Gemäss Art. 33 bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Uznach: Haltekante Spital West, Richtung Uznach Bahnhof» vom 19. Januar bis 19. Februar 2026 durchgeführt.
Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gern mit unten aufgeführtem Formular eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gern zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.
Die heutige Bushaltekante Spital West entspricht nicht dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Zudem muss der Wartebereich des Fussgängerstreifens vom Bus bei der Einfahrt in die Busbucht überfahren werden. Die Bushaltestelle Spital West wird deshalb gemäss den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes umgebaut.
Die neue Bushaltestelle liegt näher beim Haupteingang des Spitals. Die Busbucht weist eine Haltekantenhöhe von 22 cm, auf einer Länge von 15 m, auf und ermöglicht das Befahren mit 18 m langen Bussen. Das Langsamverkehrskonzept der Gemeinde Uznach sieht vor, den Fussgängerstreifen Nr. 923 beim Einlenker Rietstrasse für die Querung des Veloverkehrs zu optimieren. Der Übergang wurde gemäss Vorschlag der Gemeinde Uznach in das Projekt aufgenommen.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
- Plan Nr. 01.02, Technischer Bericht
- Plan Nr. 01.04, Situation Busbucht Ost
- Plan Nr. 01.06, Normalprofil
- Plan Nr. 01.09, Werkleitungsplan
- Plan Nr. 00.02, Technischer Bericht Variantenstudium
- Plan Nr. 00.02-1, Variantenvergleich
- Plan Nr. 00.04-1, Spital West Uznach Variante 1
- Plan Nr. 00.04-2, Spital West Uznach Variante 2
- Plan Nr. 00.04-3, Spital West Uznach Variante 3
- Plan Nr. 00.04-4, Spital West Uznach Variante 4
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Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen
