Was kann gemeldet werden?
Das Arbeitsinspektorat bearbeitet ausschliesslich Hinweise zu Verstössen betreffend Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Verordnung über die Unfallverhütung, Arbeitsgesetz) an Arbeitsplätzen im Kanton St.Gallen. Je ausführlicher die Informationen, desto einfacher kann dem Hinweis nachgegangen werden. Je nach Zuständigkeit wird der erfolgte Hinweis an die Suva weitergeleitet.
Mit * gekennzeichnete Felder müssen zwingend ausgefüllt werden.
Der erfolgte Hinweis wird vertraulich behandelt. Aufgrund des Amtsgeheimnisses kann das Arbeitsinspektorat keine Rückmeldung über den Verlauf oder getroffene Massnahmen geben.
Fragen zum privaten Arbeitsrecht (Obligationenrecht), wie beispielsweise Arbeitsvertrag, Lohnzahlung, Ferien, Kündigung, usw. können nicht beantwortet werden. Hierzu verweisen wir auf Beratung und Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen neues Fenster.
Noch offene Fragen?
Arbeitsinspektorat
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen
