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Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu bevorstehenden sowie zu vergangenen Kreisgerichtswahlen im Kanton St.Gallen.

Erneuerungswahlen der Kreisgerichte 2026/2027

Am 31. Mai 2027 endet die Amtsdauer der Mitglieder der Kreisgerichte. Die Regierung hat die Wahltermine für die Erneuerungswahlen wie folgt festgelegt:

-  Erste Wahlgänge: Sonntag, 29. November 2026
-  Zweite Wahlgänge: Sonntag, 28. Februar 2027

Kreisgerichtswahlen sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich.
Sie kommt zustande, wenn für eine Wahl gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.

Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen der Kreisgerichtspräsidien müssen bis spätestens am
21. August 2026 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen.

Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen der haupt- und teilamtlichen Richterinnen und Richter sowie der nebenamtlichen Richterinnen und Richter müssen bis spätestens am 11. September 2026 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen.

Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Fristen.

Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mit Hilfe der Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch). Inhaltliche Auskünfte zu den Ämtern erteilt die Präsidentin oder der Präsident des jeweiligen Kreisgerichtes.

Zahlreiche stille Wahlen zustande gekommen, lediglich drei Wahlgänge am 29. November 2026 nötig

Am 21. August 2026 ist die Einreichefrist für Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen der Präsidentinnen und Präsidenten der Kreisgerichte für die Amtsdauer 2027 bis 2033 abgelaufen. In allen sieben Gerichtskreisen ist jeweils lediglich eine Kandidatur gültig vorgeschlagen worden. Stille Wahl ist somit in allen Gerichtskreisen zustande gekommen. Die auf den 29. November 2026 festgelegten Urnengänge für diese Wahlen finden somit nicht statt.

Am 11. September 2026 ist auch die Einreichefrist für Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen der haupt- und teilamtlichen Richterinnen und Richter sowie der nebenamtlichen Richterinnen und Richter abgelaufen. Für die Erneuerungswahlen der haupt- und teilamtlichen Richterinnen und Richter wurden in allen sieben Gerichtskreisen lediglich so viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen, wie Mandate zu vergeben sind. Stille Wahl ist somit in allen Gerichtskreisen zustande gekommen. Die auf den 29. November 2026 festgelegten Urnengänge für diese Wahlen finden nicht statt.

Für die Erneuerungswahlen der nebenamtlichen Richterinnen und Richter wurden in den Gerichtskreisen Rorschach, Rheintal, See-Gaster und Wil ebenfalls lediglich so viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen, wie Mandate zu vergeben sind. In diesen vier Gerichtskreisen ist stille Wahl somit ebenfalls zustande gekommen.

Für die Erneuerungswahlen der nebenamtlichen Richterinnen und Richter der Kreisgerichte St.Gallen, Werdenberg-Sarganserland und Toggenburg wurde jeweils eine grössere Anzahl an Kandidaturen gültig vorgeschlagen, als Mandate zu vergeben sind. In diesen drei Gerichtskreisen entfällt somit die stille Wahl und die auf den 29. November 2026 festgelegten Urnengänge für diese Wahlen finden statt.

Übersicht über Kandidierende und Gewählte

Hier finden Sie nach Gerichtskreis geordnet alle Angaben zu den Kandidatinnen und Kandidaten sowie zu den in stiller Wahl bereits gewählten Richterinnen und Richter.

Ergebnisse Kreisgerichtswahlen

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Dienst für politische Rechte

Regierungsgebäude
9001 St.Gallen