Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur bevorstehenden Ersatzwahl am Kreisgericht St.Gallen.
Kreisgericht St.Gallen: Ersatzwahl vom 8. März 2026
Am 15. September 2025 wurde die amtierende Kreisrichterin Tabea Mazenauer, St.Gallen, vom Kantonsrat zur Kantonsrichterin gewählt. Aufgrund der Unvereinbarkeit der beiden Ämter hat sie per 31. Dezember 2025 ihren Rücktritt als hauptamtliche Richterin des Kreisgerichtes St.Gallen erklärt. Somit hat im Gerichtskreis St.Gallen für den Rest der Amtsdauer 2021/2027 die Ersatzwahl einer haupt- oder teilamtlichen Richterin oder eines haupt- oder teilamtlichen Richters stattzufinden. Die Staatskanzlei hat diese Ersatzwahl auf den Sonntag, 8. März 2026 festgelegt.
Wahlen von haupt- oder teilamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.
Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 19. Dezember 2025 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.
Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch). Inhaltliche Auskünfte zum Amt erteilt der Präsident des Kreisgerichtes St.Gallen, Peter Frei (Telefon 058 229 06 46 oder E-Mail an peter.frei@sg.ch).