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Die Themensammlung «Schwimmen und Baden» gibt einen Überblick über rechtliche Grundlagen, weiterführende Quellen, Unterrichtsanregungen und andere Umsetzungshilfen zuhanden von Schulleitungen und Lehrpersonen der Volksschule.

Wasser: Ein ideales Bewegungselement, um motorische und koordinative Fähigkeiten zu erlernen
Bildquelle: BASPO, 2017

Schwimmen - Lehrplaninhalte

Schwimmen ist eine Kulturtechnik und gemäss Lehrplan Volksschule ein verbindlicher Inhalt des Fachbereichs Bewegung und Sport. Im Kompetenzbereich «Bewegen im Wasser» werden die angestrebten Fähigkeiten in den drei Handlungsaspekten «Schwimmen», «Ins Wasser springen und Tauchen» und «Sicherheit im Wasser» beschrieben.
Die Kinder und Jugendlichen entdecken dabei den Bewegungsraum Wasser. Sie lernen die wichtigsten Gefahren und Verhaltensregeln kennen, werden mit dem Wasser vertraut und bewegen sich gegen Schluss der Volksschule in verschiedenen Schwimmarten sicher fort.

Schwimmunterricht - Umsetzung Weisungen

Im Kanton St.Gallen bestehen Weisungen, die in der Umsetzung der verbindlichen Lehrplanziele und bei Aufenthalten im Wasser anzuwenden sind.
Ein regelmässiger Schwimmunterricht selber wird nicht vorgeschrieben, ermöglicht aber erst die vollständige, sorgfältige und nachhaltige Umsetzung des Kompetenzbereichs «Bewegen im Wasser». Ein guter und regelmässiger Schwimmunterricht ist wesentlich mehr als «Schwimmen lernen». Er ist ein wichtiger Bestandteil der Bewegungsförderung und trägt dazu bei, dem Bewegungsdefizit bei Kindern und Jugendlichen zu begegnen.

Schwimmflächen für Schwimmunterricht

Nicht alle Kinder erhalten automatisch von ihren Eltern und/oder ihrem Umfeld die Gelegenheit, sich an und in Gewässern aufzuhalten. Entsprechend werden sie nicht für Aufenthalte im und am Wasser geschult. Die Volksschule übernimmt die Aufgabe, allen Kindern das Schwimmen beizubringen.
An Schulen wird die Erreichung der Lehrplanziele idealerweise mit einem regelmässigen Schwimmunterricht umgesetzt, welcher von zur Verfügung stehenden Wasserflächen abhängig ist. An einigen Schulen sind die Möglichkeiten der Benützung von Schwimmflächen vor Ort weniger gegeben. Dort sind andere Formen der Umsetzung der Lehrplanziele oder Benützung von ausserörtlicher Infrastruktur gefragt.
In Gemeinden mit Bade- und Schwimmanlagen bieten Sanierungen und Unterhalt der Anlagen viel Diskussionsstoff. In den letzten Jahren wurden in einigen Gemeinden, vorwiegend aus finanziellen Aspekten, Schwimmanlagen geschlossen oder Bauprojekte sistiert. Dies erschwert die Vermittlung von Fertigkeiten im Schwimmen.

Baden – Aufenthalte am Wasser

Ausflüge, Exkursionen, Schulreisen wie auch Sporttage finden zum Teil an Gewässern statt. Für diese Aufenthalte am und im Wasser gelten die gleichen Sicherheitsbestimmungen wie für den Schwimmunterricht.

Noch offene Fragen?

David Kalberer

David Kalberer

Sportlehrer

Leiter Schule und Gemeinden

Amt für Sport

Davidstrasse 31
9001 St.Gallen