Zur Unterstützung in Ereignissituationen steht der Volksschule im Kanton St.Gallen seit 2020 die «Notfall-App für Schulen» zur Verfügung. Die App beinhaltet Handlungsanweisungen und Checklisten für Notfallszenarien. Die kantonale Version wurde mit zusätzlichen Krisenszenarien (z.B. «Missbrauch digitaler Medien») ergänzt. Der kantonale Rahmenvertrag wurde um weitere fünf Jahre bis 2030 verlängert. Im Zuge der Vertragsverlängerung stehen den Schulträgern nun zusätzliche Funktionen zur Verfügung.
Krisen- und Notfallszenarien treten oft völlig unerwartet auf. Deshalb ist es für Schulen wichtig, sich möglichst gut auf solche Situationen vorbereiten zu können und zu wissen, wie man sich bei einem Ereignis verhalten soll und wo man Hilfe findet.
Die «Notfall-App für Schulen» wird auf dem Smartphone installiert. Die kostenlose Grundversion kann in den App-Stores von Apple (iPhone) und Google (Android) heruntergeladen werden. Die Notfall-App bietet Unterstützung mittels verschiedener Notfall-Szenarien, Alarmierung per Knopfdruck und einer automatisierten Ereigniskommunikation. Im Unterschied zur frei verfügbaren Grundversion können in der kantonalen Notfall-App eigene Ereignisorganisationen (z.B. interne Krisenteams) sowie standortspezifische Inhalte (z.B. Standorte von Defibrillatoren und Feuerlöschern) hinterlegt werden. Zudem ist die kantonale Version mit einer Sammlung von Krisenszenarien (z.B. «Missbrauch digitaler Medien») ergänzt worden. Unter dem kantonalen Rahmenvertrag stehen zusätzliche Funktionen/Module (z.B. Durchsage- oder Aufgebotsmodul) zur Verfügung. Weitere Informationen zur Notfall-App sind auf der Webseite des Anbieters «e-mergency AG» neues Fenster zu finden.
Den Schulträgern der Volksschule im Kanton St.Gallen (inkl. kantonal anerkannten Sonder- und Privatschulen) wird die Notfall-App auf Initiative des Verbands der St.Galler Volksschulträger (SGV) neues Fenster und unter Mitwirkung des Amtes für Volksschule (AVS) zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung gestellt. Dieser kantonale Rahmenvertrag wird durch den SGV und das AVS finanziert und wurde um weitere fünf Jahre bis 2030 verlängert. Im Zuge der Vertragsverlängerung stehen den Schulträgern nun zusätzliche Funktionen zur Verfügung. Diese zusätzlichen Funktionen und Module sind im PDF unten ersichtlich.
Der Entscheid über die Nutzung der Notfall-App liegt bei jedem einzelnen Schulträger. Will ein Schulträger die Notfall-App in seinen Schulen einsetzen, beantragt er online einen Zugang (siehe nachfolgend). Das Amt für Volksschule stellt anschliessend die Zugangsdaten zur Verfügung. Sobald eine verantwortliche Person (lokaler Manager) erfasst ist, kann die lokale Ereignisorganisation inklusive Krisenteam aufgebaut werden.
Um die lokale Einführung der Notfall-App zu unterstützen, wurde in den Jahren 2020 bis 2025 der Kurs «Einführung Notfall-App» im Weiterbildungsprogramm neues Fenster angeboten. Wegen ausbleibender Anmeldungen mussten in der Vergangenheit mehrere Durchführungen abgesagt werden. Aufgrund dieser Entwicklung wird dieser Kurs bis auf Weiteres nicht mehr aktiv ausgeschrieben.
Schulen, welche die Notfall-App gerne einführen möchten, können ihr Interesse an einem Einführungskurs beim Amt für Volksschule deponieren (siehe Kontakt unten). Das Amt für Volksschule organisiert bei entsprechender Anzahl an interessierten Schulen einen Abrufkurs.
