Logo Kanton St.Gallen

Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
04.02.26 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend Vergewaltigung und mehrfache sexuelle Nötigung (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, die zunächst einvernehmlich begonnenen sexuellen Aktivitäten mit der ihm erst seit einigen Stunden bekannten Privatklägerin gegen deren im Verlauf des Aktes aufgrund seines groben Verhaltens für ihn erkennbar geänderten Willens fortgesetzt und bis zum Samenerguss vollendet zu haben. Konkret habe er die Privatklägerin trotz mehrerer von ihr ausgehender tätlicher und verbaler Abwehrbekundungen mit Finger und Penis anal penetriert und mit ihr den vaginalen Geschlechtsverkehr vollzogen.

Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der mehrfachen sexuellen Nötigung sowie der Vergewaltigung schuldig und verurteilte ihn hierfür zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten (davon 6 Monate vollziehbar und 24 Monate aufgeschoben mit einer Probezeit von 3 Jahren). Zudem wurde die grundsätzliche Haftbarkeit des Beschuldigten für den der Privatklägerin aus dem Vorfall entstandenen Schaden festgestellt und er verpflichtet, ihr eine Genugtuung von Fr. 18'000.00 nebst Zins zu bezahlen.

Gegen diesen Entscheid erhob der Beschuldigte Berufung. Er beantragt einen umfassenden Freispruch, damit einhergehend den Verzicht auf jegliche Sanktion sowie die Abweisung sämtlicher Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen der Privatklägerin. Diese erhob ihrerseits Anschlussberufung und beantragt die Bestätigung des erstinstanzlichen Entscheids mit Ausnahme der ihr zugesprochenen Genugtuung, welche auf mindestens Fr. 20'000.00 nebst Zins zu erhöhen sei. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Anschlussberufung und verlangt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland (Entscheiddatum: 13. September 2024)
06.02.26 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfache Vergewaltigung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, ab Sommer 2015 seine damalige Ehefrau (Privatklägerin) ungefähr zwei Mal pro Woche vergewaltigt und/oder sexuell genötigt zu haben. Zudem habe er sie nach der Ehescheidung zu einem unbekannten Zeitpunkt im Zeitraum zwischen anfangs Jahr 2019 und Frühjahr 2019 ein weiteres Mal vergewaltigt. Ausserdem werden ihm Tätlichkeiten zum Nachteil der Privatklägerin sowie Drohungen zum Nachteil der Privatklägerin und des Privatklägers angelastet. Das Kreisgericht stellte die Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher Tätlichkeiten zufolge Verjährung und wegen mehrfacher Drohung zufolge Rückzugs des Strafantrags ein. Hingegen sprach es ihn der mehrfachen Vergewaltigung sowie der mehrfachen sexuellen Nötigung schuldig. Dafür wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 44 Monaten verurteilt. Sodann ordnete das Kreisgericht eine Landesverweisung von zehn Jahren und deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem an. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung vollumfängliche Freisprüche und einen Verzicht auf die Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung. Die Privatklägerin und der Privatkläger beteiligen sich nicht am Berufungsverfahren.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 16. Juni 2022)
17.02.26 14:00 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfache harte Pornografie (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, über sein Facebookkonto eine kinderpornografische Videodatei an eine Drittperson weitergeleitet zu haben. Sodann habe er auf seinem Mobiltelefon mehrere Bild- und Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt besessen. Das Kreisgericht (Einzelrichter) sprach den Beschuldigten der harten Pornografie sowie der mehrfachen harten Pornografie schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren. Sodann verwies es den Be-schuldigten für die Dauer von 5 Jahren des Landes, wobei auf die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem verzichtet wurde. Weiter wurde dem Beschuldigten lebenslänglich jede berufli-che und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, verboten. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte in der Hauptsache eine Reduktion der Geldstrafe sowie einen Verzicht auf die Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 10. Februar 2025)
19.02.26 08:30 Strafkammer A/B Straffall betreffend Raub etc. (Die Jugendanwaltschaft wirft dem Beschuldigten zusammengefasst vor, gemeinsam mit anderen Tatbeteiligten eine andere Person ausgeraubt zu haben. Zudem soll er eine weitere Person durch einen Faustschlag gegen die linke Kopfhälfte bzw. das linke Auge verletzt
haben. Weiter wird dem Beschuldigten vorgeworfen, die Privatklägerin vergewaltigt und zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Bei der Opfereinvernahme der Privatklägerin soll der Beschuldigte sie bedroht haben. In einem Massnahmenzentrum soll er einen Betreuer (Privatkläger) zur Aushändigung eines Schlüssels genötigt und (psychisch) verletzt haben. Schliesslich wird dem Beschuldigten vorgeworfen, mehrfach Marihuana kon-sumiert zu haben. Das Kreisgericht St. Gallen (Jugendgericht) stellte das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Drohung und mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes ein. Sodann sprach es ihn von der Anklage der einfachen Körperverletzung frei. Hingegen wurde er des Raubes, der versuchten schweren Körperverletzung, der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung sowie der Nötigung schuldig gesprochen. Die Vorinstanz ordnete eine persönliche Betreuung sowie eine ambulante Behandlung an und verurteilte den Beschuldigten zu einem Freiheitsentzug von einem Jahr. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte zusätzliche Freisprüche. Der Privatkläger beantragt mit Anschlussberufung einen Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung sowie die Zusprache von Schadenersatz und Genugtuung. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung des Beschuldigten.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 25. Oktober 2023)
26.02.26 13:30 Strafkammer A Straffall betreffend Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte etc. (Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, im Mai 2023 einen Personenwagen in die mit Einbahnregelung signalisierte Strasse gefahren und auf ein mit Parkverbot signalisiertes Parkfeld verbracht zu haben. Danach soll der Beschuldigte die ihm gegenübertretende Sicherheitsassistentin mit beiden Händen an den Schultern gefasst und während ca. zwei Sekunden geschüttelt haben.

Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten deshalb der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie der mehrfachen einfachen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen (Probezeit zwei Jahre) sowie zu einer Busse.

Mit seiner Berufung verlangt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch; die Staatsanwaltschaft beantragt deren Abweisung.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 19. März 2024)

Verhandlungsort:
Kantonsgericht, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen

Legende
A = Grosser Gerichtssaal
B = Kleiner Gerichtssaal
C = Büro des Handelsgerichtspräsidenten