualdelikte zum Nachteil der beiden minderjährigen Privatklägerinnen sowie eines anderen minderjährigen Mädchens begangen zu haben. Ausserdem wird ihm zur Last gelegt, am 19. November 2019 einen weiteren Privatkläger mehrfach bedroht und eine Fernmeldeanlage missbraucht zu haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind, der mehrfachen sexuellen Nötigung, der mehrfachen versuchten Vergewaltigung und der mehrfachen Drohung schuldig. Dafür wurde er im Zusatz zu einer Vorstrafe zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 30.00, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von zwei Jahren, verurteilt. Zudem wurde er zur Bezahlung von Genugtuungen an die beiden Privatklägerinnen verpflichtet. Der Beschuldigte verlangt mit Berufung Freisprüche von den Vorwürfen der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind, der mehrfachen sexuellen Nötigung und der mehrfachen versuch-ten Vergewaltigung und in jedem Fall eine mildere Strafe sowie die Abweisung der Zivilforderungen bzw. deren Verweisung auf den Zivilweg. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung. Die Privatklägerinnen und der Privatkläger beteiligen sich nicht am Berufungsverfahren.) Vorinstanz: Kreisgericht See-Gaster (Entscheiddatum: 7. März 2022) |
17.10.25 | 13:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen dem 17. Juni 2020 und dem 22. Dezember 2020 Nahrungsergänzungsmittel vorsätzlich so in Verkehr gebracht zu haben, dass sie bei normaler Verwendung die Gesundheit gefährden (Art. 63 Abs. 1 lit. a LMG); zudem habe er vorsätzlich den Vorschriften über den Täuschungsschutz bei Lebensmitteln (Art. 64 Abs. 1 lit. i i.V.m. Art. 18 LMG), den Vorschriften über die Kennzeichnung oder Aufmachung von Lebensmitteln (Art. 64 Abs. 1 lit. j LMG) sowie den Vorschriften über die Selbstkontrolle (Art. 64 Abs. 1 lit. k i.V.m. Art. 26 LMG) zuwidergehandelt. Das Fürstliche Landesgericht sprach den Beschuldigten von diesen Vorwürfen frei und wies den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wertersatzverfall ab. Die Staatsanwaltschaft verlangt mit ihrer Berufung einen Schuldspruch wegen des Vergehens nach Art. 63 Abs. 1 lit. a LMG sowie der Übertretungen nach Art. 64 Abs. 1 lit. i, j und k LMG; zudem sei auf eine Ersatzforderung zu erkennen. Der Beschuldigte beantragt ein Nichteintreten, eventualiter die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Fürstliches Landesgericht (Entscheiddatum: 2. August 2022) |
20.10.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend mehrfache Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer etc. (Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, Mitarbeitende seines Gemüsebaubetriebs angewiesen zu haben, zwischen September 2019 und April 2021 im Betrieb angefallenes Wasch- und Abwasser, teilweise inkl. organischen Abfällen aus der Produktion, auf den Feldern auszubringen bzw. in einen Bach einzuleiten. Es sei derart zu mehreren Widerhandlungen gegen das Gewässerschutz- und das Umweltschutzgesetz gekommen. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten des mehrfachen Vergehens gegen das Gewässerschutzgesetz sowie der einfachen Übertretung des Umweltschutzgesetzes schuldig. Im Übrigen sprach es ihn von der Anklage der mehrfachen Übertretung des Umweltschutzgesetzes frei. Es verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 133 Tagessätzen (bedingt, Probezeit zwei Jahre) sowie zu einer Busse von Fr. 10'000.00 (7 Tage Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung). Zudem wurde der Beschuldigte zur Leistung einer Ersatzforderung von Fr. 25'704.00 an den Staat verpflichtet. Mit seiner Berufung verlangt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft sowie das ebenfalls involvierte Bau- und Umweltdepartement, Amt für Umwelt, tragen auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Rheintal (Entscheiddatum: 20. September 2022) |
21.10.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend Angriff etc. (Die Beschuldigten waren im März 2019 als Angestellte der damaligen Securitrans AG (heute: Transsicura AG) im Bereich des Hauptbahnhofs St. Gallen als uniformierte Doppelpatrouille unterwegs. Ihnen wird vorgeworfen, im AVEC-Shop ohne Berechtigung den Rucksack des Privatklägers durchsucht und ihn in der Folge grundlos angegriffen zu haben. Gegenüber der Polizei hätten sie anschliessend wahrheitswidrig ausgesagt, dass der Privatkläger sie angegriffen bzw. einen Angriff vorgetäuscht habe. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten 1 des Angriffs, der Freiheitsberaubung, der falschen Anschuldigung und des Amtsmissbrauchs schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten mit einer Probezeit von 2 Jahren. Zudem verbot es ihm für die Dauer von 1 Jahr jegliche berufliche und organisierte ausserberufliche Tätigkeit im Bereich des Sicherheitsdienstes und jegliche berufliche Tätigkeit im Aussendienst der Polizei. Den Beschuldigten 2 sprach das Kreisgericht der versuchten schweren Körperverletzung, des Angriffs, der Freiheitsberaubung, der falschen Anschuldigung, des Amtsmissbrauchs und des Vergehens gegen das Waffengesetz schuldig. Dafür verurteilte es ihn zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu Fr. 120.00 mit einer Probezeit von 2 Jahren. Zudem verbot es ihm für die Dauer von 5 Jahren jegliche berufliche und organisierte ausserberufliche Tätigkeit im Bereich des Sicherheitsdienstes und der Polizei. Der Beschuldigte 1 verlangt mit seiner Berufung einen Freispruch von Schuld und Strafe sowie den Verzicht auf ein Tätigkeitsverbot. Die Staatsanwaltschaft beantragt mit ihrer Anschlussberufung die Verlängerung des Tätigkeitsverbots auf 5 Jahre. Der Beschuldigte 2 verlangt mit seiner Berufung einen Freispruch von der Anklage des Angriffs, der Freiheitsberaubung, des Amtsmissbrauchs und der falschen Anschuldigung sowie die Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten mit einer Probezeit von 2 Jahren. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 31. Januar 2023) |
