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Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den bevorstehenden sowie zu vergangenen Regierungswahlen.

Erneuerungswahl vom 3. März 2024

Die Erneuerungswahl der Mitglieder der Regierung findet nach Art. 21 Abs. 4 Bst. b des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG) gleichzeitig mit der Erneuerungswahl des Kantonsrates am 3. März 2024 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde von der Regierung auf den 14. April 2024 festgesetzt.

Übersicht über die Fristen

  • 4. September 2023: Beginn der Einreichefrist für Wahlvorschläge.
  • 22. Dezember 2023: Ablauf der Einreichefrist für Wahlvorschläge: Die Wahlvorschläge müssen bis 17.00 Uhr bei der Staatskanzlei eintreffen.
  • 3. März 2024: Wahltag (erster Wahlgang).
  • 11. März 2024: Einreichefrist für Wahlvorschläge für einen allfälligen zweiten Wahlgang: Die Wahlvorschläge müssen bis 17.00 Uhr bei der Staatskanzlei eintreffen.
  • 18. März 2024: Veröffentlichung des Entscheids über das Zustandekommen von stiller Wahl gemäss Art. 29 WAG.
  • 14. April 2024: Wahltag (allfälliger zweiter Wahlgang).

Einreichung der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge müssen spätestens am Freitag, 22. Dezember 2023, 17.00 Uhr, bei der Staatskanzlei, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen eintreffen. Für einen allfälligen zweiten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am Montag, 11. März 2024, 17.00 Uhr, dort eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Fristen.

Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt wie gewohnt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen und die dazu notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch).

Noch offene Fragen?

Dienst für politische Rechte

Regierungsgebäude
9001 St.Gallen