Bitte beachten Sie, dass wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieses elektronischen Angebots keine Gewähr leisten können. Rechtlich verbindlich ist einzig die Publikation im Amtlichen Schulblatt.
- 4.101 Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen vom 16. Januar 1995 (sGS 230.311) neues Fenster
- 4.102 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen vom 12. Juni 2003 (sGS 230.312) neues Fenster
- 4.102a Richtlinien für den Vollzug des Reglements über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen neues Fenster
- 4.102b Richtlinien über die zusätzlichen Leistungen für die Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik vom 11. Mai 2012 neues Fenster
- 4.102c Reglement über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen vom 17. März 2011 neues Fenster
- 4.102d Reglement über die Lehrabschlussprüfung Kauffrau/Kaufmann Nr. 68300 und 68200 neues Fenster
- 4.103 Maturitätsprüfungsreglement des Gymnasiums
- 4.104 Berufsmaturitätsreglement der Wirtschaftsmittelschule
- 4.105 Berufsmaturitätsprüfungsreglement der Informatikmittelschule
- 4.106b Reglement über die Abschlussprüfung der Fachmittelschule und die Fachmaturität
- 4.301 Rückweisung der Maturaarbeit wegen Betrugs
- 4.302 Rechtsmittel bei der Maturaarbeit
- 4.303 Verschiebung der Maturitätsprüfung
- 4.304 Austausch von Prüfungsaufgaben, Amtsgeheimnis
- 4.305 Krankheit und Prüfungsfähigkeit
- 4.306 Stimmrecht an Maturakonferenzen
- 4.309 Anerkennung ausländischer Maturitätsausweise
- 4.311 Rechtsmittelbelehrung
- 4.312 Aufschiebende Wirkung
- 4.313 Computer als Hilfsmittel bei Schlussprüfungen
- 4.314 Korrektur der Maturanote
- 4.316 Rettungsparagraph bei Maturaprüfung
- 4.317 Abgelehnte Maturaarbeit; Nichteinhaltung der Abgabefrist
- 4.318 Erste Fremdsprache im Maturitätszeugnis
- 4.319 Mitteilung Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung
- 4.320 Eintrittsdatum Maturitätszeugnis
- 4.321 Datumsangabe in Schlusszeugnissen
- 4.322 Mindestarbeitszeit in WMS-Praktikumsvertrag
- 4.323 Nachbearbeitung der Fachmaturitätsarbeit
- 4.324 Verspätete Abgabe der Maturaarbeit
- 4.325 Rettungsparagraf bei nichtbestandenem EFZ in der WMS
Noch offene Fragen?
Marcel Koller
Stv. der Amtsleiterin
Juristischer Mitarbeiter
Erreichbarkeit
Dienstag, Mittwoch und Freitag