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Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu bevorstehenden sowie zu vergangenen Kreisgerichtswahlen im Kanton St.Gallen.

Kreisgericht Wil: Zustandekommen der stillen Wahl

Wahlen von hauptamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.

Für die Ersatzwahl einer hauptamtlichen Richterin oder eines hauptamtlichen Richters des Kreisgerichtes Wil ist eine Kandidatur gültig vorgeschlagen worden. Stille Wahl ist somit zustande gekommen.

Als hauptamtliche Richterin des Kreisgerichtes Wil ist gewählt: 
Eveline Niedermann, Niederwil, parteilos.

Der auf den 22. September 2024 festgelegte Urnengang für diese Wahl findet nicht statt.

Kreisgericht St.Gallen: Ersatzwahl vom 24. November 2024

René Suhner, St.Gallen, hat per 28. Februar 2025 seinen Rücktritt als hauptamtlicher Richter des Kreisgerichtes St.Gallen erklärt. Somit hat im Gerichtskreis St.Gallen für den Rest der Amtsdauer 2021/2027 die Ersatzwahl einer haupt- oder teilamtlichen Richterin oder eines haupt- oder teilamtlichen Richters stattzufinden. Die Staatskanzlei hat diese Ersatzwahl auf den Sonntag, 24. November 2024 festgelegt.

Wahlen von haupt- oder teilamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.

Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 13. September 2024 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch). Inhaltliche Auskünfte zum Amt erteilt der Präsident des Kreisgerichtes St.Gallen, Peter Frei (Telefon 058 229 06 46 oder E-Mail an peter.frei@sg.ch).

Kreisgericht St.Gallen: Ersatzwahl vom 24. November 2024

René Hungerbühler, St.Gallen, hat per 28. Februar 2025 seinen Rücktritt als nebenamtlicher Richter des Kreisgerichtes St.Gallen erklärt. Somit hat im Gerichtskreis St.Gallen für den Rest der Amtsdauer 2021/2027 die Ersatzwahl einer nebenamtlichen Richterin oder eines nebenamtlichen Richters stattzufinden. Die Staatskanzlei hat diese Ersatzwahl auf den Sonntag, 24. November 2024 festgesetzt.

Wahlen von nebenamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.

Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 13. September 2024 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch). Inhaltliche Auskünfte zum Amt erteilt der Präsident des Kreisgerichtes St.Gallen, Peter Frei (Telefon 058 229 06 46 oder E-Mail an peter.frei@sg.ch).

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