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Im Rahmen des Controllings beschafft sich die Regierung die notwendigen Informationen, um die Staatstätigkeit wirksam und effizient zu steuern und damit die gesetzten Ziele bestmöglich zu erreichen. Die im Rahmen des Controllings gewonnenen Informationen werden zudem für die Strategiearbeit genutzt.

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Mit dem Geschäftsbericht erstattet die Regierung dem Kantonsrat jährlich Bericht über die wichtigsten Ereignisse und Leistungen des Geschäftsjahrs sowie zur Umsetzung der Staatsaufgaben und der departementalen Projekte. Ebenfalls Teil des Geschäftsberichts ist das Regierungscontrolling.

Mit dem Controllingbericht informieren die Departemente und die Staatskanzlei die Regierung jährlich über die Ergebnisse des Regierungs- und des Departementscontrollings. Das Regierungscontrolling umfasst die Berichterstattung über die Erreichung der in der Schwerpunktplanung festgelegten Ziele, über den Umsetzungsstand aller von der Regierung in Auftrag gegebenen Projekte (Projektportfolio) und über die Umsetzung der Gesetzesvorhaben. Das Departementscontrolling beinhaltet Aussagen über die Erreichung der in den Departementsstrategien definierten Ziele sowie zu den Querschnittsbereichen Personal, Informatik, Finanzen und Immobilien.

Mit der Staatsrechnung berichtet die Regierung dem Kantonsrat jährlich über die im vergangenen Jahr effektiv angefallenen Erträge und Aufwände der Erfolgsrechnung, die Einnahmen und Ausgaben der Investitionsrechnung sowie über das Vermögen und Kapital der Bilanz. Abweichungen zum Budget werden dabei ausgewiesen und begründet. Der Kantonsrat genehmigt die Staatsrechnung.

Das Staatszielmonitoring wird von der Fachstelle für Statistik betrieben und stellt eine Zusammenstellung an statistischen Indikatoren dar, die sich auf die Staatsziele des Kantons beziehen und laufend aktualisiert werden. Es dient der Regierung dazu, wichtige Trends und Herausforderungen schnell zu erfassen und Herausforderungen für die künftige Staatstätigkeit abzuleiten. 

 

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