Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu bevorstehenden sowie zu vergangenen Kreisgerichtswahlen im Kanton St.Gallen.
Erneuerungswahlen der Kreisgerichte 2026/2027
Am 31. Mai 2027 endet die Amtsdauer der Mitglieder der Kreisgerichte. Die Regierung hat die Wahltermine für die Erneuerungswahlen wie folgt festgelegt:
- Erste Wahlgänge: Sonntag, 29. November 2026
- Zweite Wahlgänge: Sonntag, 28. Februar 2027
Kreisgerichtswahlen sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich.
Sie kommt zustande, wenn für eine Wahl gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.
Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen der Kreisgerichtspräsidien müssen bis spätestens am
21. August 2026 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen.
Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen der haupt- und teilamtlichen Richterinnen und Richter sowie der nebenamtlichen Richterinnen und Richter müssen bis spätestens am 11. September 2026 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen.
Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Fristen.
Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mit Hilfe der Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch). Inhaltliche Auskünfte zu den Ämtern erteilt die Präsidentin oder der Präsident des jeweiligen Kreisgerichtes.
