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Auf diesen Seiten finden Sie Informationen rund um das Thema Behinderung. Die Informationen richten sich sowohl an Betroffene, Angehörige als auch an Organisationen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Was ist eine Behinderung?

Die Vorstellungen von Behinderung sind vielfältig. Der Kanton St.Gallen versteht Behinderung als Wechselwirkung zwischen einer Person und ihrem Umfeld. Als behindert gilt eine Person, wenn ihr eine

  • voraussichtlich länger dauernde
  • körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung
  • erschwert oder verunmöglicht,
  • alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und fortzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben.

Lebenssituation von Menschen mit Behinderung

Drei Videos zeigen beispielhaft die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Kanton St.Gallen.

Video: Dazu gehören

Andrea Sennhauser hat eine psychische Behinderung. Im Video erzählt Andrea Sennhauser, was die psychische Behinderung für sie im Alltag bedeutet. Und was es braucht, damit Menschen mit einer psychischen Behinderung dazu·gehören.

Video: Unterwegs sein

Domenica Griesser ist blind. Domenica Griesser fühlt sich in manchen Situationen im Alltag hilflos. Im Video erzählt sie von diesen Situationen.

Video: Zusammen arbeiten

lm Video «Zusammen arbeiten» geht es um ein Forschungs·projekt von der Fach·hochschule OST in St.Gallen. Im Forschungs·projekt geht es um Selbst·bestimmung. 7 Menschen mit und ohne Behinderung haben mitgemacht. Sie erzählen im Video, wieso Selbst·bestimmung wichtig ist. Und wieso sie selbst entscheiden wollen.

Angebotsstrategie im Bereich Behinderung

Der Kanton hat seine Angebotsplanung für Wohn- und Tagesstrukturangebote für erwachsene Menschen mit Behinderung für die Jahre 2024 bis 2026 bis Ende 2027 verlängert. Grund für die Verlängerung ist die vorgesehene Revision des Gesetzes über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehG). Der Vollzug des neuen Behindertengesetzes ist voraussichtlich im Jahr 2027. Die nächste Angebotsplanung wird auf Basis des neuen Gesetzes erstellt.

Noch offene Fragen?

Abteilung Alter und Behinderung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen