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Möchten Sie Kurzarbeit anmelden oder Ihre bestehende Bewilligung verlängern? Wir zeigen Ihnen den Prozess und stellen Unterlagen zur Verfügung.

⚠️Wichtiger Hinweis! Systemunterbruch

Bitte beachten Sie, dass infolge eines Systemunterbruchs der Job-Room im Zeitraum vom 19. Dezember 2025 12 Uhr mittags bis 6. Januar 2026 7 Uhr nicht zur Verfügung steht. Reichen Sie Ihre Voranmeldung von Kurzarbeit mit Beginn ab Anfang Januar 2026 am besten bereits Anfang Dezember 2025 ein. Die Voranmeldefrist ist eine sogenannte Verwirkungsfrist und kann aufgrund des Betriebsunterbruchs des Systems nicht verkürzt werden. Sie beträgt 10 Tage.

Sollten Sie während des Systemunterbruchs eine Voranmeldung von Kurzarbeit einreichen wollen, so können Sie dies auf dem Postweg erledigen. Massgebend für die Einhaltung der Voranmeldefrist ist das Datum des Poststempels. Senden Sie Ihre Voranmeldung von Kurzarbeit an Amt für Wirtschaft und Arbeit, Scan Center, Postfach 2, 9001 St.Gallen, vorzugsweise eingeschrieben oder mit A-Plus.

Weitere Informationen zum Betriebsunterbruch finden Sie auf der Webseite von arbeit.swiss unter nachstehendem Link:

Umsatzblatt

Bitte laden Sie die Excel-Datei auf Ihren Computer herunter, ergänzen die nötigen Angaben und übermitteln uns die Datei im pdf-Format über einen sicheren Kanal.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Kurzarbeit

Noch offene Fragen?

Amt für Wirtschaft und Arbeit

Arbeitslosenversicherung

Postfach 2
9001 St.Gallen