Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur bevorstehenden Ersatzwahl am Kreisgericht Rheintal.
Kreisgericht Rheintal: Ersatzwahl vom 8. März 2026
Am 15. September 2025 wurde der amtierende Präsident des Kreisgerichtes Rheintal, Roland Eugster, Lüchingen, vom Kantonsrat zum Kantonsrichter gewählt. Aufgrund der Unvereinbarkeit der beiden Ämter hat er per 31. Dezember 2025 seinen Rücktritt als Präsident des Kreisgerichtes Rheintal erklärt. Somit hat im Gerichtskreis Rheintal die Ersatzwahl einer Gerichtspräsidentin oder eines Gerichtspräsidenten stattzufinden. Die Staatskanzlei hat diese Ersatzwahl auf den Sonntag, 8. März 2026 festgelegt.
Wahlen von Kreisgerichtspräsidentinnen oder Kreisgerichtspräsidenten sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.
Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 19. Dezember 2025 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.
Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch). Inhaltliche Auskünfte zum Amt erteilt der Präsident des Kreisgerichtes Rheintal, Roland Eugster (Telefon 058 229 83 80).