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Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu bevorstehenden sowie zu vergangenen Kreisgerichtswahlen im Kanton St.Gallen.

Kreisgericht St.Gallen: Ersatzwahl vom 18. Mai 2025

Andreas Schmid, St.Gallen, hat per 31. Januar 2026 seinen Rücktritt als Richter des Kreisgerichtes St.Gallen erklärt hat. Somit hat im Gerichtskreis St.Gallen für den Rest der Amtsdauer 2021/2027 die Ersatzwahl einer haupt- oder teilamtlichen Richterin oder eines haupt- oder teilamtlichen Richters stattzufinden. Die Staatskanzlei hat diese Ersatzwahl auf den Sonntag, 18. Mai 2025 festgelegt.

Wahlen von haupt- oder teilamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.

Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 14. März 2025 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch). Inhaltliche Auskünfte zum Amt erteilt der Präsident des Kreisgerichtes St.Gallen, Peter Frei (Telefon 058 229 06 46 oder E-Mail an peter.frei@sg.ch).

Kreisgericht St.Gallen: Ergänzungswahl vom 18. Mai 2025

Der Kantonsrat hat in der Wintersession 2024 zusätzliche Personalressourcen für die Kreisgerichte bewilligt. Das Kantonsgericht hat beschlossen, die Zahl der haupt- oder teilamtlichen Richterinnen und Richter des Kreisgerichtes St.Gallen im Rahmen der vom Kantonsrat festgelegten Bandbreite um zwei Richterinnen oder Richter zu erhöhen.

Somit hat im Gerichtskreis St.Gallen die Ergänzungswahl zweier haupt- oder teilamtlicher Richterinnen oder Richter stattzufinden. Die Staatskanzlei hat diese Ersatzwahl auf den Sonntag, 18. Mai 2025 festgelegt.

Wahlen von haupt- oder teilamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.

Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 14. März 2025 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch). Inhaltliche Auskünfte zum Amt erteilt der Präsident des Kreisgerichtes St.Gallen, Peter Frei (Telefon 058 229 06 46 oder E-Mail an peter.frei@sg.ch).

Kreisgericht Rorschach: Ersatzwahl vom 18. Mai 2025

Manuela Luminati, Goldach, hat per 31. August 2025 ihren Rücktritt als hauptamtliche Richterin des Kreisgerichtes Rorschach erklärt. Somit hat im Gerichtskreis Rorschach für den Rest der Amtsdauer 2021/2027 die Ersatzwahl einer haupt- oder teilamtlichen Richterin oder eines haupt- oder teilamtlichen Richters stattzufinden. Die Staatskanzlei hat diese Ersatzwahl auf den Sonntag, 18. Mai 2025 festgelegt.

Wahlen von haupt- oder teilamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.

Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 14. März 2025 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch). Inhaltliche Auskünfte zum Amt erteilt der Präsident des Kreisgerichtes Rorschach, Olav Humbel (Telefon 058 229 98 13 oder E-Mail an olav.humbel@sg.ch).

Kreisgericht See-Gaster: Ersatzwahl vom 18. Mai 2025

Yves Hiltebrand, Schmerikon, wurde vom Kantonsrat zum Kantonsrichter gewählt, weshalb er per 28. Februar 2025 seinen Rücktritt als hauptamtlicher Richter des Kreisgerichtes See-Gaster erklärt hat. Somit hat im Gerichtskreis See-Gaster für den Rest der Amtsdauer 2021/2027 die Ersatzwahl einer haupt- oder teilamtlichen Richterin oder eines haupt- oder teilamtlichen Richters stattzufinden. Die Staatskanzlei hat diese Ersatzwahl auf den Sonntag, 18. Mai 2025 festgelegt.

Wahlen von haupt- oder teilamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.

Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 14. März 2025 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch). Inhaltliche Auskünfte zum Amt erteilt die Präsidentin des Kreisgerichtes See-Gaster, Bettina Mächler (Telefon 058 229 98 70 oder E-Mail an bettina.maechler@sg.ch).

Kreisgericht Toggenburg: Ergänzungswahl vom 18. Mai 2025

Der Kantonsrat hat in der Wintersession 2024 zusätzliche Personalressourcen für die Kreisgerichte bewilligt. Das Kantonsgericht hat beschlossen, die Zahl der haupt- oder teilamtlichen Richterinnen und Richter des Kreisgerichtes Toggenburg im Rahmen der vom Kantonsrat festgelegten Bandbreite um eine Richterin oder einen Richter zu erhöhen.

Somit hat im Gerichtskreis Toggenburg die Ergänzungswahl einer haupt- oder teilamtlichen Richterin oder eines haupt- oder teilamtlichen Richters stattzufinden. Die Staatskanzlei hat diese Ersatzwahl auf den Sonntag, 18. Mai 2025 festgelegt.

Wahlen von haupt- oder teilamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.

Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 14. März 2025 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch). Inhaltliche Auskünfte zum Amt erteilt der Präsident des Kreisgerichtes Toggenburg, Bruno Räbsamen (Telefon 058 229 98 98 oder E-Mail an bruno.raebsamen@sg.ch).

Kreisgericht Wil: Ersatzwahl vom 18. Mai 2025

Eliane Keller, Bronschhofen, hat ihren sofortigen Rücktritt als nebenamtliche Richterin des Kreisgerichtes Wil erklärt Somit hat im Gerichtskreis Wil die Ersatzwahl einer nebenamtlichen Richterin oder eines nebenamtlichen Richters stattzufinden. Die Staatskanzlei hat diese Ersatzwahl auf den Sonntag, 18. Mai 2025 festgelegt.

Wahlen von nebenamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.

Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 14. März 2025 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch). Inhaltliche Auskünfte zum Amt erteilt der Präsident des Kreisgerichtes Wil, André Müller (Telefon 058 229 99 00 oder E-Mail an andre.mueller@sg.ch).

Kreisgericht Wil: Ergänzungswahl vom 18. Mai 2025

Der Kantonsrat hat in der Wintersession 2024 zusätzliche Personalressourcen für die Kreisgerichte bewilligt. Das Kantonsgericht hat beschlossen, die Zahl der haupt- oder teilamtlichen Richterinnen und Richter des Kreisgerichtes Wil im Rahmen der vom Kantonsrat festgelegten Bandbreite um eine Richterin oder einen Richter zu erhöhen.

Somit hat im Gerichtskreis Wil die Ergänzungswahl einer haupt- oder teilamtlichen Richterin oder eines haupt- oder teilamtlichen Richters stattzufinden. Die Staatskanzlei hat diese Ersatzwahl auf den Sonntag, 18. Mai 2025 festgelegt.

Wahlen von haupt- oder teilamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.

Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 14. März 2025 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch). Inhaltliche Auskünfte zum Amt erteilt der Präsident des Kreisgerichtes Wil, André Müller (Telefon 058 229 99 00 oder E-Mail an andre.mueller@sg.ch).

Kreisgericht St.Gallen: Zustandekommen der stillen Wahl

Wahlen von hauptamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.

Für die Ersatzwahl einer hauptamtlichen Richterin oder eines hauptamtlichen Richters des Kreisgerichtes St.Gallen ist eine Kandidatur gültig vorgeschlagen worden. Stille Wahl ist somit zustande gekommen.

Als hauptamtliche Richterin des Kreisgerichtes St.Gallen ist gewählt:
Lisa Keller, Gossau, SVP.

Der auf den 9. Februar 2025 festgelegte Urnengang für diese Wahl findet nicht statt.

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