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Personen, welche einen ausländischen Schiffsführerausweis besitzen und seit mehr als zwölf Monaten in der Schweiz ihren Wohnsitz haben, benötigen einen schweizerischen Schiffsführerausweis. Dieser wird durch das Schifffahrtsamt des Wohnsitzkantons ausgestellt.

Bei vorübergehendem Aufenthalt werden ausländische Befähigungsnachweise unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt.

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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

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9401 Rorschach