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Der Erfolg Ihres Lernenden ist auch der Erfolg Ihres Unternehmens. Es lohnt sich deshalb, in den Nachwuchs zu investieren.

Gut zu wissen

Im Lehrbetrieb vermitteln Berufsbildnerinnen und Berufsbildner den Lernenden den praktischen Teil der beruflichen Grundbildung. Als Lehrbetrieb benötigen Sie dazu eine gültige Bildungsbewilligung, welche durch das Amt für Berufsbildung ausgestellt wird. Die Bildungsbewilligung kann mit dem Bildungsgesuch beantragt werden.

Sobald Sie eine gültige Bildungsbewilligung haben, können Sie Ihre offenen Lehrstellen kostenlos im Lehrstellennachweis (LENA) ausschreiben. Ihr Betrieb wird zudem im Lehrfirmenverzeichnis (LEFI) aufgeführt. Das LEFI listet sämtliche ausbildungsberechtigte Betriebe auf.

Warum soll Ihr Betrieb Lernende ausbilden?

10 gute Gründe, Lehrbetrieb zu werden:

  1. Sie bilden qualifizierte Berufsleute aus und leisten so einen wesentlichen Beitrag für die Zukunft Ihres Unternehmens und Ihrer Branche.
  2. Lernende leisten produktive Arbeit. Verschiedene Studien zeigen, dass das Verhältnis zwischen Nutzen und Aufwand für die Unternehmen positiv ausfällt.
  3. Ihre Mitarbeitenden sind auf dem neuesten Stand, denn die Fragen und Ansprüche der Lernenden motivieren zu stetiger Weiterbildung.
  4. Jugendliche bereichern durch ihre Spontaneität und Frische die Atmosphäre im Betrieb.
  5. Sie sind am Puls der Zeit, denn die Jugendlichen kennen die Trends der jungen Generation und damit die Trends der Zukunft.
  6. Sie geben Ihren Lernenden die Chance auf einen erfolgreichen Start in die berufliche Laufbahn.
  7. Sie fördern den Bekanntheitsgrad und das Image Ihres Unternehmens, denn zufriedene Lernende werben in ihrem Umfeld für Sie.
  8. Ihre aufgeschlossene Haltung und Ihr Verantwortungsbewusstsein gegenüber Jugendlichen wirken auf Kundschaft und Mitarbeitende sympathisch.
  9. Sie sparen Kosten für Personalbeschaffung und Einarbeitung, wenn Sie Ihre Lernenden nach der Ausbildung weiterbeschäftigen oder später wieder einstellen.
  10. Nutzen Sie das Potential der Jugendlichen: Sie haben Mut für Neues, sind kreativ und bringen unkonventionelle Ideen und Lösungsvorschläge ein. Ein entscheidender Beitrag für künftigen Erfolg!

Werden Sie Lehrbetrieb

Werden Sie Lehrbetrieb! Hier finden Sie weitere Informationen:  

ePortal des Kantons St.Gallen


Lehrbetriebe mit aktiven Bildungsbewilligungen haben die Möglichkeit, diverse Mutationen direkt selber vorzunehmen.

Folgende Dienste sind im Bereich der Berufsbildung verfügbar:

  • Administration Lehrbetriebe
  • Berufsbildner verwalten
  • Lehrvertrags-Übersicht und -Einreichung
  • Lehrstellen-Mutationen

Melden Sie sich gleich jetzt im ePortal des Kantons St.Gallen unter https://eportal.sg.ch an.  

Support zum Anmeldeprozess und bei Fehlermeldungen erhalten Sie unter:

Kanton St.Gallen

Staatskanzlei

Informatik und Infrastruktur
Regierungsgebäude
9001 St. Gallen

Selektion von Lernenden

Ein sorgfältiges Selektionsverfahren vermindert den Aufwand während der Lehre.

Selektionsverfahren laufen je nach Betrieb unterschiedlich ab und dies aus guten Gründen. Es ist abhängig von der Art der beruflichen Grundbildung, der Anzahl Bewerbungen, den betrieblichen Ressourcen und der Betriebskultur.

Den folgenden Registern entnehmen Sie einige Tipps und Anregungen zum Selektionsverfahren:

Wie unterscheiden sich Tagespraktikum und Schnupperlehre?

Tagespraktikum

Das Tagespraktikum erfolgt in einem in einem Betrieb mit Fokus auf das Kennenlernen eines oder mehrerer Berufe im Arbeitsumfeld. Die Kontaktnahme ist niederschwellig und es braucht keine schriftliche Bewerbung. Das Tagespraktikum ist in der Regel eintägig und ohne schriftliche Rückmeldung.

Schnupperlehre

Die Schnupperlehre ist ein Praktikum in einem Betrieb mit Fokus auf das Kennenlernen des favorisierten Lehrberufs und Lehrbetriebs. Teilweise sind ein Motivationsschreiben und das Zeugnis und allenfalls Stellwerk-Resultate vorzulegen. Die Schnupperlehre dauert in der Regel mehrere Tage und es erfolgt eine schriftliche Rückmeldung seitens des Lehrbetriebs.

Beschäftigung von ausländischen Lernenden

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Beschäftigung von ausländischen Lernenden die nötigen Bewilligungen einholen müssen. Auf dem nachstehnden Merkblatt finden Sie die Informationen über die Abläufe und Ansprechpartner je Ausweis-Kategorie. 

Noch offene Fragen?

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

8.00 - 12.00 Uhr

13.30 - 17.00 Uhr