Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur bevorstehenden Ersatzwahl am Kreisgericht Wil.
Kreisgericht Wil: Zustandekommen der stillen Wahl
Wahlen von haupt- oder teilamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.
Für die Ersatzwahl einer hauptamtlichen Richterin oder eines hauptamtlichen Richters des Kreisgerichtes Wil ist eine Kandidatur gültig vorgeschlagen worden. Stille Wahl ist somit zustande gekommen.
Als haupt- oder teilamtliche Richterin des Kreisgerichtes Wil ist gewählt:
Jolanda Genton, Oberuzwil, Die Mitte.
Der auf den 28. September 2025 festgelegte Urnengang für diese Wahl findet nicht statt.