Liegt der Standort oder der Liegeplatz des Schiffes im Kanton St.Gallen, ist für die Zulassung und somit die Ausstellung des Schiffsausweises und die Zuteilung des SG-Kennzeichens das Schifffahrtsamt Rorschach zuständig.
Für die Zulassung neuer Schiffe oder die erstmalige Zulassung von Schiffen in der Schweiz benötigen wir diverse Dokumente und Formulare.
Wenn Sie Ihr Schiff selber vom Ausland importieren, achten Sie bitte darauf, dass Sie vom Hersteller oder von der Werft alle benötigten Dokumente für das Schiff sowie für den Motor erhalten.
Nach Eingang Ihrer Schiffsanmeldung prüfen wir, ob alle für die Schiffszulassung benötigten Dokumente vollständig vorliegen und ob diese vom Hersteller beziehungsweise von der Werft korrekt ausgestellt wurden.
Liegen uns die richtigen Dokumente und Unterlagen komplett vor, können wir Ihnen den Schiffsausweis sowie die amtlichen Kontrollschilder zustellen.
- Anmeldeformular für Vergnügungsfahrzeuge und Sportboote
- Haftpflichtversicherungsnachweis für motorisierte Schiffe und für Segelschiffe mit einer Segelfläche von mehr als 15m2 zwingend vorgeschrieben
- Original CE-Konformitätserklärung nach der RL 2013/53/EU
- Technisches ISO-Normen-Datenblatt
- Handbuch
- Verzollungsnachweis (Formular 15.10)
- Liegeplatznachweis/Standortnachweis
Für neue Otto- und Diesel-Motoren, die zusammen mit dem Schiff erstmals in der Schweiz zugelassen werden, benötigen wir:
Für Verbrennungsmotoren
- Abgastypenprüf-Zertifikat oder Import- und Abgasbestätigung
- Konformitätserklärung für Motoren nach EU-Richtlinie 2013/53/EU oder Abgastypenprüfbescheinigung nach Anlage C der BSO
- Abgaswartungsdokument
- Verzollungsnachweis
Für Elektromotoren
- Konformitätserklärung gemäss EU-Richtlinie (für Motoren kleiner als 50 Volt die RL 2006/42/EG und für Motoren bis 1000 Volt die RL 2014/35/EG
- Technisches Datenblatt
- Foto vom Typenschild mit Seriennummer
- Verzollungsbestätigung bei Import / Kaufquitttung bei Kauf in CH
Am Bodensee müssen neue sowie bereits in der Schweiz zugelassene Otto- und Diesel-Motoren grundsätzlich die Abgasgrenzwerte der BSO (Bodensee-Schiffahrts-Ordnung) Stufe 2 erfüllen. Dies Grenzwerte gelten sowohl für Innen- sowie für Aussenbordmotoren.
Unter bestimmten Voraussetzungen kommen für Aussenbord- sowie Innenbordmotoren verschiedene Ausnahmegenehmigungen zur Anwendung.
Tipp
Kontaktieren Sie uns vor einer allfälligen Beschaffung, wir prüfen für Sie, ob eine Bodenseezulassung möglich ist.
Unterlagen einsenden an
Schifffahrtsamt Kanton St.Gallen
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach
Sie können die Unterlagen für die Schiffszulassung gerne auch persönlich am Schalter des Schifffahrtsamtes vorbeibringen. Sind die Unterlagen komplett und die Haftpflichtversicherung vorhanden, erhalten Sie die Kontrollschilder direkt am Schalter ausgehändigt.
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schifffahrt
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach
Schalteröffnungszeiten
Schifffahrtsamt Rorschach
Montag bis Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr
(Geschlossen vom 20.12.2021 - 31.12.2021)
Theorieprüfungszeiten
Rorschach
Montag und Mittwoch
15:00 - 16:30 Uhr
(Keine Theorieprüfungen vom 20.12.2021 - 31.12.2021)