Für die berufliche und gewerbliche Verwendung von Chemikalien gelten verschiedene Melde- und Zulassungspflichten. Beim Import von Chemikalien gelten die gleichen rechtlichen Vorgaben wie bei der Herstellung.
Welche Pflichten müssen Sie einhalten?
- Produkte müssen gemeldet werden:
Stoffe oder Zubereitungen müssen, wenn sie gewerblich in die Schweiz gebracht werden, innert 3 Monaten nach Inverkehrbringen zur Aufnahme in das Produkteregister gemeldet werden. Das Produkteregister dient der Notfallauskunft bei Vergiftungen. - Zulassungspflichten berücksichtigen:
Wenn Produkte zulassungspflichtig sind, dürfen sie ohne Vorliegen einer entsprechenden Zulassung nicht gewerblich eingesetzt werden. - Fachbewilligungen:
Für bestimmte Tätigkeiten im Auftrag Dritter braucht es eine Fachbewilligung. Dazu gehören:
- Desinfektion von Badewasser in Gemeinschaftsbädern
- Schädlingsbekämpfung
- Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- und weitere Tätigkeiten
Sorgfalt im Umgang mit Chemikalien
Beim Umgang mit Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen müssen verschiedene Aspekte beachtet werden:
- Der Verwendungszweck, welcher von der Herstellerin angegeben wird
- Die korrekte Entsorgung
- Die Sicherheitshinweise auf der Verpackung und dem Sicherheitsdatenblatt
Dies betrifft nicht nur den Anwenderschutz während der Verarbeitung und Anwendung, sondern auch die korrekte Lagerung und Entsorgung der Produkte.
Die berufliche Verwenderin muss das Sicherheitsdatenblatt aufbewahren, solange in ihrem Betrieb mit den betreffenden Produkten umgegangen wird.
Zusammengefasst: Beim Einkaufen, Anwenden, Lagern oder Entsorgen – immer Gefahrensymbole und Sicherheitshinweise auf der Etikette beachten.
Weiterführende Informationen
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Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen
Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
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An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen
- Weihnachten, 24. Dezember 2024, Nachmittag
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Feiertag, 27. Dezember 2024
- Silvester, 31. Dezember 2024, Nachmittag
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025