Bitte beachten Sie, dass wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieses elektronischen Angebots keine Gewähr leisten können. Rechtlich verbindlich ist einzig die Publikation im Amtlichen Schulblatt.
- 3.1.301 Zulassungsbedingungen zur Aufnahmeprüfung, Vorbildung
- 3.1.302 Aufnahmeprüfung während des Schuljahres
- 3.1.303 Übertritt Rudolf Steiner Schule
- 3.1.304 Akteneinsichtsrecht - Recht auf Fotos, Kopien und Notizen
- 3.1.308 Rückerstattung von Prüfungsgebühren
- 3.1.309 Nichteintritt nach bestandener Aufnahmeprüfung
- 3.1.310 Gültigkeitsdauer Aufnahmeprüfung
- 3.1.313 Aufnahmeprüfung Gymnasium WMS IMS FMS
- 3.1.315 Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der nichtstaatlichen Mittelschulen
- 3.1.316 Aufnahmeprüfung vom Untergymnasium einer Privatschule für den Eintritt in das Gymnasium
- 3.1.317 Alterslimite für die Zulassung zur Aufnahmeprüfung
- 3.1.318 Gültigkeit ausserkantonaler Aufnahmeprüfungen
- 3.1.319 Eintritt in die Kantonsschule Heerbrugg von Schülerinnen und Schülern aus Oberegg (AI)
- 3.1.320 Prüfungseinsicht der Oberstufenlehrperson
Noch offene Fragen?
Marcel Koller
Stv. der Amtsleiterin
Juristischer Mitarbeiter
Erreichbarkeit
Dienstag, Mittwoch und Freitag