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Aus dem Verständnis wächst der Wunsch nach einem verantwortungsbewussten Umgang mit den Zeugen unserer Vergangenheit.

"Schützen kann man nur, was man kennt." Dieser Grundsatz leitet die Denkmalpflege seit dem Beginn der Ortsbildinventarisation 1972. Im Kanton St. Gallen obliegt die Inventarisation der schützenswerten Einzelbauten und Ortsbilder den politischen Gemeinden, welche damit in der Regel eine externe Fachperson beauftragen. Die Denkmalpflege unterstützt die Gemeinden bei der Erarbeitung und Überarbeitung der Ortsbildinventare in fachlicher Hinsicht. Das Ortsbildinventar bildet die Grundlage der rechtskräftigen Schutzverordnung und sollte wie diese alle 15 Jahre überarbeitet werden.

Liste zu berücksichtigender Publikationen


Zudem dienen verschiedene Spezial-Inventare als wissenschaftliche Grundlage für unsere Arbeit:

  • Orgelinventar (1995)
  • Kirchenschatz-Inventare

Diese Inventare und ein umfangreiches Fotoarchiv können auf Anfrage eingesehen werden.

Noch offene Fragen?

Denkmalpflege Kanton St.Gallen

St. Leonhard-Strasse 40
9001 St.Gallen