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Die Kantonale Denkmalpflege beurteilt die Unterschutzstellungen und Baugesuche, wenn Einzelobjekte oder Ortsbilder von kantonaler oder nationaler Bedeutung betroffen sind. Sie berät Eigentümer und Gemeinden im Umgang mit diesen Objekten und richtet Subventionsbeiträge an die Renovation schützenswerter oder geschützter Einzelobjekte aus. Für die Betreuung von Einzelobjekten und Ortsbildern von lokaler Bedeutung sind die Gemeinden alleine zuständig.

Bauberatung

Historische Substanz
Baudenkmäler zeichnen sich durch ihre materielle historische Substanz und ihren besonderen kulturellen Zeugniswert aus. Die Authentizität eines Baudenkmals hängt davon ab, dass diese Bausubstanz möglichst vollständig erhalten bleibt; nur so bleibt das Baudenkmal auch für die nächsten Generationen verständlich und echt. 

Deshalb gelten folgende Grundprinzipien:

  • Keine Eingriffe in wertvolle historische Substanz
  • Reparaturen in den ursprünglichen Materialien und Techniken ausführen
  • Hinzufügungen ablesbar und reversibel gestalten

Nutzung
Eine angemessene Nutzung begünstigt die langfristige Erhaltung eines Denkmals. Das Denkmal soll gebraucht aber nicht verbraucht werden. Insbesondere sollen kurzlebige technische Installationen nicht die historische Substanz schmälern.

Ausstattung, Zugehör und Umgebung
Zum Denkmal gehören neben der Bausubstanz auch feste und evtl. bewegliche Ausstattungen (Zugehör). Die zugehörige Umgebung (z.B. Gärten, Einfriedungen) ist eben falls Bestandteil des Denkmals. Ausserdem müssen Bauvorhaben in der direkten Umgebung von Denkmälern auf diese Rücksicht nehmen.

Gebietsaufteilung

Gebietsaufteilung

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Denkmalpflege Kanton St.Gallen

St. Leonhard-Strasse 40
9001 St.Gallen