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Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur bevorstehenden Erneuerungswahl der st.gallischen Mitglieder des Nationalrates.


Erneuerungswahl vom 22. Oktober 2023


Gemäss Art. 19 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (SR 161.1) findet die Erneuerungswahl des Nationalrates für die mit der Wintersession 2023 beginnende vierjährige Amtsdauer am zweitletzten Sonntag im Oktober und – im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften – an den Vortagen statt.

Übersicht über die Fristen

  • 3. April 2023: Beginn der Einreichefrist für Wahlvorschläge.
  • 21. August 2023: Ablauf der Einreichefrist für Wahlvorschläge. Die Wahlvorschläge müssen bis um 17.00 Uhr bei der Staatskanzlei eintreffen.
  • 28. August 2023: Spätestes Eintreffen der Erklärungen von Listen- und Unterlistenverbindungen bei der Staatskanzlei (ebenfalls bis um 17.00 Uhr) und Abschluss der Bereinigung der Wahlvorschläge.
  • 22. Oktober 2023: Wahltag.

Einreichung der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Montag, 21. August 2023, 17.00 Uhr, bei der Staatskanzlei, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt wie gewohnt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei für die elektronische Abwicklung von Wahlvorschlägen. Diese ermöglicht es, dass  alle notwendigen Angaben zu den Kandidierenden einfach und schnell zusammenzuführen und zu pflegen. Anschliessend kann eine pdf-Version des vollständig ausgefüllten Wahlvorschlagsformulars heruntergeladen werden, das dann ausgedruckt und mit den nötigen Unterschriften versehen in Papierform bei der Staatskanzlei eingereicht wird.

Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder Mail an wahlen@sg.ch).

Noch offene Fragen?

Dienst für politische Rechte

Regierungsgebäude
9001 St.Gallen