Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur bevorstehenden Ersatzwahl am Kreisgericht St.Gallen.
Kreisgericht St.Gallen: Zustandekommen der stillen Wahl
Wahlen von haupt- oder teilamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.
Für die Ersatzwahl einer haupt- oder teilamtlichen Richterin oder eines haupt- oder teilamtlichen Richters des Kreisgerichtes St.Gallen ist eine Kandidatur gültig vorgeschlagen worden. Stille Wahl ist somit zustande gekommen.
Als haupt- oder teilamtliche Richterin des Kreisgerichtes St.Gallen ist gewählt:
Christa Grünig, Arbon, FDP.
Der auf den 18. Mai 2025 festgelegte Urnengang für diese Wahl findet nicht statt.