Logo Kanton St.Gallen

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Erneuerungswahl der st.gallischen Mitglieder des Ständerates vom 18. Oktober 2015 (1. Wahlgang) und vom 15. November 2015 (2. Wahlgang).

Erneuerungswahl 2015

Die Erneuerungswahl der st.gallischen Mitglieder des Ständerates findet nach Art. 17 Abs. 2 Bst. a des Gesetzes über die Urnenabstimmungen (sGS 125.3, abgekürzt UAG) gleichzeitig mit der Erneuerungswahl des Nationalrates am 18. Oktober 2015 statt. Der zweite Wahlgang wurde von der Regierung auf den 15. November 2015 festgesetzt.

Übersicht über die Fristen

  • 17. August 2015: Ablauf der Einreichefrist für Wahlvorschläge. Die Wahlvorschläge müssen bis um 17.00 Uhr bei der Staatskanzlei eintreffen.
  • 18. Oktober 2015: Wahltag (erster Wahlgang).
  • 23. Oktober 2015: Einreichefrist für Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang. Die Wahlvorschläge müssen bis um 12.00 Uhr bei der Staatskanzlei eintreffen.
  • 2. November 2015: Veröffentlichung des Entscheids über das Zustandekommen von stiller Wahl gemäss Art. 20quater UAG.
  • 15. November 2015: Wahltag (zweiter Wahlgang).  

Bei der Erneuerungswahl der st.gallischen Mitglieder des Ständerates vom 18. Oktober 2015 wurde lediglich eines von zwei möglichen Mandaten vergeben. Der zweite Wahlgang für das verbleibende Mandat fand am 15. November 2015 statt.

Noch offene Fragen?

Dienst für politische Rechte

Regierungsgebäude
9001 St.Gallen