Logo Kanton St.Gallen

So wie sich jede Bürgerin und jeder Bürger im Leben Ziele setzt und sich gelegentlich vergewissert, ob er oder sie noch auf Kurs ist, plant und steuert auch der Staat seine Tätigkeit.

Im Kanton St.Gallen plant und steuert die Regierung die Staatstätigkeit (Art. 16a des Staatsverwaltungsgesetzes). Sie tut dies mittels verschiedener Planungs- und Steuerungsinstrumenten und mit dem Ziel, den aktuellen und künftigen Herausforderungen wirkungsvoll und wirtschaftlich begegnen zu können. Bei der Planung der Staatstätigkeit berücksichtigt die Regierung die Prinzipien einer Nachhaltigen Entwicklung

 

Der Planungs- und Steuerungskreislauf

Die Planung und Steuerung der Staatstätigkeit im Kanton St.Gallen basiert auf verschiedenen Instrumenten, die eng verzahnt sind und auf einer Mehrjahresperspektive beruhen. Die Mehrheit der Planungs- und Steuerungsinstrumente hat ihre Grundlage im Staatsverwaltungsgesetz (sGS 140.1; abgekürzt StVG).

Für mehr Informationen zu den einzelnen Instrumenten klicken Sie auf die grauen Felder.

Noch offene Fragen?

Kantonale Verwaltung

Telefonzentrale

Regierungsgebäude
9001 St.Gallen