Auf begründetes Gesuch hin können Sie, mit Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde, die Schiffsführerprüfung oder die Theorieprüfung in einem anderen Kanton ablegen.
Das Schifffahrtsamt des Kantons St.Gallen stellt auf schriftliches Gesuch hin die Bewilligung aus. Das begründete Gesuch muss folgende Angaben enthalten:
- gewünschte Kategorie
- gewünschter Prüfungskanton
- Name der Fahrschule
Gesuch für praktische Schiffsführerprüfung in einem anderen Kanton
Bitte beachten Sie, dass das Gesuch für eine ausserkantonale praktische Prüfung erst eingereicht werden kann, nachdem die Theorieprüfung im Kanton St.Gallen erfolgreich absolviert wurde oder wenn Sie bereits im Besitz eines Schiffsführerausweises sind und eine zusätzliche Kategorie erwerben möchten.
neues FensterGesuch ausserkantonale Führerprüfung neues Fenster
Gesuch für die theoretische und praktische Prüfung in einem anderen Kanton
Füllen Sie das Anmeldeformular neues Fenster für die praktische Schiffsführerprüfung sowie das Gesuch ausserkantonale Führerprüfung neues Fenster bitte vollständig aus.
Der Sehtest muss bei einer anerkannten Schweizer Optikerin oder einem anerkannten Schweizer Optiker oder einer Augenärztin oder einem Augenarzt durchgeführt werden. Die Werte sind auf dem Formular einzutragen und von der durchführenden Person mit Datum, Stempel und Unterschrift zu bestätigen. Einen Sehtest benötigen nur Gesuchstellende um einen Schiffsführerausweis, die noch keinen gültigen Schweizer Lernfahr- oder Führerausweis (z.B. Auto) besitzen.
Senden Sie uns bitte alle Unterlagen gesamthaft ein.
Schifffahrtsamt des Kantons St.Gallen
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach
Das eingereichte Gesuch wird in der Regel innerhalb von drei bis fünf Arbeitstagen bearbeitet. Wird das Gesuch bewilligt, erhalten Sie die schriftliche Bewilligung zum Ablegen der Schiffsführerprüfung in einem anderen Kanton. Der gewünschte Prüfungskanton erhält von uns eine Kopie der Bewilligung.
Nach Erhalt der Bewilligung können Sie sich beim gewünschten Prüfungskanton zur Prüfung anmelden. Über die Anmeldung erkundigen Sie sich bitte direkt beim zuständigen Schifffahrtsamt oder bei Ihrer Fahrlehrerin oder Ihrem Fahrlehrer.
- Der Prüfungskanton stellt uns die schriftliche Bestätigung über die bestandene Führerprüfung zu.
- Das Schifffahrtsamt des Kantons St.Gallen stellt den Schiffsführerausweis mit den absolvierten Führerprüfungskategorien aus.
- Bewilligung Fr. 50.–
- Schiffsführerausweis Fr. 50.–
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach
