Gemäss Art. 33 bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrassen Nr. 7 und Nr. 79, Walenstadt: Lärmsanierungsprojekt Walenstadt, Abschnitte 40.1 und 40.2 - B40.7.040.001» vom 19. Januar bis 19. Februar 2026 durchgeführt.
Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gern mit unten aufgeführtem Formular eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gern zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm. Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.
Entlang der Kantonstrasse zwischen Flums und Murg in der Gemeinde Walenstadt (westlich des Autobahnanschlusses) werden bei mehreren Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) überschritten. Das Projekt sieht auf der Sarganserstrasse im Zentrum von Walenstadt den Einbau eines lärmarmen Belags vor.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen
