Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur bevorstehenden Ersatzwahl am Kreisgericht See-Gaster.
Kreisgericht See-Gaster: Zustandekommen der stillen Wahl
Wahlen von haupt- oder teilamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.
Für die Ersatzwahl einer haupt- oder teilamtlichen Richterin oder eines haupt- oder teilamtlichen Richters des Kreisgerichtes See-Gaster ist eine Kandidatur gültig vorgeschlagen worden. Stille Wahl ist somit zustande gekommen.
Als haupt- oder teilamtliche Richterin des Kreisgerichtes See-Gaster ist gewählt:
Corina Göldi, Jona, parteilos.
Der auf den 18. Mai 2025 festgelegte Urnengang für diese Wahl findet nicht statt.