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Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur bevorstehenden Ersatzwahl am Kreisgericht Rheintal.

Kreisgericht Rheintal: Zustandekommen der stillen Wahl

Wahlen von haupt- oder teilamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.

Für die Ersatzwahl einer hauptamtlichen Richterin oder eines hauptamtlichen Richters des Kreisgerichtes Rheintal ist eine Kandidatur gültig vorgeschlagen worden. Stille Wahl ist somit zustande gekommen.

Als haupt- oder teilamtlicher Richter des Kreisgerichtes Rheintal ist gewählt:
Christoph Hanselmann, Altstätten, SVP.

Der auf den 28. September 2025 festgelegte Urnengang für diese Wahl findet nicht statt.

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