Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur elektronischen Stimmabgabe im Kanton St.Gallen.
E-Voting im Kanton St.Gallen
Im Kanton St.Gallen können Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie angemeldete Stimmberechtigte aus Gemeinden ihre Stimme elektronisch abgeben.
E-Voting für angemeldete Stimmberechtigte
Stimmberechtigte aus den folgenden Gemeinden können sich für den elektronischen Stimmkanal anmelden:
Au, Altstätten, Bad Ragaz, Benken, Berg, Berneck, Bütschwil-Ganterschwil, Diepoldsau, Ebnat-Kappel, Eschenbach, Flawil, Flums, Gaiserwald, Goldach, Gommiswald, Häggenschwil, Jonschwil, Kaltbrunn, Kirchberg, Lichtensteig, Lütisburg, Marbach, Mörschwil, Muolen, Oberbüren, Oberriet, Oberuzwil, Rapperswil-Jona, Rebstein, Rheineck, Rorschach, Rorschacherberg, Rüthi, Sargans, Schänis,
St. Margrethen, Vilters-Wangs, Waldkirch, Wartau, Widnau, Wittenbach und Zuzwil.
Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet. Die Anzahl an Anmeldungen ist limitiert und die Anmeldemöglichkeit wird gesperrt, sobald 30 Prozent des Elektorats erreicht werden. An- und Abmeldungen sind vor jeder Abstimmung oder Wahl möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag eintreffen.
E-Voting für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Alle im Kanton St.Gallen registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer erhalten automatisch einen Stimmrechtsausweis, mit dem sie elektronisch, brieflich oder an der Urne wählen und abstimmen können.
Informationen zum E-Voting-System
Der Kanton St.Gallen setzt das E-Voting-System der Schweizerischen Post mit vollständiger Verifizierbarkeit ein. Informationen zum System, zum Stimmabgabeprozess und zu den Sicherheitsmechanismen finden Sie auf der E-Voting-Informationsplattform der Kantone.
Wie stimme ich im Kanton St.Gallen elektronisch ab?
Der Stimmrechtsausweis enthält die persönlichen Zugangsdaten und notwendigen Codes für die elektronische Stimmabgabe auf dem E-Voting-Portal des Kantons St.Gallen. Im Portal sind Hilfeseiten eingebaut, die während des gesamten Stimmabgabeprozesses zugänglich sind.
Die elektronische Urne öffnet vier Wochen vor dem Urnengang am Montag um 12 Uhr und schliesst am Samstag vor dem Urnengang um 12 Uhr. Es gilt Schweizer Lokalzeit (MEZ bzw. MESZ).
Gehen Sie sorgfältig mit dem Stimmrechtsausweis um und halten Sie ihn bis zum Abschluss des Urnengangs unter Verschluss. Bei einem Verlust des Stimmrechtsausweises ist die elektronische Stimmabgabe nicht mehr möglich.
Sicherheit bei E-Voting
Auf Ihrem Stimmrechtsausweis finden Sie unterschiedliche Codes, die wichtige Sicherheitsmerkmale darstellen. Falls die Prüfcodes oder andere Angaben von Portal und Stimmrechtsausweis nicht übereinstimmen, gelten die Informationen des Stimmrechtsausweises. Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall umgehend mit uns Kontakt auf.
Wir empfehlen Ihnen ausserdem, vor der Anmeldung auf dem E-Voting-Portal zu prüfen, ob Sie sich auf der richtigen Webseite befinden. Wie Sie dies überprüfen können und welche weiteren Sicherheitsmassnahmen Sie selbst ergreifen können, wird auf der E-Voting-Informationsplattform erläutert.
Die Kantone und externe Experten prüfen, ob die eingesetzte Software dem publizierten Quellcode entspricht. Die Protokolle mit den Hashwerten werden publiziert. Sie können gewisse Hashwerte ebenfalls überprüfen.
Die Sicherheit bei E-Voting stützt sich auf viele verschiedene Massnahmen. Welche dies neben den bereits erwähnten Massnahmen sind, wird auf der E-Voting-Informationsplattform erläutert.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Auf der E-Voting-Informationsplattform der Kantone finden Sie ausführliche Antworten auf Fragen zur Sicherheit und Stimmabgabe. Wenn Sie keine passende Antwort finden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.