Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur bevorstehenden Ersatzwahl am Kreisgericht St.Gallen.
Kreisgericht Rheintal: Ersatzwahl vom 14. Juni 2026
Am 12. Januar 2026 hat Dominik Gebert aufgrund seiner Wahl zum Präsidenten des Kreisgerichts Rheintal seinen sofortigen Rücktritt als hauptamtlicher Richter des Kreisgerichts Rheintal erklärt. Somit hat im Gerichtskreis Rheintal für den Rest der Amtsdauer 2021/2027 die Ersatzwahl einer haupt- oder teilamtlichen Richterin oder eines haupt- oder teilamtlichen Richters stattzufinden. Die Staatskanzlei hat diese Ersatzwahl auf den Sonntag, 14. Juni 2026 festgelegt.
Wahlen von haupt- oder teilamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.
Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 10. April 2026 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.
Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch). Inhaltliche Auskünfte zum Amt erteilt der Präsident des Kreisgerichtes Rheintal, Dominik Gebert (Telefon 058 229 83 60).
