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Eingaben an das Konkursamt können Sie auch in elektronischer Form einreichen (Art. 33a SchKG). Das Vorgehen sehen Sie hier.

Damit die Eingabe in elektronischer Form rechtswirksam ist, muss diese im Format PDF vorliegen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Dies gilt für die Eingabe selbst sowie die Beilagen.

 

Häufig gestellte Fragen

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