Für Einblicke aus der Praxis stehen seitens SGV sowohl Christoph Ackermann (Schulratspräsident Schule Flawil, 071 394 17 96, E-Mail) und Miriam Salvisberg (Schulratspräsidentin Schule Thal, 071 886 10 29, E-Mail) zur Verfügung.
Einen Einblick in die vergangenen Einführungsveranstaltungen gewährt Ihnen die folgende PowerPoint:
Für Notfall-App registrieren
| Schritt | Beschreibung |
|---|---|
| 1. Bestimmen einer verantwortlichen Person | Jeder Schulträger (inkl. Sonder- oder Privatschule) muss eine verantwortliche Person bestimmen (so genannte «lokale Manager»). Sie oder er ist für die Administration der Notfall-App des Schulträgers zuständig. |
| 2. Registrieren | Die verantwortliche Person (lokale Manager) registriert sich über nachfolgendes Formular für die kantonale Version der Notfall-App. |
| 3. Anmelden auf «WebCockpit» | Nach der Registrierung bekommt die verantwortliche Person (lokale Manager) per E-Mail einen Link und einen Benutzernamen zugeschickt, der den Zugriff auf die Web-Applikation «WebCockpit» ermöglicht. Um sich das erste Mal auf der Web-Applikation anzumelden, wählt die verantwortliche Person (lokale Manager) die Funktion «Passwort vergessen» und gibt dort seine E-Mailadresse ein. Danach erhält sie oder er eine weitere E-Mail mit einem temporären Passwort und kann sich anmelden. |
4. Aufbau lokaler Organisation |
In der Web-Applikation «WebCockpit» bauen die lokalen Manager die lokale Notfallorganisation auf, erfassen die verschiedenen Standorte bzw. Kommunikationsgruppen und die Nutzerinnen und Nutzer der Notfall-App vor Ort bzw. der Schule. Zudem kennzeichnet er die Mitglieder der internen Krisenorganisation als Mitglieder des «Krisenteams». Alle erfassten Personen erhalten per SMS oder E-Mail einen Link zugeschickt, mit dem sie ihre standortspezifische Version der App auf ihrem Gerät installieren und öffnen können. Sie haben nun Zugriff auf die lokal angepasste Notfall-App. Dieser Zugriff ist exklusiv: Nur die registrierten Benutzerinnen und Benutzer haben die Möglichkeit, die angepasste App des Schulträgers zu nutzen. |
5. Änderungen vornehmen |
Änderungen bei den Mitgliedern der Krisenorganisation erfassen die Manager in der Web-Applikation. Neu erfasste Personen erhalten eine SMS oder eine E-Mail mit dem Link für die Installation. Gelöschte Zugänge verlieren den Zugriff auf die angepasste Version der App. Diese Änderungen werden auf allen Geräten automatisch aktualisiert. |
Für wen ist die Notfall-App geeignet?
Die Notfall-App eignet sich für alle Schulträger der Volksschule des Kantons St.Gallen (inkl. kantonal anerkannten Sonder- und Privatschulen), die ihr bestehendes Notfall- und Krisenkonzept durch ein digitales Hilfsmittel erweitern möchten.
Ich interessiere mich für Erfahrungsberichte von Schulen, welche die Notfall-App bereits einsetzen. Wer kann mir hier Auskunft geben?
Für Einblicke aus der Praxis stehen seitens SGV sowohl Christoph Ackermann (Schulratspräsident Schule Flawil, 071 394 17 96, E-Mail) und Miriam Salvisberg (Schulratspräsidentin Schule Thal, 071 886 10 29, E-Mail) zur Verfügung.
Wo ist die Notfall-App erhältlich?
Die Grundversion der «Notfall-App für Schulen» ist in den App-Stores von Apple (iPhone) und Google (Android) kostenlos erhältlich. Durch die Registration über das Amt für Volksschule erhalten Sie Zugriff auf die kantonale Version der Notfall-App.
Was ist mit der kantonalen Version im Vergleich zur Grundversion möglich?
Mit der kantonalen Version können Sie Ihre eigene, interne Krisenorganisation in der Notfall-App abbilden. Die bestehenden Notrufnummern der Blaulichtorganisationen ergänzen Sie um Telefonnummern Ihrer internen Krisenorganisation, damit auch diese in der App direkt anwählbar sind. Zusätzlich sind in der kantonalen Version spezifische Krisenszenarien (z.B. «Missbrauch digitaler Medien») verfügbar.
Kann ich in der Notfall-App eigene Inhalte in den Kacheln hinterlegen?
Ja. Die St.Gallen-spezifischen App-Inhalte können an gewissen Stellen mit eigenen, standortspezifischen Inhalten (z.B. Standorte von Defibrillatoren und Feuerlöscher, Sammelplatzkarte, interner Bedrohungsalarm) ergänzt werden. Die Anpassung erfolgt durch den lokalen Manager des Schulträgers.
Kann ich eine bestehende Sprachdurchsage-/Beschallungsanlage in die Notfall-App integrieren?
Ja. Fix installierte Sprachdurchsage-/ resp. Beschallungsanlagen können u.U. mit der Notfall-App gekoppelt werden, sodass bei einer Auslösung via App zeitgleich auch eine Sprachkonserve oder ein Alarmton auf der Sprachdurchsage- resp. Beschallungsanlage ausgelöst wird. Die Möglichkeiten hängen vom Hersteller und Typ der vorhandenen Anlage ab. Kontaktieren Sie für eine unverbindliche Abklärung der technischen Möglichkeiten direkt managing.safety@e-mergency.ch.
Was kostet die kantonale Version?
Die Kosten für die Schulträger belaufen sich monatlich auf Fr. 4.50 pro Verwaltungseinheit (Standort oder Kommunikationsgruppe) und 0.20 Fr. pro App-User. Für den SMS-Versand werden pro SMS Fr. 0.11 verrechnet. Der Gesprächstarif für Telefonkonferenzen, Parallelrufe und Durchsagen beträgt Fr. 0.02 pro Sekunde und Fr. 0.20 pro Verbindungsaufbau. Optionale physische Alarmknöpfe kosten einmalig 69.- Fr. für die Anschaffung und wiederkehrend Fr. 15.- pro Monat. Supportkosten sind individuell (Pakete oder nach Aufwand möglich).
Wie wird die kantonale Version der Notfall-App konfiguriert?
Die Verwaltung der Notfall-App erfolgt über ein WebCockpit. Zugriff auf dieses WebCockpit haben nur berechtigte Personen (so genannte «lokale Manager»).
Welche Daten werden für die Nutzung der Notfall-App benötigt?
Die App-Anwender werden mit ihrer Mobilnummer und ihrer E-Mail-Adresse auf dem WebCockpit erfasst. Die Daten werden in einem ISO-27001 zertifizierten Rechenzentrum in der Schweiz gespeichert und die Applikation wird laufend den regulatorischen Anforderungen angepasst. Jeder App-Anwender hat auf seinem Smartphone die Möglichkeit, Zugriffe auf seine Daten freizugeben oder einzuschränken.
Wie ist die Verfügbarkeit der App-Inhalte sichergestellt?
Die App verfügt über eine Push-Funktion für die automatische Aktualisierung der Inhalte. Die Aktivierung ist nur beim Download der App notwendig. Die Notfall- und Krisenszenarien sind anschliessend lokal auf dem Smartphone gespeichert und daher jederzeit offline verfügbar.
Wie erfolgt eine Alarmierung?
Eine Alarmierung erfolgt grundsätzlich per Push-Benachrichtigung auf das Smartphone. Dabei werden Modi wie «Stummschaltung» oder «Nicht stören» übersteuert («Kritischer Hinweis») und ein Alarmton mit maximaler Lautstärke wird wiedergegeben. Dafür wird eine funktionierende Internetverbindung (WLAN oder Mobilfunk) auf dem Smartphone vorausgesetzt. Eine Alarmierung mittels Sprachanruf (Durchsagemodul), SMS oder Beschallungsanlage sind ebenfalls möglich.
