Verhandlungstermine
| Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
|---|---|---|---|---|
| 13.04.26 | 13:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend Verletzung der Verkehrsregeln etc. (Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, in den frühen Morgenstunden des 6. Januar 2023 als Lenkers seines Personenwagens die Fahrgeschwindigkeit ungenügend den örtlichen Gegebenheiten angepasst zu haben. Der Personenwagen sei deshalb von der Strasse abgekommen und mit einem Stromverteilkasten sowie mit der Holzfassade eines Kuhstalls kollidiert. Im Anschluss soll der Beschuldigte die Abgabe einer durch die Staatsanwaltschaft angeordneten Blut- und Urinprobe verweigert haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der Verletzung der Verkehrsregeln sowie der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit schuldig und verurteilte ihn, unter Einbezug zweier widerrufener Geldstrafen von 20 und 51 Tagessätzen, zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zu Fr. 80.00 und zu einer Busse von Fr. 800.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen bei schuldhaftem Nichtbezahlen). Zudem auferlegte das Kreisgericht die Verfahrenskosten dem Beschuldigten. Mit seiner Berufung verlangt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 11. Juli 2024) |
| 16.04.26 | 08:30 | Strafkammer | A | Verhandlung abgesagt Straffall betreffend Diebstahl etc. (Dem Beschuldigten wird zusammengefasst vorgeworfen, rechtswidrig in die Schweiz eingereist und sich rechtswidrig hierzulande aufgehalten zu haben. Zudem soll er sich gegenüber Polizeibeamten mit einer gefälschten ID ausgewiesen haben und drei (versuchte) Einbruchdiebstähle begangen haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der mehrfachen rechtswidrigen Einreise, des mehrfachen rechtswidrigen Aufenthalts, des Diebstahls, des mehrfachen versuchten |
| 20.04.26 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend sexuelle Nötigung (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, die Privatklägerin am 11. August 2023 gegen ihren Willen in ihrer Wohnung geküsst, an den Brüsten angefasst und ihre Hand an seinen Penis geführt zu haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der sexuellen Belästigung schuldig und verurteilte ihn zu einer Busse von Fr. 1'000.00 (10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung). Die Verfahrenskosten wurden dem Beschuldigten auferlegt. Mit Berufung beantragt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft verlangt mit ihrer Berufung, der Beschuldigte sei der sexuellen Nötigung schuldig zu sprechen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten zu verurteilen. Zudem sei der Beschuldigte für die Dauer von fünf Jahren des Landes zu verweisen. Die Privatklägerin trägt auf Abweisung der Berufung des Beschuldigten an.) Vorinstanz: Kreisgericht See-Gaster (Entscheiddatum: 23. September 2024) |
| 20.04.26 | 14:00 | Strafkammer | A | Straffall betreffend mehrfache Pornografie etc. (Dem Beschuldigten wird zusammengefasst vorgeworfen, mehrere Dateien mit kinderpornografischem Inhalt beschafft, besessen und konsumiert zu haben. Weiter habe er zwischen 2017 und 2021 mehrere Chats mit verschiedenen minderjährigen Mädchen geführt und diesen darin seine sexuellen Fantasien mit ihnen geschildert. Dabei soll er den Mädchen vereinzelt auch Bilder mit pornografischem oder kinderpornografischem Inhalt zugesandt haben. Schliesslich wird ihm vorgeworfen, von zweien dieser Mädchen kinderpornografische Bilder angefordert und auch erhalten zu haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der mehrfachen Pornografie schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Weiter ordnete es eine ambulante Be-handlung nach Art. 63 StGB an und verbot dem Beschuldigten lebenslänglich jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst. Schliesslich entschied das Kreisgericht über verschiedene Beschlagnahmen. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte im Hauptpunkt einen bedingten Aufschub der ausgesprochenen Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 23. Juni 2025) |
| 21.04.26 | 08:30 | Strafkammer | B | Straffall betreffend versuchter qualifizierter Raub etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem Mittäter unter Einsatz einer Pistole versucht zu haben, einen Tankstellenshop auszurauben. Zudem werden ihm weitere Vermögensdelikte, insbesondere Diebstähle und damit zusammenhängende Straftaten zur Last gelegt. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten des versuchten Raubs, des Diebstahls, der Hehlerei, der Sachbeschädigung, der Widerhandlung gegen das Waffengesetz und der Beschimpfung schuldig. Es verurteilte den Beschuldigten zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten und einer unbedingten Geldstrafe. Zudem ordnete es eine Landesverweisung von 6 Jahren an. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft beantragt mit Anschlussberufung zusätzliche Schuldsprüche, eine höhere Freiheitsstrafe und eine Landesverweisung von 10 Jahren.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 2. November 2023) |
| 22.04.26 | 10:00 | Strafkammer | A | Straffall betreffend mehrfache Übertretung des Tierseuchengesetzes (Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, trotz behördlicher Betriebssperren wegen Seuchenfällen (Virus der Bovinen Virus-Diarrhoe) in den Jahren 2023 und 2024 in seinen Betrieben während der Sperrzeiten Rinder verschoben zu haben. Zudem soll er Verschiebungen nicht rechtzeitig in der Tierverkehrsdatenbank gemeldet und die fristgerechte Testung von neugeborenen Kälbern unterlassen haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der mehrfachen Übertretung des Tierseuchengesetzes schuldig, sah indes von einer Bestrafung ab. Es auferlegte dem Beschuldigten die Verfahrenskosten. Mit ihrer Berufung verlangt die Staatsanwaltschaft die Verurteilung des Beschuldigten zu einer Busse. Der Beschuldigte beantragt mit Anschlussberufung Freisprüche in sämtlichen Anklagepunkten.) Vorinstanz: Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland (Entscheiddatum: 11. Februar 2025) |
| 23.04.26 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend Fahren in fahrunfähigem Zustand etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Betäubungsmittel konsumiert und besessen sowie unter deren Einfluss ein Fahrzeug gelenkt zu haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten des Fahrens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand und der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht See-Gaster (Entscheiddatum: 26. März 2024) |
| 23.04.26 | 08:30 | Strafkammer | B | Verhandlung abgesagt Straffall betreffend Schändung (Dem Beschuldigten wird zusammengefasst vorgeworfen, die Privatklägerin, die aufgrund ihres stark alkoholisierten Zustandes nicht bei Bewusstsein war, zwei Mal in die Brust gebissen zu haben. Weiter wird ihm vorgeworfen, sie mit seiner Zunge im Vaginalbereich geleckt zu haben und mindestens einmal mit seinem Penis vaginal in sie eingedrungen zu sein. Schliesslich soll er ihre Hand um seinen Penis gelegt und Auf- und Abbewegungen gemacht haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der Schändung schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von zwei Jahren. Weiter verwies es den Beschuldigten für fünf Jahre des Landes. Sodann verpflichtete das Kreisgericht den Beschuldigten zur Bezahlung einer Genugtuung an die Privatklägerin und hielt fest, dass er ihr dem Grundsatz nach für sämtlichen Schaden hafte. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte einen Freispruch von Schuld und Strafe. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Toggenburg (Entscheiddatum: 22. Februar 2024) |
| 24.04.26 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend Entziehen von Minderjährigen (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, anlässlich eines mit seiner damaligen Ehefrau (Privatklägerin) und den drei gemeinsamen Kindern einvernehmlich vereinbarten Ferienaufenthalts im Libanon zwecks Verhinderns der eigentlich auf Ende der Sommer-Schulferien vorgesehenen Rückreise in die Schweiz die Reisepässe der vier Vorgenannten einbehalten und entgegen deren Willen entschieden zu haben, dass die Familie in Zukunft im Libanon leben werde. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten von der Anklage des mehrfachen Entziehens von Minderjährigen frei und wies die Zivilklage der Privatklägerin ab. Gegen diesen Entscheid erhoben die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerin Berufung. Sie beantragen einen Schuldspruch des Beschuldigten wegen mehrfachen Entziehens von Minderjährigen, eine ihm hierfür aufzuerlegende Sanktion in Form einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren (Probezeit von zwei Jahren) sowie die Gutheissung der privatklägerischen Schadensersatz- und Genugtuungsforderung. Der Beschuldigte verzichtete auf eine Berufung oder Anschlussberufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Rorschach (Entscheiddatum: 25. November 2024) |
| 28.04.26 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend versuchte vorsätzliche Tötung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 23. Mai 2021 anlässlich einer tätlichen Auseinandersetzung einem Mitbeteiligten ein Beil auf die Stirn geschlagen zu haben. Einem weiteren Mitbeteiligten habe er die Faust ins Gesicht geschlagen, den Daumen ins Auge gedrückt sowie in den linken Zeigefinger und in die linke Schulter gebissen. Zudem wird dem Beschuldigten angelastet, am 18. Mai 2020 den Privatkläger wegen offener Rech-nungen bedroht und in Schrecken versetzt respektive zu nötigen versucht zu haben. Sodann wird dem Beschuldigten zum Vorwurf gemacht, einen Spray besessen zu haben, ohne über die hierfür erforderliche Bewilligung verfügt zu haben. Schliesslich wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, am 10. September 2021 einen Perso-nenwagen im Innerortsbereich mit einer rechtlich relevanten Geschwindigkeit von 76 km/h gelenkt zu haben. Das Kreisgericht stellte das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung ein. Hingegen sprach es ihn der versuchten vorsätzlichen Tötung, des Raufhandels, der versuchten Nötigung, der Widerhandlung gegen das Waffengesetz und der groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. Dafür wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt, wovon sechs Monate für vollziehbar erklärt wurden. Bei den anderen 30 Monaten wurde der Vollzug aufgeschoben mit einer Probezeit von zwei Jahren. Im Weiteren verurteilte ihn das Kreisgericht zu einer Geldstrafe. Der Beschuldigte verlangt mit Berufung zur Hauptsache Freisprüche von den Anklagen der versuchten vorsätzlichen Tötung, des Raufhandels und der versuchten Nötigung sowie die Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft beantragt mit Anschlussberufung eine Freiheitsstrafe von 43 Monaten. Die Privatklägerschaft beteiligt sich nicht am Berufungsverfahren.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 15. Februar 2024) |
| 30.04.26 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend mehrfache Sachbeschädigung etc. (Dem Beschuldigten wird zusammengefasst vorgeworfen, Eier an die Fassade der Liegenschaft, in der sich zu jenem Zeitpunkt seine Ex-Freundin aufgehalten habe, geworfen zu haben. Weiter soll er den Bodenbelag vor der besagten Liegenschaft mit gelber Farbe versprüht haben. Sodann soll er zu einem anderen Zeitpunkt an verschiedenen Orten und auf verschiedenen Fahrzeugen in der Nähe der vorerwähnten Liegenschaft mehrere Sprayereien angebracht, einen Blumentopf zerstört und erneut Eier gegen den Eingangsbereich und ein Fenster der fraglichen Liegenschaft geworfen haben. Weiter soll er ein verbotenes Springmesser bestellt und Marihuana konsumiert bzw. damit gehandelt haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten von der Anklage des Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz und der mehrfachen Übertretung des Betäubungsgesetzes frei. Hingegen sprach es ihn der mehrfachen Sachbeschädigung, des Vergehens gegen das Waffengesetz und der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig. Hierfür verurteilte es ihn unter Einbezug einer zu vollziehenden Reststrafe zu einer unbedingten Gesamtfreiheitsstrafe von 120 Tagen sowie zu einer Busse von Fr. 300.00. Weiter entschied es über verschiedene Zivilklagen und Beschlagnahmen. Der Beschuldigte beantragt mit seiner Berufung im Hauptpunkt einen Freispruch von Schuld und Strafe. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland (Entscheiddatum: 10. Oktober 2023) |
Verhandlungsort:
Kantonsgericht, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen
Legende
A = Grosser Gerichtssaal
B = Kleiner Gerichtssaal
C = Büro des Handelsgerichtspräsidenten