22.10.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend versuchter Raub (Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, am 29. November 2022 kurz vor 21:00 Uhr in der Stadt Wil dem Privatkläger ein Messer mit einer Klingenlänge von rund zehn Zentimetern auf Brusthöhe vorgehalten zu haben. Der Beschuldigte habe sodann ‘Geld ane’ gefordert. Als der Privatkläger die Forderung daraufhin verbal verneinte, habe der Beschuldigte das Messer schliesslich weggeklappt und sich entfernt. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten des versuchten Raubes schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten (bedingt, Probezeit zwei Jahre) sowie zu einer Busse von Fr. 1'000.00 (10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung). Mit seiner Berufung verlangt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 28. Juli 2023) |
24.10.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend fahrlässige schwere Körperverletzung (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im September 2019 am Bedienungsterminal der Verpackungsmaschine in einer Fleischwarenfabrik zunächst den Handbetrieb und dann die "Nachtposition" ausgewählt zu haben, als seine Mitarbeiterin die Verpackungsmaschine am Reinigen war. Dadurch seien alle vier Hubsysteme in der Verpackungsmaschine hochgefahren und die Mitarbeiterin eingeklemmt worden. Das Kreisgericht Wil sprach den Beschuldigten der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn hierfür zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu Fr. 80.00 mit einer Probezeit von zwei Jahren. Der Beschuldigte beantragt mit seiner Berufung einen Freispruch von Schuld und Strafe. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 2. November 2022) |
29.10.2025 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend Raub etc. (Dem Beschuldigten wird zur Hauptsache vorgeworfen, sich mit einem geöffneten Taschenmesser in der Hand durch die offenstehende Garage unbefugt Zutritt zu einer Liegenschaft verschafft und dort Deliktsgut (eine Zigarettenpackung, ein Feuerzeug und ein Messer) behändigt zu haben. Als er auf frischer Tat ertappt worden sei, habe er der Geschädigten mit dem vorgehaltenen aufgeklappten Taschenmesser gedroht und mittels Handzeichen Bargeld gefordert. Weiter habe der Beschuldigte die Geschädigte umklammert, ehe er unter Mitnahme des behändigten Deliktsguts geflüchtet sei. Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland sprach den Beschuldigten des mehrfachen Diebstahls, des versuchten Diebstahls, des Raubes, der mehrfachen Sachbeschädigung, der versuchten Drohung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der rechtswidrigen Einreise, des unberechtigten Verwendens eines Fahrrads sowie der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten und zu einer Busse. Zudem verwies es den Beschuldigten für 10 Jahre des Landes und ordnete die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem an. Mit seiner Berufung wendet sich der Beschuldigte gegen die Verurteilung wegen Raubes, die ausgefällte Strafe und die Dauer der Landesverweisung sowie deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland (Entscheiddatum: 30. Januar 2025) |
30.10.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend versuchte vorsätzliche Tötung etc. (Der Beschuldigten wird zur Hauptsache vorgeworfen, dem Privatkläger, ihrem damaligen Lebenspartner, mit einem Rüstmesser in die linke Brust gestochen und ver-sucht zu haben, ihn dadurch zu töten. Darüber hinaus soll sie sich der Förderung seines rechtswidrigen Aufenthalts und der Tätlichkeiten zu seinem Nachteil schuldig gemacht haben. Das Kreisgericht St. Gallen sprach die Beschuldigte der versuchten vorsätzlichen Tötung, der Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts sowie der Tätlichkeiten schuldig. Hierfür verurteilte es sie zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren, zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und zu einer Busse. Weiter ordnete das Kreisgericht eine ambulante Behandlung an. Zudem verwies es die Beschuldigte für 7 Jahre des Landes und ordnete die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem an. Die Zivilklage des Privatklägers verwies das Kreisgericht auf den Zivilweg. Mit ihrer Berufung verlangt die Beschuldigte einen Freispruch in allen Anklagepunkten und den Verzicht auf eine ambulante Massnahme sowie auf eine Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung. Der Privatkläger verlangt mit seiner Anschlussberufung, die Beschuldigte sei zur Leistung einer Genugtuung von Fr. 20'000.00 an ihn zu verpflichten.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 15. Mai 2024) |
Verhandlungsort:
Kantonsgericht, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen
Legende
A = Grosser Gerichtssaal
B = Kleiner Gerichtssaal
C = Büro des Handelsgerichtspräsidenten