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Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu bevorstehenden sowie zu vergangenen Kreisgerichtswahlen im Kanton St.Gallen.

Erneuerungswahlen der Kreisgerichte: Zweite Wahlgänge am 7. März 2021


Da in den Gerichtskreisen St.Gallen und Werdenberg-Sarganserland im ersten Wahlgang vom 29. November 2020 nicht alle Sitze der nebenamtlichen Richterinnen und Richter besetzt werden konnten, sind zweite Wahlgänge erforderlich.

Die Wahlen der nebenamtlichen Richterinnen und Richter sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind. Für den zweiten Wahlgang der Erneuerungswahlen der nebenamtlichen Richterinnen und Richter am Kreisgericht St.Gallen und Werdenberg-Sarganserland sind mehr Kandidaturen gültig vorgeschlagen worden, als Mandate zu vergeben sind. Stille Wahl entfällt somit. Der Urnengang findet am 7. März 2021 statt. 

Erneuerungswahlen der Kreisgerichte vom 29. November 2020


Am 31. Mai 2021 endet die Amtsdauer der Mitglieder der Kreisgerichte. Die Regierung hat die Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2021 bis 2027 auf den Sonntag, 29. November 2020 festgesetzt.

Mandate:
Jedem Kreisgericht gehören nebst der Präsidentin oder dem Präsidenten sowohl haupt- und teilamtliche Richterinnen und Richter wie auch nebenamtliche Richterinnen und Richter an. Die Anzahl an Richterinnen und Richtern ist von Kreisgericht zu Kreisgericht unterschiedlich. Weiterführende Informationen finden Sie im Kreisschreiben vom 11. Mai 2020.

Stille Wahl:
Die Wahlen der Mitglieder der Kreisgerichte sind Majorzwahlen. Stille Wahlen sind sowohl im ersten als auch im zweiten Wahlgang möglich. Stille Wahl kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen im Wahlkreis aufgeführten Namen von Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht.

Wahlvorschläge:
Wahlfähig ist, wer das Schweizer Bürgerrecht besitzt, das 18. Altersjahr vollendet hat und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt ist.

Als hauptamtliches oder teilamtliches Mitglied des Kreisgerichtes ist wählbar, wer zudem:
a) ein juristisches Studium mit dem Lizentiat oder dem Master einer schweizerischen Hochschule abgeschlossen hat oder im Besitz eines schweizerischen Anwaltspatents ist. Die Voraussetzung erfüllt auch, wer über einen anderen Hochschulabschluss oder Fähigkeitsausweis verfügt, den die Präsidentin oder der Präsident des Kantonsgerichtes als gleichwertig anerkannt hat;
b) über wenigstens drei Jahre Berufserfahrung in der Rechtspflege oder Advokatur verfügt.

Gewählte können ihr Amt nur ausüben, wenn sie im örtlichen Zuständigkeitsbereich wohnen.

Wahlvorschläge für Kreisgerichtspräsidentinnen und Kreisgerichtspräsidenten müssen bis spätestens am 20. August 2020 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen.

Wahlvorschläge für hauptamtliche und teilamtliche Richterinnen und Richter sowie für nebenamtliche Richterinnen und Richter müssen bis spätestens am 10. September 2020 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen.

Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Fristen.

Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels der Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch).

Zweite Wahlgänge:
Allfällige zweite Wahlgänge finden am 7. März 2021 statt. Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang müssen bis 8. Januar 2021 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Übersicht über Kandidierende und Gewählte: 1. Wahlgang vom 29. November 2020

Hier finden Sie nach Gerichtskreis geordnet alle Angaben zu den Kandidatinnen und Kandidaten sowie zu den in stiller Wahl bereits gewählten Richterinnen und Richter.

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Dienst für politische Rechte

Regierungsgebäude
9001 St.Gallen