Auf diesen Seiten finden Sie Informationen rund um das Thema Behinderung. Die Informationen richten sich sowohl an Betroffene, Angehörige als auch an Organisationen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Was ist eine Behinderung?
Die Vorstellungen von Behinderung sind vielfältig. Der Kanton St.Gallen versteht Behinderung als Wechselwirkung zwischen einer Person und ihrem Umfeld. Als behindert gilt eine Person, wenn ihr eine
- voraussichtlich länger dauernde
- körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung
- erschwert oder verunmöglicht,
- alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und fortzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Lebenssituation von Menschen mit Behinderung
Drei Videos zeigen beispielhaft die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Kanton St.Gallen.
Video: Dazu gehören
Video: Unterwegs sein
Video: Zusammen arbeiten
Angebotsstrategie im Bereich Behinderung
Der Kanton hat seine Angebotsplanung für Wohn- und Tagesstrukturangebote für erwachsene Menschen mit Behinderung für die Jahre 2024 bis 2026 bis Ende 2027 verlängert. Grund für die Verlängerung ist die vorgesehene Revision des Gesetzes über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehG). Der Vollzug des neuen Behindertengesetzes ist voraussichtlich im Jahr 2027. Die nächste Angebotsplanung wird auf Basis des neuen Gesetzes erstellt.
Noch offene Fragen?
Abteilung Alter und Behinderung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen
